Update 11.4.2025: CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden geeinigt. Sie soll zunächst für neue Versicherungsverträge gelten, zu einem späteren Stichtag sollen dann auch bestehende Verträge ergänzt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
"Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen."
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Mehrere Hochwasser haben im vergangenen Jahr für überdurchschnittlich hohe Elementarschäden gesorgt. Zwar sind große Schäden durch Winter- und Herbststürme 2024 ausgeblieben, dafür verursachten aber die Hochwasser im Mai und Juni erhebliche Überschwemmungsschäden. Insbesondere im Saarland und in Rheinland-Pfalz entstanden über Pfingsten versicherte Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Das Juni-Hochwasser traf vor allem Bayern und Baden-Württemberg. Insgesamt rund 2 Milliarden Euro zahlten die Sach- und Kraftfahrtversicherer dafür.
Schon im letzten Jahr gab es deshalb einen neuen Anlauf zum Thema Pflichtversicherung: So ging es aufgrund eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 11. März 2024 um die Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung. Im Juni machte dann der Bundesrat einmal mehr Druck. Er verabschiedete am 14. Juni 2024 einen Entschließungsantrag, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großschadenslagen durch Hochwasser verwies. In dem Antrag wurde die dringende Notwendigkeit unterstrichen, schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen. Ziel sei, eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler, die für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer aufkommen müssten, zu entlasten.
Aktuelle Koalitionsverhandlungen: Pflichtversicherung für neue Wohngebäudeversicherungen, spätere Erweiterung bestehender Verträge
In der jetzigen Legislaturperiode könnte das Thema Pflichtversicherung nun umgesetzt werden. Eine erste Einigung dazu gab es schon in den Arbeitsgemeinschaften. So heißt es im Einigungspapier der "AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration" für die Unter-AG Recht / Zivilrecht:
"Elementarschadensversicherung: Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick."
Demnach könnte die Pflichtversicherung künftig erst einmal für neue Versicherungsverträge gelten. Bestehende Verträge zur Wohngebäudeversicherung müssten später zu einem bestimmten Stichtag entsprechend ergänzt werden. Wie die Versicherungspflicht später umgesetzt wird und ab wann diese gelten soll, ist aber bisher noch völlig offen.
Ist eine Pflichtversicherung die Lösung? Versicherungswirtschaft fordert statt dessen Präventionsmaßnahmen
Ob eine Pflichtversicherung die Lösung für die aktuellen Probleme mit Unwetterschäden ist, ist umstritten. So fordern die Versicherer statt dessen, dass Prävention und Klimafolgenanpassung in den Vordergrund rücken, um den zunehmenden Schäden durch Wetterextreme wirksam entgegenzuwirken. Sie fordern eine effektive und nachhaltig wirksame Umsetzung von Präventionsmaßnahmen wie intakte Dämme, Deiche etc., damit Schäden überhaupt versicherbar und Versicherungen bezahlbar bleiben. Eine Pflichtversicherung allein könne dieses Problem nicht lösen.
Ökonomen dagegen sehen vor allem eine finanzielle Entlastung der Gesellschaft als Argument für die Pflichtversicherung: So gibt es nach großen Elementarschäden aktuell oft noch staatliche Hilfen für unversicherte Gebäude, die aus Steuergeldern bezahlt werden. Je höher diese staatlichen Hilfen seien, um so eher würden sich Eigentümer:innen gegen eine Versicherung entscheiden.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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