Die Generation Babyboomer, die zahlreichen Kinder des Jahres 1964 (der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland), sind zu ihrem 50 Geburtstag nicht nur mehrheitlich fit und finanziell gut situiert. Sie sind auch zu mehr als 50 Prozent stolze Hausbesitzer und alles andere als sanierungsverdrossen. Viele planen noch vor dem Ruhestand den Ausbau des Hauses - mit gutem Grund!
Anbau, Umbau und Ausbau: Platzreserven im Altbau heben
Ob neuer Grundriss durch Trockenbauwände, Dachausbau, Dachaufstockung oder Kellerausbau - in den eigenen vier Wänden können Hausbesitzer aus den Vollen schöpfen. Ein ungünstig geschnittenes Erdgeschoss, ein stickiges Dachgeschoss und selbst ein feuchter Keller lassen sich mit guter Planung, ein wenig Kreativität und den richtigen Sanierungslösungen in wahre Wohnträume verwandeln. Innovative Sanierungssysteme für den Keller, eine moderne Wärmedämmung und neue Fenster fürs Dach machen die Räume großzügig, hell und gemütlich. Damit der Wohnkomfort stimmt, sollten Hausbesitzer den Ausbau allerdings mit einem Fachbetrieb abstimmen.
Neuer Wohnraum vom Gästezimmer bis zum Mehrgenerationenhaus
In vielen Häusern lagern verborgene Platzreserven, zum Beispiel im Keller oder unter dem Dach, und gerade bei Einfamilienhäusern ist der Spielraum besonders groß. Oft gibt es noch mehr Möglichkeiten zur Erweiterung, durch einen Anbau oder eine Dachaufstockung. Auch Ersatzneubauten lassen sich realisieren. Der vorhandene “Bauplatz” muss nur genutzt werden. Mit einem Ausbau entsteht so besonders günstig zusätzlicher Wohnraum - vom zusätzlichen Zimmer bis zur Einliegerwohnung. Statt ein bis zwei Personen können auf einmal vier und mehr auf dem Grundstück wohnen. Der neue Wohnraum bietet Raum für neue Wohnformen - unter einem Dach mit Kindern und Enkelkindern, Untermietern oder auch dem Pflegepersonal. Das Abenteuer Mehrgenerationenhaus kann beginnen!
Mehr Komfort, weniger Kosten: Ausbau mit energetischer Sanierung verbinden
In Kombination mit einer energetischen Sanierung wird der Ausbau zur cleveren Altersvorsorge und der Traum, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, rückt in greifbare Nähe. Zumal mit dem wachsenden Alter der Bausubstanz oft ohnehin eine Sanierung fällig wird. Neben Energieeffizienz und Barrierefreiheit stehen auch Komfort und Sicherheit ganz oben auf der Ausbau-Wunschliste, und zwar nicht nur bei Babyboomern. Sie machen sich in allen Lebenslagen bezahlt. Von einem Zuhause ohne Stolperfallen und dafür mit einer guten Wärmedämmung profitieren Bewohner jeden Alters und aller Fitnessklassen. Weiterer Pluspunkt: Energieeffizienz und Barrierefreiheit werden auch vom Staat gefördert.
Förderung für Umbau und Sanierung nutzen
Der barrierefreie Umbau ist genauso wie eine energetische Sanierung nicht zum Nulltarif zu haben. Doch mit einer KfW-Förderung lassen sich die anfallenden Kosten merklich reduzieren. Sowohl für den barrierefreien Umbau als auch für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von der Wärmedämmung bis zur neuen Heizung sowie für praktische Smarthome-Elemente erhalten Hausbesitzer Geld vom Staat.
Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt: Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
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