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06.07.2013

Neue Eckpunkte für Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg

Vorgaben bei Erneuerung der Heizung sollen verschärft werden

Baden-Württemberg plant schärfere Vorgaben für Hausbesitzer, die ihre Heizung erneuern. Dazu soll das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verschärft werden. Die Eckpunkte dafür hat die Landesregierung bereits beschlossen. Demnach soll der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von derzeit zehn auf künftig 15 Prozent erhöht werden.

Montage von Solarthermie-Kollektoren
In Baden-Württemberg könnte es bald strengere Regeln für die Modernisierung der Heizung geben. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) soll verschärft werdenFoto: BSW-Solar

Wie bisher soll das Gesetz dann greifen, wenn in einem Gebäude die Heizung erneuert wird. Eine weitere wichtige Änderung ist der geplante Verzicht auf die Schlüsseltechnologie Solarthermie. Künftig müsste dann nicht mehr geprüft werden, ob eine Solarthermie-Anlage am Haus realisierbar ist oder nicht. Statt dessen kann der Hauseigentümer eine für ihn sinnvolle Maßnahme auswählen. Alternativ können die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) künftig voraussichtlich mit Holzheizungen, Wärmepumpen und eingeschränkt mit Biogas betriebenen Heizungen erfüllt werden. Darüber hinaus können auch die Dämmung des Dachs oder der Fassade oder eine Gesamtsanierung Erfüllungsoptionen sein. Eine Kombination untereinander soll künftig möglich werden. Ersatzmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden vom Gesetz ebenfalls anerkannt: Dazu gehören der Anschluss an ein Wärmenetz und Heizungen mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW).

Sanierungskonzept soll künftig angerechnet werden
Ein weiterer Eckpunkt der Novelle ist die Integration von Sanierungskonzepten in das Gesetz. Hauseigentümer, die von qualifizierten Fachleuten den Zustand ihres Hauses untersuchen und sich anhand der erhobenen Daten ein Sanierungskonzept inklusive Maßnahmenplan erstellen lassen, könnten im Gegenzug mit einem verringerten Pflichtanteil erneuerbarer Wärme belohnt werden. Denkbar sei die Verringerung auf zehn Prozent, so das Umweltministerium. Wie genau das Gesetz ausgestaltet wird, wird im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens definiert.

Die Baden-Württemberger können sich aktiv in das weitere Verfahren einbringen: Vorschläge, Anregungen und Kritik nimmt bis zum 15. Juli 2013 eine spezielle Beteiligungsplattform unter www.Beteiligungsportal-BW.de/Eckpunkte-EWaermeG entgegen.

 
 
 
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / Zukunft Altbau
 
 

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