Update 19.2.2024: Wie die KfW auf der Programmseite mitteilt, wurde das KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos - 442" endgültig eingestellt. Hier heißt es: "Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"." Damit wird es 2024 keine Förderrunde mehr geben. 33.000 Haushalte konnten im vergangenen Jahr die kombinierte Förderung für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher nutzen.
Update 27.9.2023: Die Fördermittel im KfW-Programm 442 sind nach nur einem Tag ausgeschöpft - es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wegen der enorm hohen Nachfrage ist der Fördertopf von 300 Millionen Euro für 2023 in Rekordzeit leer gelaufen.
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, ist der Zuschuss reserviert.
Weitere Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro sind für die Förderung 2024 vorgesehen. Wann genau das Förderprogramm noch einmal öffnet, ist allerdings nicht bekannt.
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Das neue Programm "Solarstrom für Elektroautos - 442" ist seit Ende September offen für die Antragstellung. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto vorhanden oder bereits bestellt ist (Klassen M1 und N1). Für Firmenwagen und Hybridautos ist die Förderung nicht möglich. Ist das Auto geleast, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Der Haushalt muss mindestens 6 Jahre ein E-Auto nutzen (das Auto darf in der Zeit gewechselt werden).
Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu angeschafft oder erweitert werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch nicht bestellt sein. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) Fördervoraussetzung.
Unter bestimmten Umständen ist die Förderung auch möglich, wenn einzelne Komponenten bereits vorhanden sind. So ist beispielsweise die Erweiterung einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage möglich. Genaue Informationen dazu finden Eigentümer auf der Programmseite der KfW in den FAQ.
Was wird mit dem Zuschuss gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen:
Wichtig: Die Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden! Hochladen der Nachweise und Auszahlung der Zuschüsse sind erst ab März 2024 möglich!
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen kann auf der KfW-Programmseite eingesehen werden. Die Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" finden Sie auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 und bei der KfW.
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Ursprüngliche News vom 30.6.2023
Das geplante KfW-Programm soll die Eigenstromversorgung beim Laden in privaten Wohngebäuden verbessern. Deshalb ist die Förderung auf die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Speicher ausgelegt. Eingeplant sind Fördermittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro, das Förderprogramm soll Herbst 2023 starten. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Elektroautos.
Wie hoch die Förderung ausfallen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass es eine hohe fünfstellige Zahl bei den Anträgen privater Haushalte geben wird.
Mit den neuen Förderprogrammen nimmt der Bund die Förderung von Ladestationen wieder auf. Im Vorgängerprogramm der KfW von 2020 können seit Oktober 2021 keine Anträge mehr gestellt werden. Eine vergleichbare Förderung für das Gesamtpaket aus Photovoltaik-Anlage, Ladestation und E-Auto gibt es aktuell in Baden-Württemberg.
Weiteres Förderprogramm für gewerblich genutzte PKW und LKW
Ein weiteres Förderprogramm ist für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur inklusive eines Netzanschlusses für den Betrieb von gewerblich genutzten für Pkw und Lkw geplant. Für dieses Programm ist ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro vorgesehen. Der Start soll noch im Sommer erfolgen.
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Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Entscheidend ist in der Regel, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung ...
Antwort lesen »Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
Antwort lesen »Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Das Nasssystem hat ein großes Speichervermögen und gleicht somit Schwankungen zwischen Nachfrage und ...
Antwort lesen »Die Angaben im Energieausweis sind immer auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Denn dabei handelt es sich um die gesamte beheizte Fläche ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie bekommen eine 30-prozentige Basisförderung. Diese können Sie mit dem Effizienzbonus (5 % mehr für eine Sole- oder ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort