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23.02.2021
mehr zu Dämmung
 

Mit Dämmung Heizkosten und CO2-Emissionen verringern

Verbesserte Förderung / Alte Dämmung aufdoppeln

Gebäude sind für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Der Großteil davon entfällt auf das Heizen im Winter. Sind Außenwände, Keller, Dach und Geschossdecken unzureichend oder gar nicht gedämmt, ist nicht nur der Heizbedarf hoch, sondern auch der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Zeit, über eine Dämmung der Gebäudehülle zu sprechen!

Fassadendämmung mit WDVS - Baugerüst
Gedämmte Außenwände bedeuten geringere Heizkosten und mehr Wohnkomfort. Der Wärmeschutz macht sich für Eigentümer:innen bezahltFoto: energie-fachberater.de

Bei schlecht gedämmten Gebäuden strömt die Wärme während der Heizperiode schnell nach außen. Das ist nicht nur klimaschädlich, sondern auch ein echtes Kostenproblem! Jede Kältewelle belastet das Haushaltsbudget über Gebühr und das alles bei eher schlechtem Wohnkomfort. Die Lösung: Ein großer Teil des Heizenergiebedarfs kann durch eine gute Dämmung der Gebäudehülle eingespart werden. Und die Förderbedingungen dafür sind derzeit so gut wie nie.

Fassadendämmung: Der U-Wert ist entscheidend
Eine Wärmedämmung der Außenwände reduziert nicht nur die Heizkosten, sondern auch die Schimmelgefahr. Je besser eine Wand gedämmt ist, desto wärmer ist die Wandoberfläche in den Wohnräumen. Feuchtigkeit kann sich dort nicht mehr niederschlagen, Schimmel deshalb nur noch schwer bilden. Außerdem sind warme Wände in der Wohnung deutlich komfortabler!

Eigentümer:innen sollten darauf achten, dass die Dämmung von einem Fachbetrieb angebracht wird und eine ausreichende Dämmwirkung besitzt. Wie gut die Wärmedämmung ist, zeigt der U-Wert. Er ist ein Maß für den Wärmedurchgang, zeigt also an, wie viel Wärme eine Außenwand abgibt. Je niedriger der Wert ist, desto besser. Gute U-Werte für die Außenwand liegen bei 0,12 bis 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)). Ein U-Wert von 0,2 ist auch das erlaubte Maximum für eine Förderung. Energieberater:innen helfen bei der Bestimmung des Werts und der Auswahl einer passenden Wärmedämmung.

Fassadendämmung bleibt viele Jahre intakt
Bei einer professionellen Anbringung ist eine Dämmung oft 40 Jahre oder länger intakt. Alte Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) an der Fassade entsprechen aber häufig nicht mehr aktuellen energetischen Anforderungen. In den 1970er und 1980er Jahren waren Dämmstärken von vier bis acht Zentimetern Standard, heute sind 14 bis 24 Zentimeter die Regel. Gesetzlich gilt: Nach einer umfassenden Sanierung darf der U-Wert der Außenwände laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht höher als 0,24 W/(m2K) liegen. Um eine Förderung zu erhalten, ist ein Wert von 0,20 W/(m2K) erforderlich. Wer das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg mit einer Ersatzmaßnahme erfüllen will, braucht rund einen Zentimeter Dämmung mehr und einen Wert von unter 0,192 W/(m2K).

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Alte Fassadendämmung erneuern oder aufdoppeln
Eine vollständige Erneuerung der gesamten Fassadendämmung verbessert die U-Werte auf das geforderte Niveau. Hat die vorhandene Dämmschicht keine Schäden, kann sich auch eine Nachrüstung lohnen. Das bisherige Dämmsystem muss nicht auf den Müll und kann weiter Energie einsparen. Auf die alte Dämmung wird eine zweite, neue Dämmschicht angebracht, man spricht deshalb von einer "Aufdopplung". Weder das Material noch die Dicke der neuen Schicht müssen der alten Dämmung gleichen. Wichtig ist stattdessen, dass der U-Wert des aufgedoppelten Wärmedämm-Verbundsystems unter 0,2 W/(m2K) liegt. Dann ist der Wärmeschutz wieder zukunftsfähig. Auch die positiven Effekte auf Wohnkomfort, Heizkosten und Klima entsprechen denen einer neuen Fassadendämmung.

Sanierungsarbeiten sinnvoll kombinieren
Sinnvoll ist, den Umbau anzugehen, wenn ohnehin Sanierungsmaßnahmen oder Arbeiten an der Fassade anstehen. Wenn das Gerüst sowieso schon steht, reduziert das die Kosten. Werden Fassade oder Dach großflächig saniert oder der überwiegende Teil der Fenster ersetzt, ist außerdem ein Lüftungskonzept zu erstellen. Für einen ausreichenden Luftaustausch muss nicht zwingend eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut werden. Auch Einzellüfter oder eine bedarfsgesteuerte Abluftanlage sind praktikable und bezahlbare Lösungen.

Verbesserte Förderung nutzen / Dämmung ist wirtschaftlich
Angst vor einer unwirtschaftlichen Investition müssen Eigentümer:innen bei einer fachgerecht angebrachten Dämmung nicht haben. In der Regel sind die Energieeinsparungen innerhalb der Lebensdauer der Fassade so hoch, dass sie die Kosten für die energetische Sanierung mindestens decken. Die Zusatzkosten einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Dämmung decken Fördermittel ab. Mit der höheren Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Januar 2021 macht das noch mehr Sinn. Sie verbessert die ohnehin guten Bedingungen noch weiter.

Die förderfähigen Kosten sind Anfang des Jahres von 50.000 auf 60.000 Euro gestiegen. Außerdem erhöht sich der Zuschuss unter bestimmten Bedingungen von 20 auf 25 Prozent der Investitionskosten. Diesen Höchstbetrag bekommen diejenigen, die eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzen. Kostet eine Dämmung 60.000 Euro, gibt der Staat also bis zu 15.000 Euro hinzu. Das sind 5.000 Euro mehr Zuschuss als noch im vergangenen Jahr. Auch die Beratung und Planung durch qualifizierte Energieberater:innen ist förderfähig.

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CO2-Preis ist starkes Sanierungsargument
Die seit 1. Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung ist ein weiteres Kostenargument für eine gute Dämmung. Die Bepreisung ist zu Jahresbeginn mit einem Wert von 25 Euro pro Tonne CO2 gestartet. Das entspricht einem Aufschlag von 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl. 2022 werden 30 Euro pro Tonne CO2 fällig, 2023 sind es 35 Euro, 2024 dann 45 Euro und ein Jahr später 55 Euro. Ab 2026 sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar. Fest steht aber: Wer bereits heute gut dämmt, spart in den nächsten Jahren deutlich Heizkosten – Tendenz steigend.

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Quelle: Zukunft Altbau
 
 

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