Update 16.5.2024: Die Regelungen des Solarpaket I - umgesetzt mit dem "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" - wurden am 15.5.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die darin beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind am 16. Mai 2024 in Kraft getreten.
Update 26.4.2024: Der Bundestag hat mit dem Solarpaket I zahlreiche weitere Maßnahmen für den Photovoltaik-Ausbau auf den Weg gebracht. Planung und Zubau von Photovoltaik-Anlagen sollen beschleunigt, bürokratieärmer und leichter werden. Die Anschlussbedingungen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Für Balkon-PV soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen, lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister wird künftig notwendig sein. Daneben soll die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von Solarstrom beispielsweise in Mietshäusern vereinfacht werden. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Solarpaket I zugestimmt.
Gute Nachrichten enthält das Solarpaket auch für Eigentümer ausgeförderter PV-Anlagen, das sind Photovoltaik-Analgen, die nach 20 Jahren aus der gesetzlichen Einspeisevergütung fallen. Diese sollen ohne Aufwand weiter betrieben werden können. Dafür wird die bestehende Regelung um 5 Jahre verlängert.
Das Gesetz zum Solarpaket sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und anderer Rechtsvorschriften vor, so dass die Regelungen jetztz erst umgesetzt werden müssen.
Update 16.8.2023: Das Bundeskabinett hat heute das Solarpaket I beschlossen (die Beratungen in Bundestag und Bundesrat folgen nach der Sommerpause, Inkrafttreten voraussichtlich 2024). Weiterer Bürokratie-Abbau soll den Ausbau von Solarstrom beschleunigen und die Teilhabe erleichtern. So soll zum Beispiel für Balkon-PV die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Daneben wird die Direktvermarktung von Strom insgesamt flexibler und die Weitergabe von Photovoltaik-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert.
Update 27.6.2023: Der Referentenentwurf des Solarpakets I - genauer gesagt der Referentenentwurf des "Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" - liegt jetzt vor. Die geplanten Verbesserungen und Nachbesserungen für Photovoltaik-Anlagen sollen noch vor der Sommerpause ins Kabinett und dort beraten werden. Das Inkrafttreten der EEG-Novelle ist für den 1. Januar 2024 geplant. Vorgesehen sind in der EEG-Novelle viele Verbesserungen und Vereinfachungen, sowohl für kleine als auch große PV-Anlagen:
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Bei der Umsetzung der Photovoltaik-Strategie macht die Bundesregierung Tempo: Ein Teil der Maßnahmen soll im Rahmen des "Solarpaket I" noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Weitere Maßnahmen, für die zum Teil noch größere Vorarbeiten nötig sind, sollen in einem zweiten Solarpaket folgen.
Diese Punkte sind unter anderem Teil der Photovoltaik-Strategie:
1. Photovoltaik-Dachanlagen: Das Segment der größeren Gebäudeanlagen im Gewerbe soll einen Schub erhalten. Auch im Bereich kleiner Photovoltaik-Anlagen sind Verbesserungen und Vereinfachungen geplant. Ziel sind 11 GW Zubau pro Jahr ab 2026. Im "Solarpaket I" sind dafür u.a. folgende Punkte vorgesehen:
Später sollen im "Solarpaket II" noch bauliche und technische Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen auf Dächern weiter optimiert werden, Stromverbräuche des Wechselrichters bei Volleinspeiseanlagen mit eigenständiger Netzverknüpfung sollen bürokratiearm abgerechnet werden können und die Wechselwirkung von Denkmalschutzbelangen und PV-Ausbau auf Dächern soll geprüft werden.
2. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die Dächer von Mehrfamilienhäusern sollen mehr für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden, dafür soll es ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung geben. Damit wird die Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom für alle Parteien im Haus ermöglicht. Das bestehende Mieterstrommodell soll verbessert werden.
3. Balkon-PV: Sogenannte Balkonkraftwerke sollen von allen einfach genutzt werden können. Dazu soll Bürokratie entfallen und die Anlagen sollen schnell angeschlossen werden können. Diese Punkte sind im "Solarpaket I" konkret vorgesehen:
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4. Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen: Der Netzanschluss sowohl von Freiflächenanlagen als auch von Dachanlagen soll deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.
5. Akzeptanz und Teilhabe stärken: Themen sind hier unter anderem die finanzielle Beteiligung der Kommunen und einfache Regeln für Bürgerenergie.
6. Steuerrecht: Der Abbau steuerrechtlicher Hürden soll weitergehen. Unter anderem ist eine Ausweitung von Wohn-Riester auf Photovoltaik-Installation, Wärmepumpen-Einsatz sowie energetische Sanierung geplant.
Die komplette Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung finden Sie hier.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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