Auch Experten des Verbrauchermagazins Finanztest der Stiftung Warentest kommen zu vergleichbaren Gewinnberechnungen. Dass sich Solarstrom vom Hausdach lohnt, hat sich inzwischen sogar bis zum Einrichtungskonzern IKEA herumgesprochen: Seit Januar 2019 bietet das Möbelhaus Photovoltaik-Anlagen online in ganz Deutschland an. Wer sich als Hausbesitzer für Solarstrom interessiert, sollte sich aber besser von Fachleuten aus der Region beraten lassen, um die Photovoltaik-Anlage auf die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Ein zugelassener Elektriker gewährleistet dann auch die fachgerechte Installation der Photovoltaik-Anlage, deren Anschluss an das Stromnetz und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Einmal installiert, läuft die Anlage 25 bis 30 Jahre und muss nur selten überprüft werden.
Kosten für Photovoltaik-Anlagen gesunken
Derzeit kommt Hausbesitzern der Preisverfall bei Photovoltaik-Anlagen zugute. Die Preise für Solarmodule sind 2018 je nach Technologie um 21 bis 27 Prozent gefallen. Da auf die Module ungefähr ein Drittel der Kosten entfällt, hat sich der durchschnittliche Komplettpreis für Hausdachanlagen bis zehn Kilowatt installierter Leistung in den vergangenen zwölf Monaten um rund fünf Prozent reduziert.
Wer jetzt in eine Photovoltaik-Anlage investiert, profitiert einerseits von den gesunkenen Modulpreisen und andererseits von der aktuellen Höhe der Einspeisevergütung. Denn eine von zwei Einnahmequellen bei Photovoltaik-Anlagen ist nach wie vor die auf zwanzig Jahre staatlich garantierte Einspeisevergütung für den nicht selbst genutzten Strom. Bei voller Einspeisung in das öffentliche Stromnetz wird bereits eine kleine, aber nennenswerte Rendite erzielt: Fachleute gehen von zwei bis vier Prozent pro Jahr aus. Bei kleinen Anlagen ist sie etwas geringer, bei größeren tendenziell höher. Individuelle Bedingungen wie die Dachausrichtung und Verschattung spielen dabei auch eine Rolle.
Mit Eigenverbrauch kann man den Betrag steigern. Je nach Verbrauchsprofil sind Renditen von jährlich sechs bis zu acht Prozent möglich. Der Grund: Bei derzeit rund neun bis elf Cent Stromgestehungskosten pro Kilowattstunde für Anlagen zwischen zwei und zehn Kilowatt installierter Leistung (kWp) lässt sich bereits mit der Einspeisung in das Netz ein Gewinn von rund ein bis drei Cent pro Kilowattstunde erzielen. Wer eigenen Strom selbst verbraucht und dafür keinen Netzstrom kaufen muss, steigert den Gewinn für diesen Stromanteil sogar auf rund 15 Cent pro Kilowattstunde.
Das bedeutet für Hausbesitzer: Um Gewinne zu erzielen, muss der Solarstrom in den meisten Fällen nicht einmal selbst verbraucht werden. Eigenverbrauch erhöht aber die Rendite. Damit der Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms steigt, wird der Stromverbrauch am besten in die Sonnenstunden verlagert. Ein Beispiel ist der Betrieb der Geschirrspülmaschine mittags. Viele Wechselrichter und deren Auswerteplattformen zeigen an, auch per App, wann Stromüberschuss aus der Solaranlage zu erwarten ist und größere Stromverbraucher im Haus angeschaltet werden können.
