Im Jahr 2050 will Baden-Württemberg einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand haben. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine ambitionierte energetische Sanierung attraktiver gemacht - Immobilien, die jetzt saniert werden, sollen einen hohen Effizienzstandard erreichen.
Das Förderprogramm "Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren" der L-Bank stockt die Förderung der KfW auf, es greift bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 und 70. In Baden-Württemberg ist damit für die Sanierung auf den KfW-Effizienzhausstandard 55 ein Tilgungszuschuss von bis zu 42,5 Prozent der Sanierungskosten möglich.
Das sind die Voraussetzungen für die Förderung in Baden-Württemberg und so funktioniert’s
Anträge im Förderprogramm "Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren" der L-Bank können seit dem 1. September 2020 über die Hausbank gestellt werden.
Förderfähig sind sowohl die umfassende energetische Sanierung von älteren Wohnimmobilien als auch der Kauf von älteren Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen direkt nach der Sanierung.
Nach der Sanierung muss der Energieeffizienz-Standard KfW-Effizienzhaus 55 oder 70 erreicht werden.
Berücksichtigt werden die Kosten für die Sanierung inklusive Nebenarbeiten und Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen des Energieeffizienzexperten.
Die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen und mindestens eine Wohneinheit wird selbst genutzt.
So hoch ist die Sanierungsförderung in Baden-Württemberg
Für die Sanierung erhalten EigentümerInnen einen Kredit bis 120.000 Euro je Wohneinheit mit einer Laufzeit von 10, 20 oder 30 Jahren. Besonders attraktiv an der Förderung: Nach der Sanierung wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss ausgezahlt, so dass der Sanierungskredit nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden muss.
Der Tilgungszuschuss beträgt:
Alle Informationen und Formulare finden Sie hier.
Grundsätzlich gelten bei der BEG-Förderung immer die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Handelt es sich um den ersten Antrag in der ...
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Antwort lesen »Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Zweifamilienhaus, beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Effizienzbonus (optional) ...
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Antwort lesen »Das KfW-Programm 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" können Sie nutzen, wenn Sie ein bestehendes Haus der EH-Klasse F, G oder ...
Antwort lesen »Da die Abrechnung erst einmal unabhängig vom Stromfluss in der Anlage funktioniert, sollte ein Energiemanager einsetzbar sein. Gleiches ...
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Antwort lesen »Ja, der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich, wenn Sie die Förderung der Heizung beantragen möchten. Haben Sie bereits einen ...
Antwort lesen »Fördermittel können Sie für den Anbau beantragen. Welche Angebote dabei zur Verfügung stehen, hängt von der Baumaßnahme ab. Denn: Entsteht ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Auch für Hotels etc. ist die Förderung verfügbar. Erhältlich ist eine Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die Förderung der Heizung - einen ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist nur sinnvoll, wenn das Dachgeschoss auch ausgebaut und beheizt wird. Ist dies nicht der ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
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Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
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