Aktuell wichtig zu wissen: EEG 2023 - Photovoltaik lohnt sich künftig noch mehr
Wie teuer ist eine Photovoltaik-Anlage aktuell?
Ein Kilowatt Leistung kostet derzeit rund 1.400 bis 1.600 Euro - eine Photovoltaik-Anlage mit rund zehn Kilowatt Leistung kostet also rund 15.000 Euro. Eine größere Anlage, etwa für 20.000 oder 25.000 Euro, lohnt sich für Eigentümer:innen aber auch, da der Überschuss ins Stromnetz eingespeist und vergütet wird.
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Was spricht für einen möglichst hohen Eigenverbrauch?
Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach lohnt sich. Mit ihr wird man zum Stromerzeuger. Das trägt zu mehr Unabhängigkeit bei der eigenen Stromversorgung bei und zu einem grüneren Strommix: Der Strom wird entweder für Beleuchtung und elektrische Geräte oder das Elektroauto teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze und reduziert die Rechnung des Stromversorgers. Ein Maximum an Unabhängigkeit wird mit einem zusätzlichen Solarstromspeicher erreicht. Der übrige Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, wird gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist und leistet so einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Noch mehr lohnt sich eine große Photovoltaik-Anlage mit Eigenverbrauch für alle, die demnächst eine Wärmepumpe als Ersatz für die Gasheizung anschaffen wollen oder ein Elektroauto. Sie können dann mit günstigem eigenen Solarstrom betrieben werden. Das reduziert die Betriebskosten und macht am Ende einen finanziellen Gewinn. Auch für den Klimaschutz und die eigene Versorgungssicherheit lohnt sich eine größere Anlage: So raten die Experten vom Solarcluster Baden-Württemberg dazu, nach Möglichkeit beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen. Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.
EEG-Novelle steht in den Startlöchern: Was spricht für eine Volleinspeisung?
Laut Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Solarstrombetreiber in Zukunft bis zu 13,40 Cent pro Kilowattstunde für komplett eingespeisten Strom – statt wie bisher maximal 6,53 Cent. Das wäre also etwa doppelt so viel wie heute. Für Eigentümer, die den Strom teilweise selbst verbrauchen wollen, bleibt es nach den Plänen dagegen weitgehend beim Alten. Lohnt sich also künftig wieder die Volleinspeisung ins Netz? Stiftung Warentest hat nachgerechnet: Demnach kann die Volleinspeisung eine gute Alternative zum bisherigen Modell sein, vor allem für große Dachflächen, die Platz für Module mit mehr als 10 KW Leistung haben. Alle Details zur neuen Regelung und die entsprechenden Berechnungen von Stiftung Warentest gibt es unter www.test.de/solarstrom sowie in der Juni-Ausgabe von Finanztest.
Wichtig zu wissen für das Modell Volleinspeisung: Noch hat der Bundestag die EEG-Änderung nicht beschlossen, Änderungen sind also noch denkbar. Außerdem muss folgendes Prozedere eingehalten werden: Zunächst muss das Bundeswirtschaftsministerium die vorgesehenen Vergütungssätze auf seiner Internetseite bestätigen. Danach müssen Eigentümer:innen dem Netzbetreiber mitteilen, dass sie aufgrund der geplanten Tarife den Kauf einer Solaranlage beabsichtigen. Erst danach dürfen sie die Photovoltaik-Anlage verbindlich bestellen. Wer das nicht einhält, muss mit der Inbetriebnahme der Anlage bis 2023 warten, um von den neuen Vergütungssätzen zu profitieren.
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Was müssen Eigentümer noch wissen zum Thema Photovoltaik 2022?
Wer aktuell eine Solaranlage bestellt, muss sich auf längere Wartezeiten von bis zu einem Jahr einstellen. Gründe sind die gestiegene Nachfrage und pandemiebedingte Schwierigkeiten bei Lieferketten von Komponenten. Auch die Installationsbetriebe haben kaum freie Kapazitäten.
Die Testsieger bei den Solarstromspeichern aus der "Stromspeicher-Inspektion 2022" finden Sie hier.
Klein, aber fein: Wer erst einmal mit einer Mini-Solaranlage - sogenannter Balkon-PV - starten möchte, findet hier alle wichtigen Infos.
Hier gibt es elektrische sowie wasserführende Systeme. Beide bringen Wärme in den Boden ein, um diesen frost- bzw. eisfrei zu halten. ...
Antwort lesen »Die Dämmung unter der Fußbodenheizung ist nicht förderrelevant. Für ein technisch funktionierendes System sollten Sie aber den Vorgaben der ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht korrekt. Eine Förderung der Fenster ist möglich, wenn diese die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen ...
Antwort lesen »Das funktioniert in aller Regel nicht, da der Strom auch nicht eindeutig zuordenbar ist. Sie können bei Ihrem Anbieter um einen Rabatt oder ...
Antwort lesen »Allein auf Grundlage der Bauteile sollte das funktionieren. Hier kommt es darauf an, dass die Fenster das energetisch schlechteste Bauteil ...
Antwort lesen »Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer ...
Antwort lesen »Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine freie Verschiebung der Kosten zwischen BAFA- und KfW-Maßnahmen nicht möglich. Maßgeblich sind ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
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