Mehr finanzieller Überschuss und Unabhängigkeit mit größeren Photovoltaik-Anlagen
Von der Idee, eine Photovoltaik-Anlage bewusst klein zu dimensionieren, um den Eigenverbrauch und so die Rendite zu steigern, halten Experten wie Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg nichts. Denn: "Mit kleineren Anlagen steigt zwar die Eigenverbrauchsquote am erzeugten Strom. Durch den höheren Systempreis pro installiertes Kilowatt Leistung ist die Rendite jedoch ungefähr gleich hoch wie bei größeren Anlagen. Die Gesamtrendite mit Eigenverbrauch ist im Hausdachsegment weitgehend unabhängig von der installierten Leistung." Große Anlagen sind pro kWp günstiger, da viele Kostenanteile für die Installation und den späteren Betrieb unabhängig von der Anlagengröße sind. Die Zahlen bestätigen die Annahme: Schlüsselfertige Aufdachanlagen bis zehn kWp kosten im Durchschnitt nur noch um die 1.280 Euro pro kWp. Kleine Zwei-Kilowatt-Anlagen sind teurer und liegen bei rund 1.550 Euro. Zu den Kosten für die Anlage und Installation können gegebenenfalls noch Nebenleistungen wie etwa ein größerer Zählerkasten oder Blitzschutzvorrichtungen kommen, die in den Photovoltaikanlagen-Preisen nicht enthalten sind.
3 Vorteile von größeren Photovoltaik-Anlagen
Größere Anlagen haben darüber hinaus drei entscheidende Vorteile gegenüber kleineren: Mit mehr Fläche steigt erstens der absolute Gewinn. Wer ein geeignetes Dach hat, für den lohnt sich daher eine größere Anlage. Das erhöht den jährlichen Überschuss um mehrere hundert Euro. Mehr Unabhängigkeit ist der zweite Vorteil von größeren Photovoltaik-Anlagen: Je größer die Anlage wird, desto höher ist der Anteil am gesamten Stromverbrauch, der durch den eigenen Solarstrom gedeckt wird und daher nicht vom Stromlieferanten eingekauft werden muss. Bei einer kleinen Anlage von zwei kWp können Hausbesitzer zwar bis zu 50 Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen. Jedoch ist das dann auch nur ein kleiner Anteil am Haushaltstromverbrauch – nämlich rund 20 Prozent. Je größer die Solaranlage wird, desto weniger Strom muss vom Stromversorger bezogen werden. Daher sind große Photovoltaik-Anlagen eine bessere finanzielle Absicherung gegen steigende Strompreise. Auch der dritte Vorteil ist nicht zu unterschätzen: Größere Anlagen tragen mehr zu Energiewende und Klimaschutz bei, da sie mehr Kohlendioxid einsparen.
Von der Regelung, dass Hauseigentümer 40 Prozent der EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom für den Leistungsanteil ab zehn Kilowatt installierter Leistung zahlen müssen – derzeit 2,6 Cent pro Kilowattstunde – sollten sich Eigentümer nicht verunsichern lassen, rät Pöter. Bei den Anlagenkosten in dieser Größe bedeutet jede Kilowattstunde selbst verbrauchter Strom immer noch rund 15 Cent Ersparnis. Hausbesitzer sollten also das Hausdach so gut wie möglich ausnutzen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben. Wurde die Solaranlage bereits in Eigenleistung ...
Antwort lesen »In diesem Fall kann auch der Energieberater die entsprechenden Bestätigungen ausstellen. Nachlesen können Sie das in der BEG-EM-Richtlinie ...
Antwort lesen »Da es sich um die Erweiterung bestehenden Wohnraums handelt, ist die Maßnahme grundsätzlich förderbar. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stimmen wir dem zu. Durch den Hohlraum strömt Außenluft, wodurch das WDVS nahezu keine Wirkung mehr hat. Der vorhandene ...
Antwort lesen »Ein Takten im Abstand von 10 bis 20 Minuten ist in der Übergangszeit normal. Denn dann ist die benötigte Leistung unter der unteren ...
Antwort lesen »In diesem Fall übersenden Sie die Rechnungen Ihrem Energieberater. Dieser prüft, ob Fenster und Rechnung den Vorgaben entsprechen und ...
