Achtung! Update 28.07.2022 bzw. 15.08.2022: Mit der BEG-Reform gelten neue Förderbedingungen. Hier geht's zum Update >>
Soviel steht schonmal fest: Nach dem Stopp aller KfW-Programme im Rahmen der BEG (das betrifft die gesamte Effizienzhaus-Förderung - Zuschüsse und Förderkredite - sowie die Kredite für Einzelmaßnahmen) gibt es jetzt im ersten Quartal 2022 nur wenige Optionen bei der Förderung. Denn auch die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit (Programm 455-B) und Einbruchschutz (Programm 455-E) stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat jedoch eine zügige Prüfung und Weiterführung der Sanierungsförderung zugesagt. Wer also keine Eile hat, kann auf die Wiederaufnahme der Förderprogramme warten. Ob die Förderung dann unverändert weitergeführt wird, ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.
Für alle, die nicht warten können oder wollen - diese Fördermittel können Eigentümer aktuell beantragen
1. BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Wer statt einer Komplettsanierung einzelne Sanierungsmaßnahmen (wie eine neue Heizung, neue Fenster, eine Dämmung oder neue Haustür) umsetzt, kann dafür einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Pro Kalenderjahr sind 60.000 Euro förderfähige Kosten hier das mögliche Maximum an Förderung. Der Zuschuss liegt je nach Maßnahme zwischen 20 und 55 Prozent. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.
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Wer eine Finanzierung für die Sanierungsmaßnahme benötigt, kann auf schnell verfügbare Modernisierungskredite der Hausbank zurückgreifen oder einen vorhandenen Bausparvertrag einsetzen.
2. Steuerbonus für die Sanierung
Eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt ist auch der Steuerbonus eine mögliche Form der Förderung. Er kann für energetische Maßnahmen eingesetzt werden, die über die förderfähigen Kosten der BAFA-Zuschüsse hinausgehen. So kann es sich zum Beispiel lohnen, für die neue Heizung und die teure Dämmung den BAFA-Zuschuss zu beantragen, für einen Fenstertausch dann aber auf den Steuerbonus auszuweichen. Insgesamt ist für jedes Haus/Wohnung über den Steuerbonus eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten möglich - maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden (das entspricht förderfähigen Kosten von maximal 200.000 Euro, die begünstigt werden). --> Förderung oder Steuerbonus - was lohnt sich mehr?
3. Günstige Förderkredite der KfW für Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Viele Eigentümer warten auf die beliebten Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit, die jedes Jahr schnell ausgeschöpft sind. Eine Alternative sind hier die sehr günstigen Förderkredite der KfW. Im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" sind bis zu 50.000 Euro Kredit möglich, unabhängig vom Alter der Eigentümer. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren liegt der Zinssatz derzeit bei sehr günstigen 0,04 Prozent. Diese Förderkredite können auch für die Verbesserung des Einbruchschutzes beantragt werden.
4. Günstige Förderkredite der KfW für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien
Ob Photovoltaik-Anlage, Solarstromspeicher oder Windrad - die KfW stellt für Strom aus erneuerbaren Energien eine günstige Finanzierung bereit. Im Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" können Eigentümer einen Förderkredit beantragen.
5. Förderungen der Bundesländer prüfen
Nicht nur der Bund, auch die Bundesländer fördern Sanierungsmaßnahmen. Bevor Eigentümer also die Flinte ins Korn werfen, sollten sie die regionale Förderung prüfen. Dafür sind die Landesbanken gute Ansprechpartner, so bietet beispielsweise die NRW.Bank mit dem Programm "NRW.BANK.Gebäudesanierung" zinsgünstige Darlehen bis 75.000 Euro für die Sanierung an. In anderen Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme für die Modernisierung von Mietwohnraum oder eine Förderung für Eigentümergemeinschaften.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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