So funktioniert der beschleunigte Wechsel des Stromanbieters
Entscheidend für den reibungslosen Ablauf ist die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Die MaLo-ID ist auf der letzten Stromrechnung zu finden und ermöglicht eine eindeutige Identifikation der Stromabnahmestelle - Zählernummer und Kundendaten sind zukünftig weniger wichtig. Die Kommunikation zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern wird jetzt effizienter, sprich schneller.
--> Wichtig zu wissen: Die 24-Stunden-Regelung gilt zunächst nur für Strom. Die MaLo-ID sollte man keineswegs leichtfertig an Dritte weitergeben!
Welche Vorteile hat der schnelle Anbieterwechsel?
Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig werktags innerhalb von 24 Stunden möglich. Für Verbraucher:innen bedeutet das mehr Flexibilität und die Möglichkeit, schneller auf Preisschwankungen oder attraktive Angebote zu reagieren. Bisher konnte der technische Wechselprozess bis zu drei Wochen dauern, was den Wechsel in der Vergangenheit immer wieder verzögert hat.
ABER: Rechtlich gilt, dass Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen bestehender Verträge unverändert bleiben. Haushalte kommen also nie schneller aus ihrem Vertrag heraus, als rechtlich vereinbart ist!
Achtung bei Umzug: Darauf müssen Verbraucher jetzt achten
Die neue Regelung birgt aber Herausforderungen, vor allem für Umziehende: Wer seinen Stromvertrag nicht fristgemäß kündigt oder einen neuen Anbieter wählt, riskiert, automatisch in die teure Grundversorgung zu rutschen. Auch Zählerverwechselungen, die bisher durch rückwirkende Korrekturen gelöst werden konnten, werden nun zum Problem. Nachträgliche Anpassungen sind nicht mehr möglich, Kund:innen müssen solche Fehler jetzt sofort melden.
Außerdem wird es schwerer, sich gegen untergeschobene Verträge zu wehren. Einem unerlaubten Wechsel muss sofort widersprochen werden, da spätere Korrekturen ausgeschlossen sind. "Hier werden durch die neuen technischen Prozesse im Grunde zivilrechtliche Grundsätze unterlaufen, denn ein untergeschobener Vertrag beendet niemals den alten bestehenden Vertrag", stellt Max Müller, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz richtig. Sollten Verbraucher:innen Unregelmäßigkeiten auffallen, sollten sie sich schnellstmöglich an den bisherigen Lieferanten und den Netzbetreiber wenden und im Zweifel rechtliche Unterstützung suchen.
--> Fazit: Die neue Regelung soll zwar mehr Klarheit schaffen, erfordert aber im Gegenzug mehr Eigeninitiative der Verbraucher! Kund:innen sollten sich deshalb frühzeitig über ihre Rechte informieren und bei Unsicherheiten Beratungsangebote (zum Beispiel der Verbraucherzentrale) nutzen. Auch wenn die Zählernummer nicht mehr die zentrale Rolle bei den Wechselprozessen spielen wird, sollte sie auch weiterhin geprüft werden, um Fehler zu vermeiden.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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