Wer eine PV-Anlage auf dem Hausdach installieren möchte, sollte frühzeitig die baulichen Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Finanzierungskonditionen prüfen. Denn eine Solaranlage ist auch eine Finanzentscheidung: Wer seine Dachfläche gut ausnutzt, senkt die Kosten pro Kilowatt Peak Leistung. Eine Anlage, die zum eigenen Stromverbrauch passt, steigert zudem die Wirtschaftlichkeit. Denn je höher der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist, desto schneller amortisiert sich die Anlage.
→ Besonders wichtig: Angebote vergleichen und auf Qualität, Leistung sowie Vertragsbedingungen achten!
In 3 Schritten zur Photovoltaik-Anlage 2026
--> Gut zu wissen: Vor Vertragsabschluss unbedingt prüfen, welche Förderprogramme, zinsgünstigen Kredite oder Zuschüsse zur Verfügung stehen – etwa die Angebote der KfW im Programm 270, teilweise gibt es auch Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Die Fördermittel müssen oft vor der Vertragsunterzeichnung beantragt und bewilligt sein. Bei der Finanzierung sollten Eigentümer:innen auf Tilgungsplan, Laufzeit und Zinsniveau achten.
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Kosten für eine Photovoltaik-Anlage 2026
Die Kosten für eine Photovoltaik-Anlage unterscheiden sich je nach Größe und Ausstattung. Für eine Anlage mit 4 kWp Leistung können Eigentümer mit circa 10.000 rechnen, 8kWp kosten rund 15.000 Euro. Je größer die Anlage, umso günstiger wird der Preis pro Quadratmeter. Preisbeispiel für ein durchschnittliches Einfamilienhaus: Eine 10 kWp PV-Anlage plus Stromspeicher mit 10 kWh Speicherkapazität kostet rund 25.000 Euro. --> So bleibt die Photovoltaik-Anlage im Eigenheim steuerfrei - 3 Tipps
Einspeisevergütung 2026
Für Photovoltaik-Anlagen, die bis 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze:
Teileinspeisung (wenn ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird):
Die Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung) --> 7,78 ct/kWh
Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 40 kW Leistung --> 6,73 ct/kWh
Größere Dachanlagen bis 100 kW --> 5,50 ct/kWh
Volleinspeisung:
Die Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung) --> 12,35 ct/kWh
Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 40 kW Leistung --> 10,35 ct/kWh
Größere Dachanlagen bis 100 kW --> 10,35 ct/kWh
Überschüssigen Solarstrom an die Nachbarn verkaufen ab Juni 2026
Das Energiewirtschaftsgesetz erlaubt ab 1. Juni 2026 den unbürokratischen Verkauf von Solarstrom an die Nachbarn. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird dann von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Die Neuregelung lohnt sich: In Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen, dann bietet "Energy Sharing" eine neue Einnahmequelle.
Die besten Solarstromspeicher
Möglichst viel Soalrstrom selbst verbrauchen? Das klappt mit einem Solarstromspeicher! Mit Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher zeigen Eigentümer:innen steigenden Kosten in jeder Energiekrise die kalte Schulter. In ihrer jährlichen Stromspeicher-Inspektion hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin insgesamt zwölf Solarstromspeicher unter die Lupe genommen und die Testsieger 2026 gekürt.
Mit wenig Budget: Balkonkraftwerke auch für Eigentümer interessant
Wer ohne großen Aufwand und mit wenig Budget an der Energiewende teilnehmen möchte, kann ein Balkonkraftwerk mit oder ohne Speicher installieren. Damit lässt sich auch ohne größere Überlegungen und Investitionen ein kleiner wirtschaftlicher Gewinn einfahren und sauberer Strom für den eigenen Bedarf erzeugen.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort