Soweit so gut. Gegen die Zusammenführung der verschiedenen Energiespargesetze wird sicher niemand etwas haben. Aber das Vorhaben ist ins Stocken geraten. In einem ersten Schritt sollten zunächst die künftigen Anforderungen an Nichtwohngebäude definiert werden - und zwar für die Neubauten der öffentlichen Hand. Vorgesehen war, dass das künftige Anforderungsniveau dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 entsprechen sollte. Den Niedrigstenergiegebäude-Standard für den privaten Neubau will die Bundesregierung erst später festlegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte eigentlich Mitte Februar vom Bundeskabinett verabschiedet werden, doch das Vorhaben ist ins Stocken geraten, so dass Experten damit rechnen, dass das GEG erst nach der Bundestagswahl und damit in der nächsten Legislaturperiode kommen wird.
Was ändert sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Hausbesitzer?
Für Hausbesitzer ändern sich vorerst wohl nur Kleinigkeiten. So werden Immobilienmakler vermutlich stärker in die Pflicht genommen, was die Angaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen angeht. Außerdem ist geplant, dass Aussteller eines Energieausweises für bestehende Gebäude eine Vor-Ort-Begehung machen oder sich zumindest detailliertes Bildmaterial zur Verfügung stellen lassen müssen. Eine Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien wird es dagegen wohl nicht geben und auch sonst bleibt es bei Sanierungen bei weitestgehender Freiwilligkeit und Technologieoffenheit.
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