Update 11.4.2025: CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden geeinigt. Sie soll zunächst für neue Versicherungsverträge gelten, zu einem späteren Stichtag sollen dann auch bestehende Verträge ergänzt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
"Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen."
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Mehrere Hochwasser haben im vergangenen Jahr für überdurchschnittlich hohe Elementarschäden gesorgt. Zwar sind große Schäden durch Winter- und Herbststürme 2024 ausgeblieben, dafür verursachten aber die Hochwasser im Mai und Juni erhebliche Überschwemmungsschäden. Insbesondere im Saarland und in Rheinland-Pfalz entstanden über Pfingsten versicherte Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Das Juni-Hochwasser traf vor allem Bayern und Baden-Württemberg. Insgesamt rund 2 Milliarden Euro zahlten die Sach- und Kraftfahrtversicherer dafür.
Schon im letzten Jahr gab es deshalb einen neuen Anlauf zum Thema Pflichtversicherung: So ging es aufgrund eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 11. März 2024 um die Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung. Im Juni machte dann der Bundesrat einmal mehr Druck. Er verabschiedete am 14. Juni 2024 einen Entschließungsantrag, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großschadenslagen durch Hochwasser verwies. In dem Antrag wurde die dringende Notwendigkeit unterstrichen, schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen. Ziel sei, eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler, die für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer aufkommen müssten, zu entlasten.
Aktuelle Koalitionsverhandlungen: Pflichtversicherung für neue Wohngebäudeversicherungen, spätere Erweiterung bestehender Verträge
In der jetzigen Legislaturperiode könnte das Thema Pflichtversicherung nun umgesetzt werden. Eine erste Einigung dazu gab es schon in den Arbeitsgemeinschaften. So heißt es im Einigungspapier der "AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration" für die Unter-AG Recht / Zivilrecht:
"Elementarschadensversicherung: Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick."
Demnach könnte die Pflichtversicherung künftig erst einmal für neue Versicherungsverträge gelten. Bestehende Verträge zur Wohngebäudeversicherung müssten später zu einem bestimmten Stichtag entsprechend ergänzt werden. Wie die Versicherungspflicht später umgesetzt wird und ab wann diese gelten soll, ist aber bisher noch völlig offen.
Ist eine Pflichtversicherung die Lösung? Versicherungswirtschaft fordert statt dessen Präventionsmaßnahmen
Ob eine Pflichtversicherung die Lösung für die aktuellen Probleme mit Unwetterschäden ist, ist umstritten. So fordern die Versicherer statt dessen, dass Prävention und Klimafolgenanpassung in den Vordergrund rücken, um den zunehmenden Schäden durch Wetterextreme wirksam entgegenzuwirken. Sie fordern eine effektive und nachhaltig wirksame Umsetzung von Präventionsmaßnahmen wie intakte Dämme, Deiche etc., damit Schäden überhaupt versicherbar und Versicherungen bezahlbar bleiben. Eine Pflichtversicherung allein könne dieses Problem nicht lösen.
Ökonomen dagegen sehen vor allem eine finanzielle Entlastung der Gesellschaft als Argument für die Pflichtversicherung: So gibt es nach großen Elementarschäden aktuell oft noch staatliche Hilfen für unversicherte Gebäude, die aus Steuergeldern bezahlt werden. Je höher diese staatlichen Hilfen seien, um so eher würden sich Eigentümer:innen gegen eine Versicherung entscheiden.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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