Insgesamt gibt es 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können. So kann für jedes Haus eine passende Lösung gefunden werden. Damit die Vorgaben optimal und und zum Haus passend umgesetzt werden, können sich Hausbesitzer zum Beispiel an einen Energieberater wenden. Das EWärmeG greift erst nach dem Tausch eines alten oder kaputten Heizkessels und betrifft alle Eigentümer, deren Haus vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurde.
So können Hausbesitzer in Baden-Württemberg das EWärmeG erfüllen
Vollständig erfüllt werden kann das Gesetz mit Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pellet-Zentralheizungen. Kachelöfen, Pelletöfen sowie Grundöfen, die 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen ebenfalls vollständig. Fast alle Geräte müssten einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent haben, Pelletöfen sogar 90 Prozent.
Solarthermie-Kollektoren, die die Warmwasserbereitung und gegebenenfalls auch die Heizung unterstützen, benötigen in Ein- und Zweifamilienhäusern 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche. Hat ein Haus 100 Quadratmeter Wohnfläche, müssen folglich 7 Quadratmeter installiert werden. Ab 3 Wohneinheiten reichen 6 Quadratmeter Solarkollektoren je 100 Quadratmeter Wohnfläche aus. Nutzen die Eigentümer effizientere Vakuumröhrenkollektoren, darf die Fläche um 20 Prozent kleiner ausfallen.
Fällt die Wahl auf eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, muss sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,50 erreichen. Besser ist es, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 zu planen und einen Wärmemengenzähler zur Überprüfung einzubauen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wer Wärmepumpen nutzt, sollte außerdem über Flächenheizungen im Fußboden oder der Wand verfügen.
Heizen mit einem Bioöl- und Biogasanteil erfüllt die Anforderungen des EWärmeG nur noch zu zwei Dritteln; es werden 10 Prozentpunkte erneuerbare Energien angerechnet. Der Nachweis erfolgt über die Brennstoffabrechnung. Für Biogas gilt eine Leistungsobergrenze von 50 Kilowatt. Bedingung dieser Erfüllungsvariante ist zudem eine neue Heizung mit Brennwerttechnik. Damit eine Gasheizung oder Ölheizung mit Brennwerttechik effizient arbeitet, sollte vom Heizungsbauer ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die restlichen 5 Prozentpunkte müssen bei dieser Erfüllungsoption über eine andere Maßnahme abgedeckt werden.
Alternative Erfüllungsoptionen: Dämmung, Photovoltaik und Sanierungsfahrplan
Die Alternativen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind im EWärmeG zahlreicher geworden: Zulässig sind wie bisher die Dämmung der Fassade oder des Daches; sie gelten als umfassende Ersatzerfüllung. Dazu müssen die Anforderungen der EnEV für bestehende Gebäude um 20 Prozent unterschritten werden. Bei einem Dach entspricht dies einer Dämmung von rund 18 bis 24 Zentimetern, abhängig vom bestehenden Aufbau und der Wärmeleitgruppe des Dämmstoffs. Für Fassaden sind 16 bis 18 Zentimeter Dämmung nötig.
Die Option einer vollständigen Dämmung der Kellerdecke wurde neu in das Gesetz aufgenommen. Sie wird mit einem Anteil von 10 Prozentpunkten angerechnet, sofern das Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse hat. Für Gebäude mit bis zu 4 Vollgeschossen können 5 Prozentpunkte angerechnet werden. Auch hier muss die EnEV um 20 Prozent unterschritten werden. Eine Dämmung von 10 bis 14 Zentimetern eines guten Dämmstoffes erfüllt in der Regel die Anforderungen. Wer sein Gebäude ganzheitlich dämmt oder gedämmt hat, kann übrigens auch künftig das Gesetz erfüllen. Bedingung ist, dass die Gebäudehülle bestimmte altersabhängige Mindestanforderungen erreicht.
Neu im Gesetz ist auch eine individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen, der so genannte energetische Sanierungsfahrplan. Wer ihn durch einen Energieberater erstellen lässt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu einem Drittel, das entspricht 5 Prozentpunkten. Der Fahrplan ist eine günstige Möglichkeit: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 bis 1.000 Euro, dafür gibt es eine ganzheitliche Betrachtung des Hauses und Vorschläge für profitable Energiesparmaßnahmen.
Die Erzeugung von Solarstrom mit einer Photovoltaik-Anlage ist im EWärmeG jetzt ebenfalls eine offizielle Alternative. Wer das Gesetz umfassend erfüllen will, benötigt eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von 2 Kilowatt je 100 Quadratmeter Wohnfläche. Weiterhin möglich ist auch der Anschluss des Hauses an ein Wärmenetz oder die Erzeugung von Wärme in einem Blockheizkraftwerk.
Die Angaben im Energieverbrauchsausweis basieren auf den gemessenen Verbrauchsdaten. Das Alter der Heizung ist dabei nur informativ. Geben ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung einer Haustür, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zum einen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Energieberatung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Der ...
Antwort lesen »Haben Sie Fördermittel für eine Sanierung beantragt, zahlen Sie die Rechnung nach dem Erhalt selbst. Anschließend senden Sie die Unterlagen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Stromzähler im Zähler- bzw. Sicherungskasten sitzen. Möglich ist es unter Umständen, für PV und Haushaltsstrom ...
Antwort lesen »Sofern sich an der Heizung selbst nichts ändert, gilt der Antrag für die Förderung der Pelletheizung weiterhin. Wichtig ist jedoch, dass ...
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Antwort lesen »Tauschen Sie die Haustür aus, gibt es verschiedene Zuschuss-Fördermöglichkeiten. Eine bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Nach der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)" ist die Sperrfrist einzuhalten, wenn es ...
Antwort lesen »Zugelassene Energieberater aus Ihrer Region finden Sie dazu über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Unser Tipp: Beauftragen ...
Antwort lesen »Geht es um eine Dachdämmung, stehen Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
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Antwort lesen »Geht es um 10 cm Dämmung, erreichen Sie abhängig vom bestehenden Wandaufbau und vom Dämmstoff einen U-Wert von etwa 0,3 bis 0,4 W/m²k. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Bauleistungen ...
Antwort lesen »Fördermittel erhalten Sie hier über den Programmteil "Sommerlicher Wärmeschutz" der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fliesen liegen inklusive Montage bei 40 bis 200 Euro pro Quadratmeter. Entscheidend ist dabei vor allem die Qualität der ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Baudenkmal oder um auf Grund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützte Bausubstanz, können ...
Antwort lesen »Unter bestimmten Umständen kommt es zum Tauwasserausfall in der Mineralwolle-Schicht. Der Fall ist das zum Beispiel dann, wenn die ...
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Antwort lesen »Ob sich die Sanierung wie geplant umsetzen lässt, hängt von der Qualität der vorhanden Substanz ab. Ein Fensterbauer aus Ihrer Region kann ...
Antwort lesen »Einen Energieausweis müssen Sie grundsätzlich nur dann erstellen lassen, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung darin vermieten, verpachten ...
Antwort lesen »Geht es um die energetische Sanierung, kommen viele Maßnahmen infrage. So können Sie die bestehende Fassadendämmung aufdoppeln, das Dach ...
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Antwort lesen »Der Staat fördert die Wärmepumpe mit Zuschüssen in Höhe von 35 bis 40 Prozent in Form von einmaligen Zuschüssen oder Darlehen mit ...
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