Beleuchtung soll noch effizienter werden. Das ist ganz im Sinne europäischer Klimaschutzpolitik. Nach der Einführung der Effizienzklassen für ungerichtetes Licht unterliegen ab September 2013 nun auch gerichtete Lichtquellen wie LEDs einer neuen Kennzeichnungspflicht. Ab sofort müssen sie bestimmte Effizienz- und Qualitätsstandards erfüllen. Auch die Informationspflicht der Hersteller wird erweitert. Die EU-Verordnung 1194/2012 wird in drei Schritten bis zum September 2016 umgesetzt. Hintergrund ist die Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments.
Energielabel und Verbraucherinformationen für mehr Transparenz
Am neuen Energielabel können Verbraucher ab sofort auf einen Blick ablesen, wie effizient eine LED-Lampe ist. Alle LED-Lampen werden einer Effizienzskala zugeordnet. Die Bestnote A++ steht für höchste Effizienz, die schlechtesten Werte bringen Lampen der Klasse "E". Außerdem müssen auf der Lampenverpackung wichtige Informationen für den Verbraucher angegeben werden. Neben Angaben zur abgestrahlten Lichtmenge (in der Einheit Lumen), der Lebensdauer (in Stunden) und der Lichtfarbe (in der Einheit Kelvin) müssen auch Angaben zur Dimmbarkeit gemacht werden.
LED-Lampen müssen zudem ab sofort bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören eine gute Lichtqualität und geringe Ausfallquoten. Gleichzeitig bedeutet das Inkrafttreten der EU-Regelung das Aus für Glühlampen mit Spiegelreflektor. Mit der zweiten Stufe der EU-Verordnung 1194/2012 zum 1. September 2014 werden vor allem ineffiziente Halogenlampen vom Markt verschwinden.
Energie sparen durch effiziente Beleuchtung
Gerichtetes Licht ist per se effizienter als ungerichtetes Licht. Während der Abstrahlwinkel einer konventionellen Leuchtstoffröhre 360 Grad beträgt, lassen sich mit LED-Beleuchtung deutlich geringere Abstrahlwinkel realisieren. Das spart Energie und ist sinnvoll, weil in der Regel ohnehin maximal 180 Grad genutzt werden. Der Rest verpufft an die Decke. Mit den neuen Effizienzregeln für gerichtete Lichtquellen möchte die EU bis 2020 jährlich eine Energiemenge von 25 Terrawattstunden einsparen.
Die Förderung kann unter Umständen als Umfeldmaßnahme mit der Förderung der Heizung erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kosten oder ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie zunächst Fördermittel für den Aufbau eines Gebäudenetzes. Anschließend beantragen Sie für jedes einzelne Haus ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
Antwort lesen »In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen ...
Antwort lesen »Über die KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss und einen Ergänzungskredit zu beantragen. Den Kredit bekommen Sie in Höhe der ...
Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt ...
Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
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