Antwort lesen »Geht es um eine Dachdämmung, dichten Sie das Gebäude damit nach oben hin ab. Gelangt Feuchtigkeit in den Dachraum, kann diese dadurch nicht ...
Antwort lesen »Das Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen führt "Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive ...
Antwort lesen »Aktuell schreibt das BMWK: "Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin ...
Antwort lesen »Haben Sie die Verzögerung nicht selbst zu verantworten, können Sie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragen. Auf diese Weise ...
Antwort lesen »Befinden sich Leitungen in beheizten Räumen oder Bauteilen eines Nutzers dazwischen, sind diese nicht zu dämmen. Der Grund dafür ist, dass ...
Antwort lesen »Bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises ist es möglich, den Wärmeerzeuger zu ändern, neue Wärmeerzeuger zur Förderung hinzuzufügen ...
Antwort lesen »Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind am effektivsten, wenn sie außen vor dem Fenster angebracht sind. Ist das aus den genannten ...
Antwort lesen »Die Informationen stammen aus dem letzten Entwurf zur BEG-EM-Richtlinie. Da diese bisher nicht veröffentlicht wurde, können wir Ihnen ...
Antwort lesen »Das Bundesfinanzministerium stellt dazu eine Musterbescheinigung zur Verfügung. Diese finden Sie hier zum Download. Laden Sie sich unsere ...
Antwort lesen »Energieausweise sind in aller Regel für das gesamte Gebäude auszustellen. Das gilt auch dann, wenn unterschiedliche Wärmeerzeuger ...
Antwort lesen »Durch die Dachdämmung und das neue Fenster kann Feuchtigkeit nicht mehr von allein aus dem Dachboden entweichen. Um die relative Feuchte ...
Antwort lesen »Es gibt eine Übergangsfrist, bei der die Anforderungen von 2023 auch dann gelten, wenn Sie die Heizung 2024 einbauen. Voraussetzung dafür ...
Antwort lesen »Bei dem beschriebenen Aufbau ist eine Dampfbremse oder eine Hinterlüftung nötig. Entscheiden Sie sich für eine Hinterlüftung, ist diese ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aktuell noch keine verbindliche Antwort geben. Grund dafür ist, dass die BEG-EM-Richtlinie für 2024 bislang ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist ein separater Zähler auch keine Pflicht. Denn Sie können Strom für die Wärmepumpe über den Haushaltsstromtarif beziehen. ...
Antwort lesen »Hierzu heißt es in der BEG-EM-Richtlinie: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung ...
Antwort lesen »Gefordert ist grundsätzlich nur ein fachgerechter Einbau. Ferner kommt es auf die U-Werte der neuen Fenster an. Sind diese niedrig genug, ...
Antwort lesen »Ja, das genügt in der Regel. Grundsätzlich darf jeder Fördermittel beantragen, der eine Sanierung durchführt. Ob es sich dabei um den ...
Antwort lesen »Die Antragsseite für die BEG-EM-Förderung im BAFA-Portal ist aktuell erreichbar. Zudem schreibt das BMWK explizit: "Ausgenommen von der ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, spielt es keine Rolle, ob Sie die Gasheizung behalten oder tauschen. Denn diese ist aktuell zu ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn aktuell stehen Ihnen die förderbaren Kosten noch pro Kalenderjahr zur Verfügung. Ab 2024 ist das nicht mehr der ...
Antwort lesen »Gefördert werden grundsätzlich alle Kosten zur Wiederherstellung des Gebäudes. In der Liste förderbarer Maßnahmen und Leistungen des BAFA ...
Antwort lesen »Sie bekommen eine Basis-Förderung für die Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Diese können Sie um 5 Prozent aufstocken, wenn Sie ...
Antwort lesen »Darlehen zur Neubauförderung von Effizienzgebäuden werden grundsätzlich befristet für 12 Monate zugesagt. Anschließend verlängert sich die ...
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