Soweit so gut. Gegen die Zusammenführung der verschiedenen Energiespargesetze wird sicher niemand etwas haben. Aber das Vorhaben ist ins Stocken geraten. In einem ersten Schritt sollten zunächst die künftigen Anforderungen an Nichtwohngebäude definiert werden - und zwar für die Neubauten der öffentlichen Hand. Vorgesehen war, dass das künftige Anforderungsniveau dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 entsprechen sollte. Den Niedrigstenergiegebäude-Standard für den privaten Neubau will die Bundesregierung erst später festlegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte eigentlich Mitte Februar vom Bundeskabinett verabschiedet werden, doch das Vorhaben ist ins Stocken geraten, so dass Experten damit rechnen, dass das GEG erst nach der Bundestagswahl und damit in der nächsten Legislaturperiode kommen wird.
Was ändert sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Hausbesitzer?
Für Hausbesitzer ändern sich vorerst wohl nur Kleinigkeiten. So werden Immobilienmakler vermutlich stärker in die Pflicht genommen, was die Angaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen angeht. Außerdem ist geplant, dass Aussteller eines Energieausweises für bestehende Gebäude eine Vor-Ort-Begehung machen oder sich zumindest detailliertes Bildmaterial zur Verfügung stellen lassen müssen. Eine Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien wird es dagegen wohl nicht geben und auch sonst bleibt es bei Sanierungen bei weitestgehender Freiwilligkeit und Technologieoffenheit.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
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