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11.04.2025
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Update: Koalition plant Pflichtversicherung für Elementarschäden

Wetterextreme verursachen jedes Jahr enorme Schäden

Schäden in Höhe von 5,5 Milliarden Euro durch Wetterextreme - das ist allein die Bilanz des vergangenen Jahres. Besonders bei Elementarschäden (z.B. durch Überschwemmungen) liegen die Schadenszahlen deutlich über dem langjährigen Durchschnitt. In der kommenden Legislaturperiode wollen CDU/CSU und SPD deshalb eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einführen, so ist es im Koalitionsvertrag festgehalten.

Hochwasser Gebäude
Besonders bei Elementarschäden (z.B. durch Überschwemmungen) liegen die aktuellen Schadenszahlen deutlich über dem langjährigen Durchschnitt. Die Koalitionsparteien wollen deshalb eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einführenFoto: Harald Funken auf Pixabay

Update 11.4.2025: CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden geeinigt. Sie soll zunächst für neue Versicherungsverträge gelten, zu einem späteren Stichtag sollen dann auch bestehende Verträge ergänzt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

"Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen."


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Mehrere Hochwasser haben im vergangenen Jahr für überdurchschnittlich hohe Elementarschäden gesorgt. Zwar sind große Schäden durch Winter- und Herbststürme 2024 ausgeblieben, dafür verursachten aber die Hochwasser im Mai und Juni erhebliche Überschwemmungsschäden. Insbesondere im Saarland und in Rheinland-Pfalz entstanden über Pfingsten versicherte Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro. Das Juni-Hochwasser traf vor allem Bayern und Baden-Württemberg. Insgesamt rund 2 Milliarden Euro zahlten die Sach- und Kraftfahrtversicherer dafür.

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Schon im letzten Jahr gab es deshalb einen neuen Anlauf zum Thema Pflichtversicherung: So ging es aufgrund eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 11. März 2024 um die Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung. Im Juni machte dann der Bundesrat einmal mehr Druck. Er verabschiedete am 14. Juni 2024 einen Entschließungsantrag, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großschadenslagen durch Hochwasser verwies. In dem Antrag wurde die dringende Notwendigkeit unterstrichen, schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen. Ziel sei, eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler, die für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer aufkommen müssten, zu entlasten.

Aktuelle Koalitionsverhandlungen: Pflichtversicherung für neue Wohngebäudeversicherungen, spätere Erweiterung bestehender Verträge
In der jetzigen Legislaturperiode könnte das Thema Pflichtversicherung nun umgesetzt werden. Eine erste Einigung dazu gab es schon in den Arbeitsgemeinschaften. So heißt es im Einigungspapier der "AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration" für die Unter-AG Recht / Zivilrecht:

"Elementarschadensversicherung: Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick."

Demnach könnte die Pflichtversicherung künftig erst einmal für neue Versicherungsverträge gelten. Bestehende Verträge zur Wohngebäudeversicherung müssten später zu einem bestimmten Stichtag entsprechend ergänzt werden. Wie die Versicherungspflicht später umgesetzt wird und ab wann diese gelten soll, ist aber bisher noch völlig offen.

Ist eine Pflichtversicherung die Lösung? Versicherungswirtschaft fordert statt dessen Präventionsmaßnahmen
Ob eine Pflichtversicherung die Lösung für die aktuellen Probleme mit Unwetterschäden ist, ist umstritten. So fordern die Versicherer statt dessen, dass Prävention und Klimafolgenanpassung in den Vordergrund rücken, um den zunehmenden Schäden durch Wetterextreme wirksam entgegenzuwirken. Sie fordern eine effektive und nachhaltig wirksame Umsetzung von Präventionsmaßnahmen wie intakte Dämme, Deiche etc., damit Schäden überhaupt versicherbar und Versicherungen bezahlbar bleiben. Eine Pflichtversicherung allein könne dieses Problem nicht lösen.

Ökonomen dagegen sehen vor allem eine finanzielle Entlastung der Gesellschaft als Argument für die Pflichtversicherung: So gibt es nach großen Elementarschäden aktuell oft noch staatliche Hilfen für unversicherte Gebäude, die aus Steuergeldern bezahlt werden. Je höher diese staatlichen Hilfen seien, um so eher würden sich Eigentümer:innen gegen eine Versicherung entscheiden.

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Quelle: energie-fachberater.de / GDV
 
 

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