Achtung! Update 28.07.2022 bzw. 15.08.2022: Mit der BEG-Reform gelten neue Förderbedingungen. Hier geht's zum Update >>
Soviel steht schonmal fest: Nach dem Stopp aller KfW-Programme im Rahmen der BEG (das betrifft die gesamte Effizienzhaus-Förderung - Zuschüsse und Förderkredite - sowie die Kredite für Einzelmaßnahmen) gibt es jetzt im ersten Quartal 2022 nur wenige Optionen bei der Förderung. Denn auch die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit (Programm 455-B) und Einbruchschutz (Programm 455-E) stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat jedoch eine zügige Prüfung und Weiterführung der Sanierungsförderung zugesagt. Wer also keine Eile hat, kann auf die Wiederaufnahme der Förderprogramme warten. Ob die Förderung dann unverändert weitergeführt wird, ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.
Für alle, die nicht warten können oder wollen - diese Fördermittel können Eigentümer aktuell beantragen
1. BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Wer statt einer Komplettsanierung einzelne Sanierungsmaßnahmen (wie eine neue Heizung, neue Fenster, eine Dämmung oder neue Haustür) umsetzt, kann dafür einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Pro Kalenderjahr sind 60.000 Euro förderfähige Kosten hier das mögliche Maximum an Förderung. Der Zuschuss liegt je nach Maßnahme zwischen 20 und 55 Prozent. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.
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Wer eine Finanzierung für die Sanierungsmaßnahme benötigt, kann auf schnell verfügbare Modernisierungskredite der Hausbank zurückgreifen oder einen vorhandenen Bausparvertrag einsetzen.
2. Steuerbonus für die Sanierung
Eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt ist auch der Steuerbonus eine mögliche Form der Förderung. Er kann für energetische Maßnahmen eingesetzt werden, die über die förderfähigen Kosten der BAFA-Zuschüsse hinausgehen. So kann es sich zum Beispiel lohnen, für die neue Heizung und die teure Dämmung den BAFA-Zuschuss zu beantragen, für einen Fenstertausch dann aber auf den Steuerbonus auszuweichen. Insgesamt ist für jedes Haus/Wohnung über den Steuerbonus eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten möglich - maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden (das entspricht förderfähigen Kosten von maximal 200.000 Euro, die begünstigt werden). --> Förderung oder Steuerbonus - was lohnt sich mehr?
3. Günstige Förderkredite der KfW für Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Viele Eigentümer warten auf die beliebten Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit, die jedes Jahr schnell ausgeschöpft sind. Eine Alternative sind hier die sehr günstigen Förderkredite der KfW. Im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" sind bis zu 50.000 Euro Kredit möglich, unabhängig vom Alter der Eigentümer. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren liegt der Zinssatz derzeit bei sehr günstigen 0,04 Prozent. Diese Förderkredite können auch für die Verbesserung des Einbruchschutzes beantragt werden.
4. Günstige Förderkredite der KfW für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien
Ob Photovoltaik-Anlage, Solarstromspeicher oder Windrad - die KfW stellt für Strom aus erneuerbaren Energien eine günstige Finanzierung bereit. Im Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" können Eigentümer einen Förderkredit beantragen.
5. Förderungen der Bundesländer prüfen
Nicht nur der Bund, auch die Bundesländer fördern Sanierungsmaßnahmen. Bevor Eigentümer also die Flinte ins Korn werfen, sollten sie die regionale Förderung prüfen. Dafür sind die Landesbanken gute Ansprechpartner, so bietet beispielsweise die NRW.Bank mit dem Programm "NRW.BANK.Gebäudesanierung" zinsgünstige Darlehen bis 75.000 Euro für die Sanierung an. In anderen Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme für die Modernisierung von Mietwohnraum oder eine Förderung für Eigentümergemeinschaften.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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