Mit dem Photovoltaik-Speicherpass haben der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) ein neues Qualitätssiegel für Solarstrom-Speicher auf den Markt gebracht. Der Pass soll die Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Speichersystemen sicherstellen und ist branchenweit anerkannt. Auch die KfW Bankengruppe akzeptiert den Speicherpass als Nachweis für die Förderung für Solarstromspeicher. Der Speicherpass ersetzt in diesem Fall die Fachunternehmererklärung.
Einfache Qualitätskontrolle für Photovoltaik-Anlagen
Die Installateure stellen den Photovoltaik-Speicherpass bei der Übergabe des Speichersystems an ihre Kunden aus und liefern damit eine prägnante Schnellauskunft über das erworbene System. Die Handwerker dokumentieren im Pass sowohl die Qualität der verbauten Komponenten, als auch die fachgerechte Installation sowie die Prüfung und die Einhaltung aller Regeln und Normen. So können Hausbesitzer die Qualität der eingesetzten Komponenten und die gute Arbeit des Installateurs auf einen Blick erkennen.
Der Photovoltaik-Speicherpass kann sowohl für Blei- als auch für Lithium-Ionen-Speichersysteme angewendet werden und ist ab sofort verfügbar.
Hat der Ofen die Wohnung zu Beginn auf die gewünschte Temperatur gebracht, lässt sich eine zu geringe Leistung ausschließen. Für die ...
Antwort lesen »Da Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen, können Sie auch einzelne Anträge stellen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Geräte vertreibt heute der Hersteller Dimplex. Unter Umständen kann dieser verbindliche Informationen zu Baujahr und Asbest-Gehalt ...
Antwort lesen »Im Entwurf der neuen BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung bzw. Förderzusage des Antrags ist zulässig, erfolgt ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von PVT-Kollektoren und Wärmepumpen, kommt die BEG-EM infrage. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Schallschutzhauben sind eine gute Möglichkeit, die Geräuschemissionen von Wärmepumpen zu reduzieren. Die Lärmminderung ist häufig aber ...
Antwort lesen »Uns sind keine entsprechenden Informationen bekannt. Die CO2-Abgabe ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Dieses gilt ...
Antwort lesen »Errichten Sie eine Anlage in Eigenleistung, ist nach GEG keine Unternehmererklärung erforderlich. Diese muss nur bei geschäftsmäßiger ...
Antwort lesen »Nutzen Sie einen zeitvariablen Heizstrom-Tarif mit HT- und NT-Abrechnung gilt die Strompreisbremse für Wärmestrom. Mit dieser senkt der ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Da es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung nicht um ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie einen elektrischen Heizstab im Warmwasserspeicher. Diesen fördert der Staat leider nicht explizit. Geht es um ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen ohne weitere Angaben zum Sachverhalt leider keine verbindliche Antwort geben. Denn geht es um die Förderung ...
Antwort lesen »Im Heizbetrieb sorgt die wasserführende Decke für höhere Temperaturen, die einer Kondensation von Feuchtigkeit entgegenwirken. Im Kühlfall ...
Antwort lesen »Im Neubau bekommen Sie keine Fördermittel, die explizit auf die Wärmepumpe ausgerichtet sind. Es ist allerdings möglich, einen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie erst einmal bei der beantragten Förderung für die Wärmepumpe bleiben. Tritt die BEG-EM-Förderung ab 2024 in ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Hauseingangstür oder eine andere Außentür eines beheizten Raumes, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Bei Fenstern und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es auch ohne Dampfbremse möglich, den bestehenden Dachboden mit Zellulose zu dämmen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach ...
Antwort lesen »Das gilt voraussichtlich für alle Einzelmaßnahmen, also gleichermaßen für Arbeiten am Haus wie an der Heizung. Wichtig sind dabei jedoch ...
Antwort lesen »Für eine neue Gasheizung bekommen Sie aktuell keine Förderung. Sie können aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, wenn Sie ...
Antwort lesen »Gemäß § 71 g des ab 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes erfüllen Sie die GEG-Vorgaben zukünftig auch mit einer Pelletheizung ohne ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es vermutlich keine Sicherheit. Sie können allerdings Fallen aufstellen und die Mäuse fangen oder umsiedeln. Sobald ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung ist auch in Zukunft aller Voraussicht nach kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. So heißt es unter Punkt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Unter Umständen fordert das BAFA eine Sanierungserlaubnis von Ihrer Miteigentümerin bzw. Tochter. Dafür genügt aber ...
Antwort lesen »Hier herrscht aktuell eine große Unsicherheit. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Frage nicht verbindlich beantworten. Aktuell bekommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider keine Förderung vom Staat. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung auslagern, müssten das dann aber vor oder nach der Effizienzhaus-Sanierung umsetzen lassen. Denn eine ...
Antwort lesen »Ab 2024 ändert sich das etwas. Grundsätzlich steht die Obergrenze der förderbaren Kosten dann getrennt voneinander zur Verfügung. Für die ...
Antwort lesen »Haben Sie die Heizung am 01.11.2023 bestellt, gelten bei Einbau ab 2024 die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Die Verzichtserklärung senden Sie als formloses und unterschriebenes Schreiben direkt an den zuständigen Fördergeber. Haben Sie Mittel über ...
Antwort lesen »Im aktuellen Entwurf der Richtlinie ist die höhere Förderung enthalten. Sie setzt sich aus einer Basisförderung in Höhe von 15 Prozent, ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort