Die Generation Babyboomer, die zahlreichen Kinder des Jahres 1964 (der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland), sind zu ihrem 50 Geburtstag nicht nur mehrheitlich fit und finanziell gut situiert. Sie sind auch zu mehr als 50 Prozent stolze Hausbesitzer und alles andere als sanierungsverdrossen. Viele planen noch vor dem Ruhestand den Ausbau des Hauses - mit gutem Grund!
Anbau, Umbau und Ausbau: Platzreserven im Altbau heben
Ob neuer Grundriss durch Trockenbauwände, Dachausbau, Dachaufstockung oder Kellerausbau - in den eigenen vier Wänden können Hausbesitzer aus den Vollen schöpfen. Ein ungünstig geschnittenes Erdgeschoss, ein stickiges Dachgeschoss und selbst ein feuchter Keller lassen sich mit guter Planung, ein wenig Kreativität und den richtigen Sanierungslösungen in wahre Wohnträume verwandeln. Innovative Sanierungssysteme für den Keller, eine moderne Wärmedämmung und neue Fenster fürs Dach machen die Räume großzügig, hell und gemütlich. Damit der Wohnkomfort stimmt, sollten Hausbesitzer den Ausbau allerdings mit einem Fachbetrieb abstimmen.
Neuer Wohnraum vom Gästezimmer bis zum Mehrgenerationenhaus
In vielen Häusern lagern verborgene Platzreserven, zum Beispiel im Keller oder unter dem Dach, und gerade bei Einfamilienhäusern ist der Spielraum besonders groß. Oft gibt es noch mehr Möglichkeiten zur Erweiterung, durch einen Anbau oder eine Dachaufstockung. Auch Ersatzneubauten lassen sich realisieren. Der vorhandene “Bauplatz” muss nur genutzt werden. Mit einem Ausbau entsteht so besonders günstig zusätzlicher Wohnraum - vom zusätzlichen Zimmer bis zur Einliegerwohnung. Statt ein bis zwei Personen können auf einmal vier und mehr auf dem Grundstück wohnen. Der neue Wohnraum bietet Raum für neue Wohnformen - unter einem Dach mit Kindern und Enkelkindern, Untermietern oder auch dem Pflegepersonal. Das Abenteuer Mehrgenerationenhaus kann beginnen!
Mehr Komfort, weniger Kosten: Ausbau mit energetischer Sanierung verbinden
In Kombination mit einer energetischen Sanierung wird der Ausbau zur cleveren Altersvorsorge und der Traum, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, rückt in greifbare Nähe. Zumal mit dem wachsenden Alter der Bausubstanz oft ohnehin eine Sanierung fällig wird. Neben Energieeffizienz und Barrierefreiheit stehen auch Komfort und Sicherheit ganz oben auf der Ausbau-Wunschliste, und zwar nicht nur bei Babyboomern. Sie machen sich in allen Lebenslagen bezahlt. Von einem Zuhause ohne Stolperfallen und dafür mit einer guten Wärmedämmung profitieren Bewohner jeden Alters und aller Fitnessklassen. Weiterer Pluspunkt: Energieeffizienz und Barrierefreiheit werden auch vom Staat gefördert.
Förderung für Umbau und Sanierung nutzen
Der barrierefreie Umbau ist genauso wie eine energetische Sanierung nicht zum Nulltarif zu haben. Doch mit einer KfW-Förderung lassen sich die anfallenden Kosten merklich reduzieren. Sowohl für den barrierefreien Umbau als auch für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von der Wärmedämmung bis zur neuen Heizung sowie für praktische Smarthome-Elemente erhalten Hausbesitzer Geld vom Staat.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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