09.05.2023
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Photovoltaik-Strategie: Weitere Verbesserungen für Solarstrom

Vereinfachungen für Balkonkraftwerke und Bürokratieabbau

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bei 80 Prozent liegen. Photovoltaik-Anlagen sollen dazu einen wichtigen Beitrag leisten - die Bundesregierung plant deshalb in ihrer Photovoltik-Strategie weitere Verbesserungen ein, von denen auch private Eigentümer profitieren können. So sollen die beliebten Balkonkraftwerke einfacher genutzt und der Netzanschluss von Solaranlagen beschleunigt werden.

Große Photovoltaik-Anlage
Weitere Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen - egal ob als Dachanlage oder sogenanntes Balkonkraftwerk - sind von der Bundesregierung geplantFoto: energie-fachberater.de

Bei der Umsetzung der Photovoltaik-Strategie macht die Bundesregierung Tempo: Ein Teil der Maßnahmen soll im Rahmen des "Solarpaket I" noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Weitere Maßnahmen, für die zum Teil noch größere Vorarbeiten nötig sind, sollen in einem zweiten Solarpaket folgen.

Diese Punkte sind unter anderem Teil der Photovoltaik-Strategie:

1. Photovoltaik-Dachanlagen: Das Segment der größeren Gebäudeanlagen im Gewerbe soll einen Schub erhalten. Auch im Bereich kleiner Photovoltaik-Anlagen sind Verbesserungen und Vereinfachungen geplant. Ziel sind 11 GW Zubau pro Jahr ab 2026. Im "Solarpaket I" sind dafür u.a. folgende Punkte vorgesehen:

  • Grenze der Direktvermarktungspflicht anders gestalten
  • Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen lockern
  • Gebäude im Außenbereich für Dachvergütung zulassen
  • Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach
  • Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken
  • Garten-PV vereinfachen
  • Repowering bei Dachanlagen zulassen

Später sollen im "Solarpaket II" noch bauliche und technische Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen auf Dächern weiter optimiert werden, Stromverbräuche des Wechselrichters bei Volleinspeiseanlagen mit eigenständiger Netzverknüpfung sollen bürokratiearm abgerechnet werden können und die Wechselwirkung von Denkmalschutzbelangen und PV-Ausbau auf Dächern soll geprüft werden.

2. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die Dächer von Mehrfamilienhäusern sollen mehr für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden, dafür soll es ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung geben. Damit wird die Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom für alle Parteien im Haus ermöglicht. Das bestehende Mieterstrommodell soll verbessert werden.

3. Balkon-PV: Sogenannte Balkonkraftwerke sollen von allen einfach genutzt werden können. Dazu soll Bürokratie entfallen und die Anlagen sollen schnell angeschlossen werden können. Diese Punkte sind im "Solarpaket I" konkret vorgesehen:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen
  • Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden
  • Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Balkon-PV-Anlagen nicht rechtlich zusammenfassen
  • Schukostecker als "Energiesteckvorrichtung" zulassen
  • Schwelle von 600 W erhöhen


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4. Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen: Der Netzanschluss sowohl von Freiflächenanlagen als auch von Dachanlagen soll deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.

5. Akzeptanz und Teilhabe stärken: Themen sind hier unter anderem die finanzielle Beteiligung der Kommunen und einfache Regeln für Bürgerenergie.

6. Steuerrecht: Der Abbau steuerrechtlicher Hürden soll weitergehen. Unter anderem ist eine Ausweitung von Wohn-Riester auf Photovoltaik-Installation, Wärmepumpen-Einsatz sowie energetische Sanierung geplant.

Die komplette Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung finden Sie hier.


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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
 
 

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