Alternative Rohstoffe als Ersatz für russisches Gas hin oder her - Minister Robert Habeck macht klar, dass der Schlüssel vor allem Energieeinsparungen sind: "Der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit ist weniger Energieverbrauch. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde hilft auch, Kosten für die teuren fossilen Energien zu sparen. Sprich: Wer Energie spart, schont den Geldbeutel, schützt das Klima und stärkt das Land."
Diese Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich Sanierung:
1. BEG-Reform bis zum Sommer / Kommt der Austauschbonus für die Gasheizung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis zum Sommer reformiert werden. Gestärkt werden soll vor allem die Sanierungsförderung. Der Einbau von Gasheizungen wird dagegen aus der Förderung fallen. Mit der BEG-Reform soll es verstärkte Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare geben (also weg von der Gasheizung hin zur Wärmepumpe) sowie niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen). Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand weiter zu erhöhen, sollen besonders die energetisch schlechtesten Gebäude in den Fokus genommen werden, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist.
2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) / Mehr erneuerbare Energien für die Heizung Pflicht
Heizungen sollen schnell noch stärker auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Deshalb ist geplant, dass ab 2024 bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen sind. Das ist in den allermeisten Fällen durch den Einbau einer Wärmepumpe, von Solarthermie oder Holzpellets möglich. Damit wird der Abschied von der Gasheizung vorangetrieben. Die dafür notwendige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll im zweiten Halbjahr 2022 vorgelegt werden.
3. Solaranlage auf dem Dach soll Standard werden
Auch eine Solardachpflicht soll im zweiten Halbjahr 2022 im Gebäudeenergiegesetz gesetzlich verankert werden - unklar ist bisher noch, ob das nur für Neubauten oder auch für den Sanierungsfall gelten soll. Damit soll die Stromerzeugung aus Sonne schnell erhöht werden. Das macht unabhängiger von Energieimporten und senkt die Stromkosten für alle. Geplant ist, dass die große Novelle des EEG zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütung bei Dachanlagen führt.
4. Energiesparkampagne mit Tipps und Beratung für Verbraucher:innen ab Juni
Um fossile Energie zu sparen und auf erneuerbare zu wechseln, sind gute Information und Beratung entscheidend. Im Juni wird eine Energiesparkampagne starten, die unter anderem Verbraucher:innen mit praxisnahen Tipps und Beratung ermutigt, selbst den Energieverbrauch zu reduzieren. Genauso soll der Wechsel etwa auf Erneuerbare Wärme oder die Solaranlage auf dem Dach unterstützt werden.
5. Aufteilung CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern
Um Vermieter:innen zu energetischen Sanierungen zu motivieren, soll der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell neu zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr vom CO2-Preis zahlen Vermieter.
6. Erneuerbare Wärmenetze in den Kommunen
Netze zur Wärmeversorgung (Nahwärme, Fernwärme) sollen möglichst schnell auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Fernwärmeanschlüsse sollen in der novellierten BEG leichter gefördert werden.
7. Aufbauprogramm Wärmepumpe - Anreize für Handwerker und Planungsbüros zur Weiterbildung
Um den Wärmepumpenhochlauf zu unterstützen, soll das "Aufbauprogramm Wärmepumpe" Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.
Was die Bundesregierung bei Neubauten plant, können Sie hier nachlesen >>
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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