Waschmaschinen und Geschirrspüler müssen seit dem 1. Dezember 2013 mindestens die Effizienzklassen A+, A++ und A+++ vorweisen. Geräte mit den Klassen A bis D dürfen von den Herstellern nicht mehr an den Handel geliefert werden. Die weniger effizienten Geräte werden jedoch nicht gleich aus dem Fachhandel verschwinden: Befinden sich solche Geräte bereits im Handel, dürfen sie noch verkauft werden. Beim Kauf sollten Verbraucher deshalb um so genauer auf das Energielabel achten.
Stromfresser oder Stromsparer? Energielabel schafft Klarheit
Das Energielabel gibt Auskunft darüber, ob ein Gerät einen hohen oder einen geringen Energieverbrauch vorweist. Neben der Effizienzklasse finden sich darauf bei Waschmaschinen zum Beispiel auch der Jahresstromverbrauch in kWh und der Jahreswasserverbrauch in Litern. Diese gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation soll Käufern dabei helfen, den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten besser einschätzen zu können und sparsame Geräte auf den ersten Blick zu erkennen.
Weiterhin große Unterschiede im Energieverbrauch
Obwohl es für Waschmaschinen und Geschirrspüler nach der neuen Regelung nur noch drei unterschiedliche Effizienzklassen gibt, sind die Unterschiede beim Energieverbrauch der Geräte groß. Waschmaschinen und Geschirrspüler der Klasse A+++ verbrauchen im Durchschnitt immerhin rund ein Viertel weniger Strom als ein A+ Gerät. Es lohnt sich also gerade beim Neukauf eines Haushaltsgeräts in eine besonders Strom sparende Ausführung zu investieren.
Neue Waschmaschine muss 20-Grad-Programm vorweisen
Die Ökodesign-Regelung schreibt außerdem vor, dass neue Waschmaschinen mit einem 20-Grad-Programm ausgestattet sein müssen. Da etwa 80 Prozent der Energie für die Wassererwärmung aufgewendet werden müssen, spart die abgesenkte Waschtemperatur merklich Energie. Das 20-Grad-Programm eignet sich für kurz getragene und nur leicht verschmutzte Wäsche - dank moderner Waschmaschinen-Technik und immer wirksameren Waschmitteln wird die Kleidung auch bei dieser geringen Temperatur ausreichend aufgefrischt.
Höhere Effizienzanforderungen auch für andere Haushaltsgeräte
Auch andere Haushaltsgeräte müssen durch die europäische Ökodesign-Regelung verschärfte Energieeffizienz-Anforderungen erfüllen. Für Wäschetrockner wurde das neue Energielabel mit den Klassen A+, A++ und A+++ bereits zum 29. Mai 2013 eingeführt. Allerdings reicht hier die Bandbreite noch von A+++ bis C. Bei Kühlschrank und Gefriergerät greifen die verschärften Energieeffizienz-Anforderungen bereits seit 2012.
Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
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Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
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Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
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