Aktuell wichtig zu wissen: EEG 2023 - Photovoltaik lohnt sich künftig noch mehr
Wie teuer ist eine Photovoltaik-Anlage aktuell?
Ein Kilowatt Leistung kostet derzeit rund 1.400 bis 1.600 Euro - eine Photovoltaik-Anlage mit rund zehn Kilowatt Leistung kostet also rund 15.000 Euro. Eine größere Anlage, etwa für 20.000 oder 25.000 Euro, lohnt sich für Eigentümer:innen aber auch, da der Überschuss ins Stromnetz eingespeist und vergütet wird.
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Was spricht für einen möglichst hohen Eigenverbrauch?
Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach lohnt sich. Mit ihr wird man zum Stromerzeuger. Das trägt zu mehr Unabhängigkeit bei der eigenen Stromversorgung bei und zu einem grüneren Strommix: Der Strom wird entweder für Beleuchtung und elektrische Geräte oder das Elektroauto teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze und reduziert die Rechnung des Stromversorgers. Ein Maximum an Unabhängigkeit wird mit einem zusätzlichen Solarstromspeicher erreicht. Der übrige Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, wird gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist und leistet so einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Noch mehr lohnt sich eine große Photovoltaik-Anlage mit Eigenverbrauch für alle, die demnächst eine Wärmepumpe als Ersatz für die Gasheizung anschaffen wollen oder ein Elektroauto. Sie können dann mit günstigem eigenen Solarstrom betrieben werden. Das reduziert die Betriebskosten und macht am Ende einen finanziellen Gewinn. Auch für den Klimaschutz und die eigene Versorgungssicherheit lohnt sich eine größere Anlage: So raten die Experten vom Solarcluster Baden-Württemberg dazu, nach Möglichkeit beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen. Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.
EEG-Novelle steht in den Startlöchern: Was spricht für eine Volleinspeisung?
Laut Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Solarstrombetreiber in Zukunft bis zu 13,40 Cent pro Kilowattstunde für komplett eingespeisten Strom – statt wie bisher maximal 6,53 Cent. Das wäre also etwa doppelt so viel wie heute. Für Eigentümer, die den Strom teilweise selbst verbrauchen wollen, bleibt es nach den Plänen dagegen weitgehend beim Alten. Lohnt sich also künftig wieder die Volleinspeisung ins Netz? Stiftung Warentest hat nachgerechnet: Demnach kann die Volleinspeisung eine gute Alternative zum bisherigen Modell sein, vor allem für große Dachflächen, die Platz für Module mit mehr als 10 KW Leistung haben. Alle Details zur neuen Regelung und die entsprechenden Berechnungen von Stiftung Warentest gibt es unter www.test.de/solarstrom sowie in der Juni-Ausgabe von Finanztest.
Wichtig zu wissen für das Modell Volleinspeisung: Noch hat der Bundestag die EEG-Änderung nicht beschlossen, Änderungen sind also noch denkbar. Außerdem muss folgendes Prozedere eingehalten werden: Zunächst muss das Bundeswirtschaftsministerium die vorgesehenen Vergütungssätze auf seiner Internetseite bestätigen. Danach müssen Eigentümer:innen dem Netzbetreiber mitteilen, dass sie aufgrund der geplanten Tarife den Kauf einer Solaranlage beabsichtigen. Erst danach dürfen sie die Photovoltaik-Anlage verbindlich bestellen. Wer das nicht einhält, muss mit der Inbetriebnahme der Anlage bis 2023 warten, um von den neuen Vergütungssätzen zu profitieren.
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Was müssen Eigentümer noch wissen zum Thema Photovoltaik 2022?
Wer aktuell eine Solaranlage bestellt, muss sich auf längere Wartezeiten von bis zu einem Jahr einstellen. Gründe sind die gestiegene Nachfrage und pandemiebedingte Schwierigkeiten bei Lieferketten von Komponenten. Auch die Installationsbetriebe haben kaum freie Kapazitäten.
Die Testsieger bei den Solarstromspeichern aus der "Stromspeicher-Inspektion 2022" finden Sie hier.
Klein, aber fein: Wer erst einmal mit einer Mini-Solaranlage - sogenannter Balkon-PV - starten möchte, findet hier alle wichtigen Infos.
Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Bei der BAFA konnten Sie Anpassungen der Förderung nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 ...
Antwort lesen »Um die Umlage zurückfordern zu können, muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler mit dem Stromnetz verbunden sein. Integrierte, nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich muss die Rechnung beglichen sein, bevor Sie die BnD erhalten und den Verwendungsnachweis einreichen können. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Sind die Bohlen auf dem Dachboden dicht verlegt, könnte tatsächlich Feuchte von unten daran kondensieren. Das passiert, wenn feuchtwarme ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für ...
Antwort lesen »Ja, auch für den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe bekommen Sie die Heizungsförderung. Wichtig ist, dass die neue Anlage die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
Antwort lesen »Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung ...
Antwort lesen »Wenn die Heizung nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist und die Emissionswerte den aktuellen Vorgaben entsprechen, ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie in diesem Bereich leider keine Zuschüsse beantragen. Ohne Pflegegrad bekommen Sie bei Bedarf aber einen günstigen ...
Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, können Sie im Zweifamilienhaus Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen. Das gilt allerdings nur ...
Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort