Waschmaschinen und Geschirrspüler müssen seit dem 1. Dezember 2013 mindestens die Effizienzklassen A+, A++ und A+++ vorweisen. Geräte mit den Klassen A bis D dürfen von den Herstellern nicht mehr an den Handel geliefert werden. Die weniger effizienten Geräte werden jedoch nicht gleich aus dem Fachhandel verschwinden: Befinden sich solche Geräte bereits im Handel, dürfen sie noch verkauft werden. Beim Kauf sollten Verbraucher deshalb um so genauer auf das Energielabel achten.
Stromfresser oder Stromsparer? Energielabel schafft Klarheit
Das Energielabel gibt Auskunft darüber, ob ein Gerät einen hohen oder einen geringen Energieverbrauch vorweist. Neben der Effizienzklasse finden sich darauf bei Waschmaschinen zum Beispiel auch der Jahresstromverbrauch in kWh und der Jahreswasserverbrauch in Litern. Diese gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation soll Käufern dabei helfen, den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten besser einschätzen zu können und sparsame Geräte auf den ersten Blick zu erkennen.
Weiterhin große Unterschiede im Energieverbrauch
Obwohl es für Waschmaschinen und Geschirrspüler nach der neuen Regelung nur noch drei unterschiedliche Effizienzklassen gibt, sind die Unterschiede beim Energieverbrauch der Geräte groß. Waschmaschinen und Geschirrspüler der Klasse A+++ verbrauchen im Durchschnitt immerhin rund ein Viertel weniger Strom als ein A+ Gerät. Es lohnt sich also gerade beim Neukauf eines Haushaltsgeräts in eine besonders Strom sparende Ausführung zu investieren.
Neue Waschmaschine muss 20-Grad-Programm vorweisen
Die Ökodesign-Regelung schreibt außerdem vor, dass neue Waschmaschinen mit einem 20-Grad-Programm ausgestattet sein müssen. Da etwa 80 Prozent der Energie für die Wassererwärmung aufgewendet werden müssen, spart die abgesenkte Waschtemperatur merklich Energie. Das 20-Grad-Programm eignet sich für kurz getragene und nur leicht verschmutzte Wäsche - dank moderner Waschmaschinen-Technik und immer wirksameren Waschmitteln wird die Kleidung auch bei dieser geringen Temperatur ausreichend aufgefrischt.
Höhere Effizienzanforderungen auch für andere Haushaltsgeräte
Auch andere Haushaltsgeräte müssen durch die europäische Ökodesign-Regelung verschärfte Energieeffizienz-Anforderungen erfüllen. Für Wäschetrockner wurde das neue Energielabel mit den Klassen A+, A++ und A+++ bereits zum 29. Mai 2013 eingeführt. Allerdings reicht hier die Bandbreite noch von A+++ bis C. Bei Kühlschrank und Gefriergerät greifen die verschärften Energieeffizienz-Anforderungen bereits seit 2012.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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