Dann bezuschusst der Staat den Kauf neuer Batteriespeicher für Solarstrom-Anlagen mit einer Förderung von bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarstromleistung. Das neue Programm Erneuerbare Energien "Speicher" richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die den mit einer Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom ganz oder teilweise ins Stromnetz einspeisen. Im ersten Jahr steht für das Programm ein Fördertopf von 25 Millionen Euro bereit. Förderanträge können ab dem 1.5.2013 gestellt werden.
Förderung für Solarspeicher als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
Das Förderprogramm stellt für die Anschaffung von Solarstromspeichern zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Gefördert werden stationäre Batteriespeicher-Systeme, die bei der Neueinrichtung einer Photovoltaik-Anlage mitangeschafft oder bei Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind, nachgerüstet werden. Die geförderten Solarspeicher müssen zudem einen Beitrag zur Entlastung des lokalen Stromnetzes leisten: Die Leistung der Photovoltaik-Anlage muss für die gesamte Vergütungsdauer auf 60 Prozent gedrosselt und die Mittagsspitze der Photovoltaik-Anlage für die Eigennutzung zwischengespeichert werden.
Nutzung von Solarstromspeichern: Hohe Investitionskosten sind größtes Hindernis
Die Förderung kommt dem großen Interesse entgegen, das besonders Betreiber von kleinen Solarstrom-Anlagen bis 10 Kilowatt Anlagenleistung an Batteriespeichern zeigen. Bisher waren die hohen Investitionskosten das größte Hindernis für die Anschaffung. Durch die Förderung können nun bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Prozent der Investitionskosten für den Solarstromspeicher und ist an anspruchsvolle technische Voraussetzungen geknüpft.
Solarspeicher bringen Solarstrom-Produzenten Unabhängigkeit
Mit einem Solarspeicher können Betreiber einer Photovoltaik-Anlage ihren externen Strombezug um bis zu 60 Prozent reduzieren. Da die Strom-Bezugspreise der Energieversorger inzwischen meist über den Erzeugungskosten für Solarstrom liegen, lohnt sich der verstärkte Eigenverbrauch umso mehr. Außerdem tragen sie Solarspeicher dazu bei, die Stromnetze zu entlasten und so den Strompreis zu stabilisieren. Spitzen in der Einspeiseleistung werden reduziert und die Aufnahmefähigkeit der lokalen Stromnetze wird auch ohne zusätzlichen Ausbau gesteigert. Solarstromspeicher bringen Hausbesitzern also noch größere Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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