Die Generation Babyboomer, die zahlreichen Kinder des Jahres 1964 (der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland), sind zu ihrem 50 Geburtstag nicht nur mehrheitlich fit und finanziell gut situiert. Sie sind auch zu mehr als 50 Prozent stolze Hausbesitzer und alles andere als sanierungsverdrossen. Viele planen noch vor dem Ruhestand den Ausbau des Hauses - mit gutem Grund!
Anbau, Umbau und Ausbau: Platzreserven im Altbau heben
Ob neuer Grundriss durch Trockenbauwände, Dachausbau, Dachaufstockung oder Kellerausbau - in den eigenen vier Wänden können Hausbesitzer aus den Vollen schöpfen. Ein ungünstig geschnittenes Erdgeschoss, ein stickiges Dachgeschoss und selbst ein feuchter Keller lassen sich mit guter Planung, ein wenig Kreativität und den richtigen Sanierungslösungen in wahre Wohnträume verwandeln. Innovative Sanierungssysteme für den Keller, eine moderne Wärmedämmung und neue Fenster fürs Dach machen die Räume großzügig, hell und gemütlich. Damit der Wohnkomfort stimmt, sollten Hausbesitzer den Ausbau allerdings mit einem Fachbetrieb abstimmen.
Neuer Wohnraum vom Gästezimmer bis zum Mehrgenerationenhaus
In vielen Häusern lagern verborgene Platzreserven, zum Beispiel im Keller oder unter dem Dach, und gerade bei Einfamilienhäusern ist der Spielraum besonders groß. Oft gibt es noch mehr Möglichkeiten zur Erweiterung, durch einen Anbau oder eine Dachaufstockung. Auch Ersatzneubauten lassen sich realisieren. Der vorhandene “Bauplatz” muss nur genutzt werden. Mit einem Ausbau entsteht so besonders günstig zusätzlicher Wohnraum - vom zusätzlichen Zimmer bis zur Einliegerwohnung. Statt ein bis zwei Personen können auf einmal vier und mehr auf dem Grundstück wohnen. Der neue Wohnraum bietet Raum für neue Wohnformen - unter einem Dach mit Kindern und Enkelkindern, Untermietern oder auch dem Pflegepersonal. Das Abenteuer Mehrgenerationenhaus kann beginnen!
Mehr Komfort, weniger Kosten: Ausbau mit energetischer Sanierung verbinden
In Kombination mit einer energetischen Sanierung wird der Ausbau zur cleveren Altersvorsorge und der Traum, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, rückt in greifbare Nähe. Zumal mit dem wachsenden Alter der Bausubstanz oft ohnehin eine Sanierung fällig wird. Neben Energieeffizienz und Barrierefreiheit stehen auch Komfort und Sicherheit ganz oben auf der Ausbau-Wunschliste, und zwar nicht nur bei Babyboomern. Sie machen sich in allen Lebenslagen bezahlt. Von einem Zuhause ohne Stolperfallen und dafür mit einer guten Wärmedämmung profitieren Bewohner jeden Alters und aller Fitnessklassen. Weiterer Pluspunkt: Energieeffizienz und Barrierefreiheit werden auch vom Staat gefördert.
Förderung für Umbau und Sanierung nutzen
Der barrierefreie Umbau ist genauso wie eine energetische Sanierung nicht zum Nulltarif zu haben. Doch mit einer KfW-Förderung lassen sich die anfallenden Kosten merklich reduzieren. Sowohl für den barrierefreien Umbau als auch für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von der Wärmedämmung bis zur neuen Heizung sowie für praktische Smarthome-Elemente erhalten Hausbesitzer Geld vom Staat.
Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
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