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16.02.2023
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NRW vereinfacht Bauvorgaben für Luftwärmepumpen und Solaranlagen

Mindestabstand ist nicht mehr zwingend

Ein Erlass des NRW-Bauministeriums vereinfacht den Ausbau von erneuerbaren Energien im Rahmen der Landesbauordnung. Verbessert werden für private Haushalte die Regelungen für Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen. Der Erlass ist ein Vorgriff auf die Novellierung der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Luftwärmepumpe im Garten
Gerade bei Reihenhäusern war die Installation einer Luftwärmepumpe bisher schwierig aufgrund der Mindestabstände. NRW erleichtert jetzt die InstallationFoto: VZ NRW / adpic

NRW-Regelung für den Einbau von Luftwärmepumpen
Beim Einbau einer Luftwärmepumpe müssen Eigentümer:innen einige gesetzliche Bauvorgaben beachten - vor allem bei Reihenhäusern war das bisher wegen mangelndem Abstand zum Nachbargrundstück schwierig. Seit dem 1. Januar 2023 gelten hier Vereinfachungen. So ist der Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück bei Installation einer Luftwärmepumpe nicht mehr zwingend.

--> Wichtig zu wissen: Bei der zuständigen Bauaufsichtsgebehörde muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes schriftlich beantragt werden. Eine spezielle Baugenehmigung für die Installation der Wärmepumpe ist aber nicht nötig. Die Heizungsfirma, welche die Wärmepumpe aufstellt, muss den Auftraggebern bescheinigen, dass das Gerät den rechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise Lärmschutzvorschriften, entspricht. Stellen Eigentümer:innen die Wärmepumpe selbst auf, müssen sie sich das entsprechend von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.

NRW-Regelungen für Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern
Solaranlagen haben nach der geltenden Landesbauordnung bei Gebäuden, die an einer Nachbargrenze errichtet sind, einen halben Meter Abstand einzuhalten. Dies gilt dann, wenn die Außenseiten der Module aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt sind. Bei brennbaren Außenseiten muss der Abstand zur Grenzwand sogar 1,25 Meter betragen. Die Neuregelung vereinfacht die Installation von Photovoltaik-Anlagen zum Beispiel auf Reihenhäusern: Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden.

--> Wichtig zu wissen: Auch hier muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

NRW-Regelung für kleine Windräder
Der Erlass stellt klar, dass als verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c) BauO NRW 2018 Kleinwindanlagen bis 10 Metern Anlagengesamthöhe gelten, das heißt, es sind auch sogenannte Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen, deren Größe deutlich unter 10 Metern liegen, von der Verfahrensfreiheit in Nordrhein-Westfalen erfasst.

Das gilt allerdings nicht in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten, da insbesondere dort aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden muss. In diesen Baugebieten kann eine Baugenehmigung nach § 64 BauO NRW 2018 beantragt werden.


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Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW / Verbraucherzentrale NRW
 
 

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