Die Generation Babyboomer, die zahlreichen Kinder des Jahres 1964 (der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland), sind zu ihrem 50 Geburtstag nicht nur mehrheitlich fit und finanziell gut situiert. Sie sind auch zu mehr als 50 Prozent stolze Hausbesitzer und alles andere als sanierungsverdrossen. Viele planen noch vor dem Ruhestand den Ausbau des Hauses - mit gutem Grund!
Anbau, Umbau und Ausbau: Platzreserven im Altbau heben
Ob neuer Grundriss durch Trockenbauwände, Dachausbau, Dachaufstockung oder Kellerausbau - in den eigenen vier Wänden können Hausbesitzer aus den Vollen schöpfen. Ein ungünstig geschnittenes Erdgeschoss, ein stickiges Dachgeschoss und selbst ein feuchter Keller lassen sich mit guter Planung, ein wenig Kreativität und den richtigen Sanierungslösungen in wahre Wohnträume verwandeln. Innovative Sanierungssysteme für den Keller, eine moderne Wärmedämmung und neue Fenster fürs Dach machen die Räume großzügig, hell und gemütlich. Damit der Wohnkomfort stimmt, sollten Hausbesitzer den Ausbau allerdings mit einem Fachbetrieb abstimmen.
Neuer Wohnraum vom Gästezimmer bis zum Mehrgenerationenhaus
In vielen Häusern lagern verborgene Platzreserven, zum Beispiel im Keller oder unter dem Dach, und gerade bei Einfamilienhäusern ist der Spielraum besonders groß. Oft gibt es noch mehr Möglichkeiten zur Erweiterung, durch einen Anbau oder eine Dachaufstockung. Auch Ersatzneubauten lassen sich realisieren. Der vorhandene “Bauplatz” muss nur genutzt werden. Mit einem Ausbau entsteht so besonders günstig zusätzlicher Wohnraum - vom zusätzlichen Zimmer bis zur Einliegerwohnung. Statt ein bis zwei Personen können auf einmal vier und mehr auf dem Grundstück wohnen. Der neue Wohnraum bietet Raum für neue Wohnformen - unter einem Dach mit Kindern und Enkelkindern, Untermietern oder auch dem Pflegepersonal. Das Abenteuer Mehrgenerationenhaus kann beginnen!
Mehr Komfort, weniger Kosten: Ausbau mit energetischer Sanierung verbinden
In Kombination mit einer energetischen Sanierung wird der Ausbau zur cleveren Altersvorsorge und der Traum, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, rückt in greifbare Nähe. Zumal mit dem wachsenden Alter der Bausubstanz oft ohnehin eine Sanierung fällig wird. Neben Energieeffizienz und Barrierefreiheit stehen auch Komfort und Sicherheit ganz oben auf der Ausbau-Wunschliste, und zwar nicht nur bei Babyboomern. Sie machen sich in allen Lebenslagen bezahlt. Von einem Zuhause ohne Stolperfallen und dafür mit einer guten Wärmedämmung profitieren Bewohner jeden Alters und aller Fitnessklassen. Weiterer Pluspunkt: Energieeffizienz und Barrierefreiheit werden auch vom Staat gefördert.
Förderung für Umbau und Sanierung nutzen
Der barrierefreie Umbau ist genauso wie eine energetische Sanierung nicht zum Nulltarif zu haben. Doch mit einer KfW-Förderung lassen sich die anfallenden Kosten merklich reduzieren. Sowohl für den barrierefreien Umbau als auch für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von der Wärmedämmung bis zur neuen Heizung sowie für praktische Smarthome-Elemente erhalten Hausbesitzer Geld vom Staat.
Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
Antwort lesen »In diesem Fall muss Ihr Sohn die Förderung der Heizung beantragen. Denn diese gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer des Gebäudes. Er ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier eine Frist von 10 Jahren. In der vorangegangen BAFA-Förderung waren es 7 Jahre. Sie müssen also keine Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Dachsanierung, benötigen Sie hier die Unterstützung von einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser erstellt ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude und den Schaden zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, das Objekt von einem ...
Antwort lesen »Wenn Sie nicht selbst im Haus gemeldet sind, können Sie die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch ...
Antwort lesen »Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
Antwort lesen »Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der ...
Antwort lesen »Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei ...
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