Waschmaschinen und Geschirrspüler müssen seit dem 1. Dezember 2013 mindestens die Effizienzklassen A+, A++ und A+++ vorweisen. Geräte mit den Klassen A bis D dürfen von den Herstellern nicht mehr an den Handel geliefert werden. Die weniger effizienten Geräte werden jedoch nicht gleich aus dem Fachhandel verschwinden: Befinden sich solche Geräte bereits im Handel, dürfen sie noch verkauft werden. Beim Kauf sollten Verbraucher deshalb um so genauer auf das Energielabel achten.
Stromfresser oder Stromsparer? Energielabel schafft Klarheit
Das Energielabel gibt Auskunft darüber, ob ein Gerät einen hohen oder einen geringen Energieverbrauch vorweist. Neben der Effizienzklasse finden sich darauf bei Waschmaschinen zum Beispiel auch der Jahresstromverbrauch in kWh und der Jahreswasserverbrauch in Litern. Diese gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation soll Käufern dabei helfen, den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten besser einschätzen zu können und sparsame Geräte auf den ersten Blick zu erkennen.
Weiterhin große Unterschiede im Energieverbrauch
Obwohl es für Waschmaschinen und Geschirrspüler nach der neuen Regelung nur noch drei unterschiedliche Effizienzklassen gibt, sind die Unterschiede beim Energieverbrauch der Geräte groß. Waschmaschinen und Geschirrspüler der Klasse A+++ verbrauchen im Durchschnitt immerhin rund ein Viertel weniger Strom als ein A+ Gerät. Es lohnt sich also gerade beim Neukauf eines Haushaltsgeräts in eine besonders Strom sparende Ausführung zu investieren.
Neue Waschmaschine muss 20-Grad-Programm vorweisen
Die Ökodesign-Regelung schreibt außerdem vor, dass neue Waschmaschinen mit einem 20-Grad-Programm ausgestattet sein müssen. Da etwa 80 Prozent der Energie für die Wassererwärmung aufgewendet werden müssen, spart die abgesenkte Waschtemperatur merklich Energie. Das 20-Grad-Programm eignet sich für kurz getragene und nur leicht verschmutzte Wäsche - dank moderner Waschmaschinen-Technik und immer wirksameren Waschmitteln wird die Kleidung auch bei dieser geringen Temperatur ausreichend aufgefrischt.
Höhere Effizienzanforderungen auch für andere Haushaltsgeräte
Auch andere Haushaltsgeräte müssen durch die europäische Ökodesign-Regelung verschärfte Energieeffizienz-Anforderungen erfüllen. Für Wäschetrockner wurde das neue Energielabel mit den Klassen A+, A++ und A+++ bereits zum 29. Mai 2013 eingeführt. Allerdings reicht hier die Bandbreite noch von A+++ bis C. Bei Kühlschrank und Gefriergerät greifen die verschärften Energieeffizienz-Anforderungen bereits seit 2012.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort