NRW-Regelung für den Einbau von Luftwärmepumpen
Beim Einbau einer Luftwärmepumpe müssen Eigentümer:innen einige gesetzliche Bauvorgaben beachten - vor allem bei Reihenhäusern war das bisher wegen mangelndem Abstand zum Nachbargrundstück schwierig. Seit dem 1. Januar 2023 gelten hier Vereinfachungen. So ist der Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück bei Installation einer Luftwärmepumpe nicht mehr zwingend.
--> Wichtig zu wissen: Bei der zuständigen Bauaufsichtsgebehörde muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes schriftlich beantragt werden. Eine spezielle Baugenehmigung für die Installation der Wärmepumpe ist aber nicht nötig. Die Heizungsfirma, welche die Wärmepumpe aufstellt, muss den Auftraggebern bescheinigen, dass das Gerät den rechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise Lärmschutzvorschriften, entspricht. Stellen Eigentümer:innen die Wärmepumpe selbst auf, müssen sie sich das entsprechend von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.
NRW-Regelungen für Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern
Solaranlagen haben nach der geltenden Landesbauordnung bei Gebäuden, die an einer Nachbargrenze errichtet sind, einen halben Meter Abstand einzuhalten. Dies gilt dann, wenn die Außenseiten der Module aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt sind. Bei brennbaren Außenseiten muss der Abstand zur Grenzwand sogar 1,25 Meter betragen. Die Neuregelung vereinfacht die Installation von Photovoltaik-Anlagen zum Beispiel auf Reihenhäusern: Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden.
--> Wichtig zu wissen: Auch hier muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
NRW-Regelung für kleine Windräder
Der Erlass stellt klar, dass als verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c) BauO NRW 2018 Kleinwindanlagen bis 10 Metern Anlagengesamthöhe gelten, das heißt, es sind auch sogenannte Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen, deren Größe deutlich unter 10 Metern liegen, von der Verfahrensfreiheit in Nordrhein-Westfalen erfasst.
Das gilt allerdings nicht in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten, da insbesondere dort aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden muss. In diesen Baugebieten kann eine Baugenehmigung nach § 64 BauO NRW 2018 beantragt werden.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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