Hinweis: Der Fördertopf für die Förderung von Solarstromspeichern ist vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Für März 2021 plant das Umweltministerium eine Neuauflage des Förderprogramms. Derzeit werden die Förderbedingungen für den Neustart des Förderprogramms erarbeitet. Detaillierte Informationen werden Ende Februar 2021 veröffentlicht.
Damit bietet Baden-Württemberg ausgesprochen attraktive Förderbedingungen. Den Zuschuss gibt es für Batteriespeicher einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage. Die Nachrüstung eines Solarstromspeichers an einer bestehenden Anlage ist also nicht förderfähig. Der Batteriespeicher muss für die Förderung stationär und netzdienlich sein, das heißt, der Zuschuss ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Verteilnetze nicht zu stark belastet werden. So ist eine Bedingung, dass mindestens 40 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden müssen und nicht eingespeist werden dürfen. Interessant am Förderprogramm ist auch der Zuschuss für Speicher an großen Photovoltaik-Anlagen. Die Landesregierung hofft, dass nicht nur private Hausbesitzer sondern auch Unternehmen sich für Photovoltaik plus Solarstromspeicher entscheiden.
Bis zu 400 Euro Förderung pro Kilowattstunde Batteriespeicher
Gefördert werden die Solarstromspeicher mit einem Fixbetrag pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch mit 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) gibt es einen Zuschuss von 200 Euro pro kWh (mindestens 400 Euro, maximal 5.000 Euro), für größere Speicher 300 Euro pro kWh (mindestens 5.000 Euro, maximal 45.000 Euro). Für ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird zusätzlich ein einmaliger Bonus in Höhe von 250 Euro gewährt.
Rechenbeispiel für Hausbesitzer mit kleiner Photovoltaik-Anlage: Bis zu 2.500 Euro Zuschuss
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt sich immer – für den Geldbeutel und das Klima. Wer mit einer neuen Solarstromanlage einen möglichst hohen Anteil seines Stromverbrauchs durch eigenen Solarstrom decken möchte, kann dies nun durch einen Zuschuss auf den Batteriespeicher günstiger tun. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land nun einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2.500 Euro für die Solarbatterien. Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss für die Förderung mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).
So wird der Zuschuss in Baden-Württemberg beantragt
Die Förderung für Solarstromspeicher kann bei der L-Bank beantragt werden, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Alle Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.
Anders als für die Sanierung sind für den Neubau nur wenige Fördermittel verfügbar. Ein Blick darauf lohnt sich aber trotzdem: Anfang März ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bei der Förderung von Eigenleistungen ...
Antwort lesen »Führen Sie die Konstruktion wie geplant aus, sollte es keine Probleme geben. Durch die Dämmung auf der Außenseite ist die Wand ausreichend ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Heizung im Haus auf Fernwärme umstellen zu lassen, sind die zu versorgenden Wohnungen umzurüsten. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Fördermittel für ein Dachfenster bekommen Sie über mehrere Stellen. Beliebt ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Aktuellen Informationen zur Folge sollte das möglich sein. Unter Umständen bestehen höhere Anforderungen an den zu verwendenden Brennstoff. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Die Förderung von Eigenleistungen gibt es zum Beispiel bei energetischen Sanierungsmaßnahmen am Haus. Voraussetzung ist, dass ein ...
Antwort lesen »Die Nettogrundfläche eines Gebäudes ist die Summe aller Grundflächen, die Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Flächen ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach erreichen Sie mit der geplanten Fassadendämmung (Annahme: WLG 035) die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Mit ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie nicht nutzen, da in diesem Fall die Fördergrundlage (Einbau der Wärmepumpe) fehlen würde. Geht ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein und dieselbe Maßnahme handelt, dürfen Sie beide Förderangebote nicht gemeinsam in Anspruch nehmen. Erlaubt ist es ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach funktioniert das nicht mit der Förderung der Wärmepumpe. Sie können für das zweite Haus jedoch einen Zuschuss zum ...
Antwort lesen »Um die Wirkung der Dämmung zu garantieren und Bauschäden auszuschließen, ist es ratsam, Dampfbremse und Rigipsdecke abzunehmen. Andernfalls ...
Antwort lesen »Der Wirkungsgrad wird in diesem Fall vermutlich nicht deutlich steigen. Laut Datenblatt beträgt er mit Umrüstsatz etwa 80 Prozent. Neue ...
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Antwort lesen »Die Dachbodendämmung ist eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung, durch die nachhaltig Energie eingespart wird. Die anfallenden ...
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Antwort lesen »Das BAFA fördert Photovoltaikanlagen bei Einzelmaßnahmen, wenn es sich um Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren) ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die förderbaren Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Die einzige Ausnahme besteht innerhalb der ...
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Antwort lesen »Sie müssen den Antrag nicht zurückziehen und neu stellen, erhalten Fördermittel bei einer Änderung aber nur noch für Wärmepumpe und ...
Antwort lesen »Was in diesem Fall zu tun ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Standort des Gebäudes ab. In Baden-Württemberg, Hamburg und ...
Antwort lesen »Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
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Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
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