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12.09.2013

Neues Energielabel auch für LED-Lampen

EU weitet Informationspflicht für Leuchtmittel aus

Seit dem ersten September 2013 gelten auch für LED-Lampen neue Effizienzregeln und eine erweiterte Informationspflicht. Grund ist eine EU-Verordnung, mit der die bisher geltenden Regeln zur Informationspflicht für Leuchtmittel auf gerichtete Lichtquellen ausgeweitet werden. Die EU-Vorgabe soll nicht nur die Effizienz von Leuchtmitteln, sondern auch den Verbraucherschutz stärken und für mehr Transparenz sorgen.

LED-Lampen
Auch für gerichtete Lichtquellen wie LED-Lampen gelten ab September 2013 neue EU-Regeln für Energieeffizienz, Qualität und KennzeichnungFoto: licht.de

Beleuchtung soll noch effizienter werden. Das ist ganz im Sinne europäischer Klimaschutzpolitik. Nach der Einführung der Effizienzklassen für ungerichtetes Licht unterliegen ab September 2013 nun auch gerichtete Lichtquellen wie LEDs einer neuen Kennzeichnungspflicht. Ab sofort müssen sie bestimmte Effizienz- und Qualitätsstandards erfüllen. Auch die Informationspflicht der Hersteller wird erweitert. Die EU-Verordnung 1194/2012 wird in drei Schritten bis zum September 2016 umgesetzt. Hintergrund ist die Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments.

Energielabel und Verbraucherinformationen für mehr Transparenz
Am neuen Energielabel können Verbraucher ab sofort auf einen Blick ablesen, wie effizient eine LED-Lampe ist. Alle LED-Lampen werden einer Effizienzskala zugeordnet. Die Bestnote A++ steht für höchste Effizienz, die schlechtesten Werte bringen Lampen der Klasse "E". Außerdem müssen auf der Lampenverpackung wichtige Informationen für den Verbraucher angegeben werden. Neben Angaben zur abgestrahlten Lichtmenge (in der Einheit Lumen), der Lebensdauer (in Stunden) und der Lichtfarbe (in der Einheit Kelvin) müssen auch Angaben zur Dimmbarkeit gemacht werden.

LED-Lampen müssen zudem ab sofort bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören eine gute Lichtqualität und geringe Ausfallquoten. Gleichzeitig bedeutet das Inkrafttreten der EU-Regelung das Aus für Glühlampen mit Spiegelreflektor. Mit der zweiten Stufe der EU-Verordnung 1194/2012 zum 1. September 2014 werden vor allem ineffiziente Halogenlampen vom Markt verschwinden.

Energie sparen durch effiziente Beleuchtung
Gerichtetes Licht ist per se effizienter als ungerichtetes Licht. Während der Abstrahlwinkel einer konventionellen Leuchtstoffröhre 360 Grad beträgt, lassen sich mit LED-Beleuchtung deutlich geringere Abstrahlwinkel realisieren. Das spart Energie und ist sinnvoll, weil in der Regel ohnehin maximal 180 Grad genutzt werden. Der Rest verpufft an die Decke. Mit den neuen Effizienzregeln für gerichtete Lichtquellen möchte die EU bis 2020 jährlich eine Energiemenge von 25 Terrawattstunden einsparen. 

 
 
 
Quelle: licht.de
 
 

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