Hinweis: Der Fördertopf für die Förderung von Solarstromspeichern ist vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Für März 2021 plant das Umweltministerium eine Neuauflage des Förderprogramms. Derzeit werden die Förderbedingungen für den Neustart des Förderprogramms erarbeitet. Detaillierte Informationen werden Ende Februar 2021 veröffentlicht.
Damit bietet Baden-Württemberg ausgesprochen attraktive Förderbedingungen. Den Zuschuss gibt es für Batteriespeicher einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage. Die Nachrüstung eines Solarstromspeichers an einer bestehenden Anlage ist also nicht förderfähig. Der Batteriespeicher muss für die Förderung stationär und netzdienlich sein, das heißt, der Zuschuss ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Verteilnetze nicht zu stark belastet werden. So ist eine Bedingung, dass mindestens 40 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden müssen und nicht eingespeist werden dürfen. Interessant am Förderprogramm ist auch der Zuschuss für Speicher an großen Photovoltaik-Anlagen. Die Landesregierung hofft, dass nicht nur private Hausbesitzer sondern auch Unternehmen sich für Photovoltaik plus Solarstromspeicher entscheiden.
Bis zu 400 Euro Förderung pro Kilowattstunde Batteriespeicher
Gefördert werden die Solarstromspeicher mit einem Fixbetrag pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch mit 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) gibt es einen Zuschuss von 200 Euro pro kWh (mindestens 400 Euro, maximal 5.000 Euro), für größere Speicher 300 Euro pro kWh (mindestens 5.000 Euro, maximal 45.000 Euro). Für ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird zusätzlich ein einmaliger Bonus in Höhe von 250 Euro gewährt.
Rechenbeispiel für Hausbesitzer mit kleiner Photovoltaik-Anlage: Bis zu 2.500 Euro Zuschuss
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt sich immer – für den Geldbeutel und das Klima. Wer mit einer neuen Solarstromanlage einen möglichst hohen Anteil seines Stromverbrauchs durch eigenen Solarstrom decken möchte, kann dies nun durch einen Zuschuss auf den Batteriespeicher günstiger tun. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land nun einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2.500 Euro für die Solarbatterien. Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss für die Förderung mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).
So wird der Zuschuss in Baden-Württemberg beantragt
Die Förderung für Solarstromspeicher kann bei der L-Bank beantragt werden, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Alle Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.
Die Förderung kann unter Umständen als Umfeldmaßnahme mit der Förderung der Heizung erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kosten oder ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie zunächst Fördermittel für den Aufbau eines Gebäudenetzes. Anschließend beantragen Sie für jedes einzelne Haus ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
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Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
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Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
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Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
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Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
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Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
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Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
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