Update 11.4.2025: CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden geeinigt. Sie soll zunächst für neue Versicherungsverträge gelten, zu einem späteren Stichtag sollen dann auch bestehende Verträge ergänzt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
"Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen."
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Mehrere Hochwasser haben im vergangenen Jahr für überdurchschnittlich hohe Elementarschäden gesorgt. Zwar sind große Schäden durch Winter- und Herbststürme 2024 ausgeblieben, dafür verursachten aber die Hochwasser im Mai und Juni erhebliche Überschwemmungsschäden. Insbesondere im Saarland und in Rheinland-Pfalz entstanden über Pfingsten versicherte Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Das Juni-Hochwasser traf vor allem Bayern und Baden-Württemberg. Insgesamt rund 2 Milliarden Euro zahlten die Sach- und Kraftfahrtversicherer dafür.
Schon im letzten Jahr gab es deshalb einen neuen Anlauf zum Thema Pflichtversicherung: So ging es aufgrund eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 11. März 2024 um die Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung. Im Juni machte dann der Bundesrat einmal mehr Druck. Er verabschiedete am 14. Juni 2024 einen Entschließungsantrag, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großschadenslagen durch Hochwasser verwies. In dem Antrag wurde die dringende Notwendigkeit unterstrichen, schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen. Ziel sei, eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler, die für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer aufkommen müssten, zu entlasten.
Aktuelle Koalitionsverhandlungen: Pflichtversicherung für neue Wohngebäudeversicherungen, spätere Erweiterung bestehender Verträge
In der jetzigen Legislaturperiode könnte das Thema Pflichtversicherung nun umgesetzt werden. Eine erste Einigung dazu gab es schon in den Arbeitsgemeinschaften. So heißt es im Einigungspapier der "AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration" für die Unter-AG Recht / Zivilrecht:
"Elementarschadensversicherung: Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick."
Demnach könnte die Pflichtversicherung künftig erst einmal für neue Versicherungsverträge gelten. Bestehende Verträge zur Wohngebäudeversicherung müssten später zu einem bestimmten Stichtag entsprechend ergänzt werden. Wie die Versicherungspflicht später umgesetzt wird und ab wann diese gelten soll, ist aber bisher noch völlig offen.
Ist eine Pflichtversicherung die Lösung? Versicherungswirtschaft fordert statt dessen Präventionsmaßnahmen
Ob eine Pflichtversicherung die Lösung für die aktuellen Probleme mit Unwetterschäden ist, ist umstritten. So fordern die Versicherer statt dessen, dass Prävention und Klimafolgenanpassung in den Vordergrund rücken, um den zunehmenden Schäden durch Wetterextreme wirksam entgegenzuwirken. Sie fordern eine effektive und nachhaltig wirksame Umsetzung von Präventionsmaßnahmen wie intakte Dämme, Deiche etc., damit Schäden überhaupt versicherbar und Versicherungen bezahlbar bleiben. Eine Pflichtversicherung allein könne dieses Problem nicht lösen.
Ökonomen dagegen sehen vor allem eine finanzielle Entlastung der Gesellschaft als Argument für die Pflichtversicherung: So gibt es nach großen Elementarschäden aktuell oft noch staatliche Hilfen für unversicherte Gebäude, die aus Steuergeldern bezahlt werden. Je höher diese staatlichen Hilfen seien, um so eher würden sich Eigentümer:innen gegen eine Versicherung entscheiden.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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