Insgesamt gibt es 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können. So kann für jedes Haus eine passende Lösung gefunden werden. Damit die Vorgaben optimal und und zum Haus passend umgesetzt werden, können sich Hausbesitzer zum Beispiel an einen Energieberater wenden. Das EWärmeG greift erst nach dem Tausch eines alten oder kaputten Heizkessels und betrifft alle Eigentümer, deren Haus vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurde.
So können Hausbesitzer in Baden-Württemberg das EWärmeG erfüllen
Vollständig erfüllt werden kann das Gesetz mit Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pellet-Zentralheizungen. Kachelöfen, Pelletöfen sowie Grundöfen, die 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen ebenfalls vollständig. Fast alle Geräte müssten einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent haben, Pelletöfen sogar 90 Prozent.
Solarthermie-Kollektoren, die die Warmwasserbereitung und gegebenenfalls auch die Heizung unterstützen, benötigen in Ein- und Zweifamilienhäusern 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche. Hat ein Haus 100 Quadratmeter Wohnfläche, müssen folglich 7 Quadratmeter installiert werden. Ab 3 Wohneinheiten reichen 6 Quadratmeter Solarkollektoren je 100 Quadratmeter Wohnfläche aus. Nutzen die Eigentümer effizientere Vakuumröhrenkollektoren, darf die Fläche um 20 Prozent kleiner ausfallen.
Fällt die Wahl auf eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, muss sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,50 erreichen. Besser ist es, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 zu planen und einen Wärmemengenzähler zur Überprüfung einzubauen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wer Wärmepumpen nutzt, sollte außerdem über Flächenheizungen im Fußboden oder der Wand verfügen.
Heizen mit einem Bioöl- und Biogasanteil erfüllt die Anforderungen des EWärmeG nur noch zu zwei Dritteln; es werden 10 Prozentpunkte erneuerbare Energien angerechnet. Der Nachweis erfolgt über die Brennstoffabrechnung. Für Biogas gilt eine Leistungsobergrenze von 50 Kilowatt. Bedingung dieser Erfüllungsvariante ist zudem eine neue Heizung mit Brennwerttechnik. Damit eine Gasheizung oder Ölheizung mit Brennwerttechik effizient arbeitet, sollte vom Heizungsbauer ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die restlichen 5 Prozentpunkte müssen bei dieser Erfüllungsoption über eine andere Maßnahme abgedeckt werden.
Alternative Erfüllungsoptionen: Dämmung, Photovoltaik und Sanierungsfahrplan
Die Alternativen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind im EWärmeG zahlreicher geworden: Zulässig sind wie bisher die Dämmung der Fassade oder des Daches; sie gelten als umfassende Ersatzerfüllung. Dazu müssen die Anforderungen der EnEV für bestehende Gebäude um 20 Prozent unterschritten werden. Bei einem Dach entspricht dies einer Dämmung von rund 18 bis 24 Zentimetern, abhängig vom bestehenden Aufbau und der Wärmeleitgruppe des Dämmstoffs. Für Fassaden sind 16 bis 18 Zentimeter Dämmung nötig.
Die Option einer vollständigen Dämmung der Kellerdecke wurde neu in das Gesetz aufgenommen. Sie wird mit einem Anteil von 10 Prozentpunkten angerechnet, sofern das Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse hat. Für Gebäude mit bis zu 4 Vollgeschossen können 5 Prozentpunkte angerechnet werden. Auch hier muss die EnEV um 20 Prozent unterschritten werden. Eine Dämmung von 10 bis 14 Zentimetern eines guten Dämmstoffes erfüllt in der Regel die Anforderungen. Wer sein Gebäude ganzheitlich dämmt oder gedämmt hat, kann übrigens auch künftig das Gesetz erfüllen. Bedingung ist, dass die Gebäudehülle bestimmte altersabhängige Mindestanforderungen erreicht.
Neu im Gesetz ist auch eine individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen, der so genannte energetische Sanierungsfahrplan. Wer ihn durch einen Energieberater erstellen lässt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu einem Drittel, das entspricht 5 Prozentpunkten. Der Fahrplan ist eine günstige Möglichkeit: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 bis 1.000 Euro, dafür gibt es eine ganzheitliche Betrachtung des Hauses und Vorschläge für profitable Energiesparmaßnahmen.
Die Erzeugung von Solarstrom mit einer Photovoltaik-Anlage ist im EWärmeG jetzt ebenfalls eine offizielle Alternative. Wer das Gesetz umfassend erfüllen will, benötigt eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von 2 Kilowatt je 100 Quadratmeter Wohnfläche. Weiterhin möglich ist auch der Anschluss des Hauses an ein Wärmenetz oder die Erzeugung von Wärme in einem Blockheizkraftwerk.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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