Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt unter anderem die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen. In der neuesten Version des Gesetzes, im EEG 2014, das ab dem 1. August 2014 gilt, ist nun auch die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom festgeschrieben. Das heißt: Wer selbst erzeugten Solarstrom aus einer neuen Photovoltaik-Anlage auch selbst verbrauchen möchte, muss darauf künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten, allerdings nicht den kompletten Betrag ab sofort, sondern in einer gestaffelten Regelung: bis Ende 2015 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage. Für 2014 sind das rund 1,9 Cent je Kilowattstunde (kWh). Ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent EEG-Umlage auf die Eigenversorgung mit Solarstrom.
Keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom für private Hausbesitzer und bestehende Photovoltaik-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt sind von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom ausgenommen. Damit bleiben typische Photovoltaik-Anlagen auf Eigenheimen verschont, wenn der Solarstrom vor Ort erzeugt und selbst verbraucht wird. Auch Photovoltaik-Anlagen, die bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-Umlage befreit. Das gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen. Wichtig: Die Leistung der Photovoltaik-Anlage darf dadurch um höchstens 30 Prozent gesteigert werden.
Darüber hinaus erhöht sich ab 1. August 2014 die Einspeisevergütung für den Solarstrom neuer Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 10 bis 1.000 Kilowatt um 0,3 Cent je kWh - unabhängig davon, ob diese einen Teil ihres Solarstroms selbst verbrauchen oder nicht.
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Antwort lesen »Ohne Weiteres lassen sich die Träger vermutlich nicht an der Fassade nachrüsten, da vor allem im unteren Bereich ein hoher Druck auf das ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 20 Prozent für die Dämmung, eine Förderung in Höhe von 35 Prozent für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Mit dem Zusetzen von Heizkörpernischen mit einem dämmenden Material trägt man erheblich zur Verringerung der Heizkosten und zur ...
Antwort lesen »Da Sie bereits eine Solarthermie und eine Photovoltaikanlage haben, könnte sich eine Wärmepumpe sehr gut eignen. Die Anlage nutzt ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um Mittel aus dem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien", können Sie Kosten für Systeme zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
Antwort lesen »Ihre Dachdämmung können Sie wie beschrieben ausführen. Sie sollten allerdings eine Dampfbremse verwenden, die einen Sperrwert von 30 m ...
Antwort lesen »Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und steuerliche ...
Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »Ja, Zuschüsse bekommen Sie in diesem Fall über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über den Programmteil "Einzelmaßnahmen" ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachbegrünung bekommen Sie im Rahmen der Sanierungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Darlehen ...
Antwort lesen »Fördermittel der KfW beantragen Sie immer zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser ...
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Antwort lesen »Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Bevor der Kellertreppenschacht zugeschüttet wird, sollte eine vertikale Sperrschicht gegen stauendes und drückendes Wasser eingebaut ...
Antwort lesen »Bei der MAP-Förderung dürfen Sie Materialkosten bei Arbeiten in Eigenleistung nur dann einreichen, wenn Sie selbst Fachunternehmer im ...
Antwort lesen »Wird der Heizkörper nur oben warm, kann das verschiedene Gründe haben. So ist eine gewisse Temperaturdifferenz in hydraulisch abgeglichenen ...
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Antwort lesen »Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es ...
Antwort lesen »Mit Ausnahme von Fördermitteln für die neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung benötigen Sie auch für die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Die Standardlösung für Fußbodenheizungen auf Betonrohfußboden über Erdreich beginnt mit der Verlegung einer horizontalen ...
Antwort lesen »Aktuell sind uns leider keine Programme zur Förderung von Kachelöfen bekannt. Möglich ist es allerdings, die Handwerkerkosten von der ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommen unterschiedlichste Dämmstoffe infrage. Ein Beispiel dafür sind Holzfaser- oder Zellulose-/Papierfasern. Diese sind ...
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Antwort lesen »Mittel aus dem KfW-Programm 152 stehen Eigentümern von Wohngebäuden zur Verfügung und lassen sich daher voraussichtlich nicht vor dem ...
Antwort lesen »Kosten entstehen für die Demontage der Altanlage sowie für die Anschaffung von Pelletkessel, Pelletlager und Pelletfördereinrichtung. In ...
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