Auch Experten des Verbrauchermagazins Finanztest der Stiftung Warentest kommen zu vergleichbaren Gewinnberechnungen. Dass sich Solarstrom vom Hausdach lohnt, hat sich inzwischen sogar bis zum Einrichtungskonzern IKEA herumgesprochen: Seit Januar 2019 bietet das Möbelhaus Photovoltaik-Anlagen online in ganz Deutschland an. Wer sich als Hausbesitzer für Solarstrom interessiert, sollte sich aber besser von Fachleuten aus der Region beraten lassen, um die Photovoltaik-Anlage auf die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Ein zugelassener Elektriker gewährleistet dann auch die fachgerechte Installation der Photovoltaik-Anlage, deren Anschluss an das Stromnetz und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Einmal installiert, läuft die Anlage 25 bis 30 Jahre und muss nur selten überprüft werden.
Kosten für Photovoltaik-Anlagen gesunken
Derzeit kommt Hausbesitzern der Preisverfall bei Photovoltaik-Anlagen zugute. Die Preise für Solarmodule sind 2018 je nach Technologie um 21 bis 27 Prozent gefallen. Da auf die Module ungefähr ein Drittel der Kosten entfällt, hat sich der durchschnittliche Komplettpreis für Hausdachanlagen bis zehn Kilowatt installierter Leistung in den vergangenen zwölf Monaten um rund fünf Prozent reduziert.
Wer jetzt in eine Photovoltaik-Anlage investiert, profitiert einerseits von den gesunkenen Modulpreisen und andererseits von der aktuellen Höhe der Einspeisevergütung. Denn eine von zwei Einnahmequellen bei Photovoltaik-Anlagen ist nach wie vor die auf zwanzig Jahre staatlich garantierte Einspeisevergütung für den nicht selbst genutzten Strom. Bei voller Einspeisung in das öffentliche Stromnetz wird bereits eine kleine, aber nennenswerte Rendite erzielt: Fachleute gehen von zwei bis vier Prozent pro Jahr aus. Bei kleinen Anlagen ist sie etwas geringer, bei größeren tendenziell höher. Individuelle Bedingungen wie die Dachausrichtung und Verschattung spielen dabei auch eine Rolle.
Mit Eigenverbrauch kann man den Betrag steigern. Je nach Verbrauchsprofil sind Renditen von jährlich sechs bis zu acht Prozent möglich. Der Grund: Bei derzeit rund neun bis elf Cent Stromgestehungskosten pro Kilowattstunde für Anlagen zwischen zwei und zehn Kilowatt installierter Leistung (kWp) lässt sich bereits mit der Einspeisung in das Netz ein Gewinn von rund ein bis drei Cent pro Kilowattstunde erzielen. Wer eigenen Strom selbst verbraucht und dafür keinen Netzstrom kaufen muss, steigert den Gewinn für diesen Stromanteil sogar auf rund 15 Cent pro Kilowattstunde.
Das bedeutet für Hausbesitzer: Um Gewinne zu erzielen, muss der Solarstrom in den meisten Fällen nicht einmal selbst verbraucht werden. Eigenverbrauch erhöht aber die Rendite. Damit der Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms steigt, wird der Stromverbrauch am besten in die Sonnenstunden verlagert. Ein Beispiel ist der Betrieb der Geschirrspülmaschine mittags. Viele Wechselrichter und deren Auswerteplattformen zeigen an, auch per App, wann Stromüberschuss aus der Solaranlage zu erwarten ist und größere Stromverbraucher im Haus angeschaltet werden können.
Mehr finanzieller Überschuss und Unabhängigkeit mit größeren Photovoltaik-Anlagen
Von der Idee, eine Photovoltaik-Anlage bewusst klein zu dimensionieren, um den Eigenverbrauch und so die Rendite zu steigern, halten Experten wie Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg nichts. Denn: "Mit kleineren Anlagen steigt zwar die Eigenverbrauchsquote am erzeugten Strom. Durch den höheren Systempreis pro installiertes Kilowatt Leistung ist die Rendite jedoch ungefähr gleich hoch wie bei größeren Anlagen. Die Gesamtrendite mit Eigenverbrauch ist im Hausdachsegment weitgehend unabhängig von der installierten Leistung." Große Anlagen sind pro kWp günstiger, da viele Kostenanteile für die Installation und den späteren Betrieb unabhängig von der Anlagengröße sind. Die Zahlen bestätigen die Annahme: Schlüsselfertige Aufdachanlagen bis zehn kWp kosten im Durchschnitt nur noch um die 1.280 Euro pro kWp. Kleine Zwei-Kilowatt-Anlagen sind teurer und liegen bei rund 1.550 Euro. Zu den Kosten für die Anlage und Installation können gegebenenfalls noch Nebenleistungen wie etwa ein größerer Zählerkasten oder Blitzschutzvorrichtungen kommen, die in den Photovoltaikanlagen-Preisen nicht enthalten sind.
3 Vorteile von größeren Photovoltaik-Anlagen
Größere Anlagen haben darüber hinaus drei entscheidende Vorteile gegenüber kleineren: Mit mehr Fläche steigt erstens der absolute Gewinn. Wer ein geeignetes Dach hat, für den lohnt sich daher eine größere Anlage. Das erhöht den jährlichen Überschuss um mehrere hundert Euro. Mehr Unabhängigkeit ist der zweite Vorteil von größeren Photovoltaik-Anlagen: Je größer die Anlage wird, desto höher ist der Anteil am gesamten Stromverbrauch, der durch den eigenen Solarstrom gedeckt wird und daher nicht vom Stromlieferanten eingekauft werden muss. Bei einer kleinen Anlage von zwei kWp können Hausbesitzer zwar bis zu 50 Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen. Jedoch ist das dann auch nur ein kleiner Anteil am Haushaltstromverbrauch – nämlich rund 20 Prozent. Je größer die Solaranlage wird, desto weniger Strom muss vom Stromversorger bezogen werden. Daher sind große Photovoltaik-Anlagen eine bessere finanzielle Absicherung gegen steigende Strompreise. Auch der dritte Vorteil ist nicht zu unterschätzen: Größere Anlagen tragen mehr zu Energiewende und Klimaschutz bei, da sie mehr Kohlendioxid einsparen.
Von der Regelung, dass Hauseigentümer 40 Prozent der EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom für den Leistungsanteil ab zehn Kilowatt installierter Leistung zahlen müssen – derzeit 2,6 Cent pro Kilowattstunde – sollten sich Eigentümer nicht verunsichern lassen, rät Pöter. Bei den Anlagenkosten in dieser Größe bedeutet jede Kilowattstunde selbst verbrauchter Strom immer noch rund 15 Cent Ersparnis. Hausbesitzer sollten also das Hausdach so gut wie möglich ausnutzen.
Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort