Alternative Rohstoffe als Ersatz für russisches Gas hin oder her - Minister Robert Habeck macht klar, dass der Schlüssel vor allem Energieeinsparungen sind: "Der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit ist weniger Energieverbrauch. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde hilft auch, Kosten für die teuren fossilen Energien zu sparen. Sprich: Wer Energie spart, schont den Geldbeutel, schützt das Klima und stärkt das Land."
Diese Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich Sanierung:
1. BEG-Reform bis zum Sommer / Kommt der Austauschbonus für die Gasheizung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis zum Sommer reformiert werden. Gestärkt werden soll vor allem die Sanierungsförderung. Der Einbau von Gasheizungen wird dagegen aus der Förderung fallen. Mit der BEG-Reform soll es verstärkte Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare geben (also weg von der Gasheizung hin zur Wärmepumpe) sowie niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen). Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand weiter zu erhöhen, sollen besonders die energetisch schlechtesten Gebäude in den Fokus genommen werden, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist.
2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) / Mehr erneuerbare Energien für die Heizung Pflicht
Heizungen sollen schnell noch stärker auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Deshalb ist geplant, dass ab 2024 bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen sind. Das ist in den allermeisten Fällen durch den Einbau einer Wärmepumpe, von Solarthermie oder Holzpellets möglich. Damit wird der Abschied von der Gasheizung vorangetrieben. Die dafür notwendige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll im zweiten Halbjahr 2022 vorgelegt werden.
3. Solaranlage auf dem Dach soll Standard werden
Auch eine Solardachpflicht soll im zweiten Halbjahr 2022 im Gebäudeenergiegesetz gesetzlich verankert werden - unklar ist bisher noch, ob das nur für Neubauten oder auch für den Sanierungsfall gelten soll. Damit soll die Stromerzeugung aus Sonne schnell erhöht werden. Das macht unabhängiger von Energieimporten und senkt die Stromkosten für alle. Geplant ist, dass die große Novelle des EEG zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütung bei Dachanlagen führt.
4. Energiesparkampagne mit Tipps und Beratung für Verbraucher:innen ab Juni
Um fossile Energie zu sparen und auf erneuerbare zu wechseln, sind gute Information und Beratung entscheidend. Im Juni wird eine Energiesparkampagne starten, die unter anderem Verbraucher:innen mit praxisnahen Tipps und Beratung ermutigt, selbst den Energieverbrauch zu reduzieren. Genauso soll der Wechsel etwa auf Erneuerbare Wärme oder die Solaranlage auf dem Dach unterstützt werden.
5. Aufteilung CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern
Um Vermieter:innen zu energetischen Sanierungen zu motivieren, soll der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell neu zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr vom CO2-Preis zahlen Vermieter.
6. Erneuerbare Wärmenetze in den Kommunen
Netze zur Wärmeversorgung (Nahwärme, Fernwärme) sollen möglichst schnell auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Fernwärmeanschlüsse sollen in der novellierten BEG leichter gefördert werden.
7. Aufbauprogramm Wärmepumpe - Anreize für Handwerker und Planungsbüros zur Weiterbildung
Um den Wärmepumpenhochlauf zu unterstützen, soll das "Aufbauprogramm Wärmepumpe" Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.
Was die Bundesregierung bei Neubauten plant, können Sie hier nachlesen >>
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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