Aktuell wichtig zu wissen: EEG 2023 - Photovoltaik lohnt sich künftig noch mehr
Wie teuer ist eine Photovoltaik-Anlage aktuell?
Ein Kilowatt Leistung kostet derzeit rund 1.400 bis 1.600 Euro - eine Photovoltaik-Anlage mit rund zehn Kilowatt Leistung kostet also rund 15.000 Euro. Eine größere Anlage, etwa für 20.000 oder 25.000 Euro, lohnt sich für Eigentümer:innen aber auch, da der Überschuss ins Stromnetz eingespeist und vergütet wird.
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Was spricht für einen möglichst hohen Eigenverbrauch?
Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach lohnt sich. Mit ihr wird man zum Stromerzeuger. Das trägt zu mehr Unabhängigkeit bei der eigenen Stromversorgung bei und zu einem grüneren Strommix: Der Strom wird entweder für Beleuchtung und elektrische Geräte oder das Elektroauto teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze und reduziert die Rechnung des Stromversorgers. Ein Maximum an Unabhängigkeit wird mit einem zusätzlichen Solarstromspeicher erreicht. Der übrige Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, wird gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist und leistet so einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Noch mehr lohnt sich eine große Photovoltaik-Anlage mit Eigenverbrauch für alle, die demnächst eine Wärmepumpe als Ersatz für die Gasheizung anschaffen wollen oder ein Elektroauto. Sie können dann mit günstigem eigenen Solarstrom betrieben werden. Das reduziert die Betriebskosten und macht am Ende einen finanziellen Gewinn. Auch für den Klimaschutz und die eigene Versorgungssicherheit lohnt sich eine größere Anlage: So raten die Experten vom Solarcluster Baden-Württemberg dazu, nach Möglichkeit beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen. Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.
EEG-Novelle steht in den Startlöchern: Was spricht für eine Volleinspeisung?
Laut Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Solarstrombetreiber in Zukunft bis zu 13,40 Cent pro Kilowattstunde für komplett eingespeisten Strom – statt wie bisher maximal 6,53 Cent. Das wäre also etwa doppelt so viel wie heute. Für Eigentümer, die den Strom teilweise selbst verbrauchen wollen, bleibt es nach den Plänen dagegen weitgehend beim Alten. Lohnt sich also künftig wieder die Volleinspeisung ins Netz? Stiftung Warentest hat nachgerechnet: Demnach kann die Volleinspeisung eine gute Alternative zum bisherigen Modell sein, vor allem für große Dachflächen, die Platz für Module mit mehr als 10 KW Leistung haben. Alle Details zur neuen Regelung und die entsprechenden Berechnungen von Stiftung Warentest gibt es unter www.test.de/solarstrom sowie in der Juni-Ausgabe von Finanztest.
Wichtig zu wissen für das Modell Volleinspeisung: Noch hat der Bundestag die EEG-Änderung nicht beschlossen, Änderungen sind also noch denkbar. Außerdem muss folgendes Prozedere eingehalten werden: Zunächst muss das Bundeswirtschaftsministerium die vorgesehenen Vergütungssätze auf seiner Internetseite bestätigen. Danach müssen Eigentümer:innen dem Netzbetreiber mitteilen, dass sie aufgrund der geplanten Tarife den Kauf einer Solaranlage beabsichtigen. Erst danach dürfen sie die Photovoltaik-Anlage verbindlich bestellen. Wer das nicht einhält, muss mit der Inbetriebnahme der Anlage bis 2023 warten, um von den neuen Vergütungssätzen zu profitieren.
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Was müssen Eigentümer noch wissen zum Thema Photovoltaik 2022?
Wer aktuell eine Solaranlage bestellt, muss sich auf längere Wartezeiten von bis zu einem Jahr einstellen. Gründe sind die gestiegene Nachfrage und pandemiebedingte Schwierigkeiten bei Lieferketten von Komponenten. Auch die Installationsbetriebe haben kaum freie Kapazitäten.
Die Testsieger bei den Solarstromspeichern aus der "Stromspeicher-Inspektion 2022" finden Sie hier.
Klein, aber fein: Wer erst einmal mit einer Mini-Solaranlage - sogenannter Balkon-PV - starten möchte, findet hier alle wichtigen Infos.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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