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16.05.2024
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Update EEG / Solarpaket: Weitere Verbesserungen für Photovoltaik

Vereinfachungen für Balkonkraftwerke und Bürokratieabbau

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bei 80 Prozent liegen. Photovoltaik-Anlagen sollen dazu einen wichtigen Beitrag leisten, doch beim zweiten Teil des Solarpaket I gab es zuletzt einen monatelangen Stillstand. Nun haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet und weitere Verbesserungen für einen schnelleren Photovoltaik-Ausbau auf den Weg gebracht.

Große Photovoltaik-Anlage
Weitere Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen - egal ob als Dachanlage oder sogenanntes Balkonkraftwerk - sind von der Bundesregierung geplantFoto: energie-fachberater.de

Update 16.5.2024: Die Regelungen des Solarpaket I - umgesetzt mit dem "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" - wurden am 15.5.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die darin beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind am 16. Mai 2024 in Kraft getreten.

Update 26.4.2024: Der Bundestag hat mit dem Solarpaket I zahlreiche weitere Maßnahmen für den Photovoltaik-Ausbau auf den Weg gebracht. Planung und Zubau von Photovoltaik-Anlagen sollen beschleunigt, bürokratieärmer und leichter werden. Die Anschlussbedingungen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Für Balkon-PV soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen, lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister wird künftig notwendig sein. Daneben soll die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von Solarstrom beispielsweise in Mietshäusern vereinfacht werden. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Solarpaket I zugestimmt.

Gute Nachrichten enthält das Solarpaket auch für Eigentümer ausgeförderter PV-Anlagen, das sind Photovoltaik-Analgen, die nach 20 Jahren aus der gesetzlichen Einspeisevergütung fallen. Diese sollen ohne Aufwand weiter betrieben werden können. Dafür wird die bestehende Regelung um 5 Jahre verlängert.

Das Gesetz zum Solarpaket sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und anderer Rechtsvorschriften vor, so dass die Regelungen jetztz erst umgesetzt werden müssen. 

Update 16.8.2023: Das Bundeskabinett hat heute das Solarpaket I beschlossen (die Beratungen in Bundestag und Bundesrat folgen nach der Sommerpause, Inkrafttreten voraussichtlich 2024). Weiterer Bürokratie-Abbau soll den Ausbau von Solarstrom beschleunigen und die Teilhabe erleichtern. So soll zum Beispiel für Balkon-PV die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Daneben wird die Direktvermarktung von Strom insgesamt flexibler und die Weitergabe von Photovoltaik-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert.

  • Verbesserungen für Balkon-PV: Sogenannte Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Entfallen soll dafür die Anmeldung beim Netzbetreiber. Statt dessen soll nur noch die Anmeldung im Marktstammdatenregister nötig sein. Darüber hinaus sollen übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt. Künftig können Steckersolaranlagen auch zusätzlich zu Dachsolaranlagen betrieben werden, ohne unnötige Nachteile für die Dachsolaranlage zu produzieren.
  • Mieterstrom: Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere Stromverbraucher soll im Rahmen einer "Gemeinsamen Gebäudeversorgung" attraktiver werden. Dabei werden PV- Anlagenbetreiber nicht mehr zum Energieversorger, sondern können den Solarstrom künftig barrierearm an Mieter und Mitbewohner veräußern, soweit er gerade verfügbar ist. Den zusätzlich benötigen Strom können die Verbraucher von einem selbst gewählten Versorger beziehen.
  • Netzanschluss für Photovoltaik-Anlagen: Der Anschluss an das Stromnetz führt bislang regelmäßig zu Verzögerungen bei der Realisierung von Photovoltaik-Anlagen. Die bereits Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kWp soll deshalb auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden. Falls sich der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen nicht zum Netzanschlussbegehren äußert, können die Anlagen damit in der Regel ans Netz angeschlossen werden.

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Update 27.6.2023: Der Referentenentwurf des Solarpakets I - genauer gesagt der Referentenentwurf des "Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" - liegt jetzt vor. Die geplanten Verbesserungen und Nachbesserungen für Photovoltaik-Anlagen sollen noch vor der Sommerpause ins Kabinett und dort beraten werden. Das Inkrafttreten der EEG-Novelle ist für den 1. Januar 2024 geplant. Vorgesehen sind in der EEG-Novelle viele Verbesserungen und Vereinfachungen, sowohl für kleine als auch große PV-Anlagen:

  • Balkon-PV: Photovoltaik-Balkonmodule sollen bis 800 Watt an den Haushaltstromkreis angeschlossen werden können (aktuell 600 Watt). Meldung der Anlage beim Netzbetreiber soll entfallen
  • Förderung von Dachanlagen durch Flexibilisierung bei der Direktvermarktung
  • Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen
  • Ausweitung des "vereinfachten Netzanschlussverfahrens"
  • Frist zum Zählertausch innerhalb eines Monats. Wird diese Frist vom Messstellenbetreiber nicht eingehalten, können Kunden den Zähler selbst beschaffen und einbauen lassen.
  • Vereinfachung für Mieterstrom

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Bei der Umsetzung der Photovoltaik-Strategie macht die Bundesregierung Tempo: Ein Teil der Maßnahmen soll im Rahmen des "Solarpaket I" noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Weitere Maßnahmen, für die zum Teil noch größere Vorarbeiten nötig sind, sollen in einem zweiten Solarpaket folgen.

Diese Punkte sind unter anderem Teil der Photovoltaik-Strategie:

1. Photovoltaik-Dachanlagen: Das Segment der größeren Gebäudeanlagen im Gewerbe soll einen Schub erhalten. Auch im Bereich kleiner Photovoltaik-Anlagen sind Verbesserungen und Vereinfachungen geplant. Ziel sind 11 GW Zubau pro Jahr ab 2026. Im "Solarpaket I" sind dafür u.a. folgende Punkte vorgesehen:

  • Grenze der Direktvermarktungspflicht anders gestalten
  • Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen lockern
  • Gebäude im Außenbereich für Dachvergütung zulassen
  • Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach
  • Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken
  • Garten-PV vereinfachen
  • Repowering bei Dachanlagen zulassen

Später sollen im "Solarpaket II" noch bauliche und technische Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen auf Dächern weiter optimiert werden, Stromverbräuche des Wechselrichters bei Volleinspeiseanlagen mit eigenständiger Netzverknüpfung sollen bürokratiearm abgerechnet werden können und die Wechselwirkung von Denkmalschutzbelangen und PV-Ausbau auf Dächern soll geprüft werden.

2. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die Dächer von Mehrfamilienhäusern sollen mehr für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden, dafür soll es ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung geben. Damit wird die Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom für alle Parteien im Haus ermöglicht. Das bestehende Mieterstrommodell soll verbessert werden.

3. Balkon-PV: Sogenannte Balkonkraftwerke sollen von allen einfach genutzt werden können. Dazu soll Bürokratie entfallen und die Anlagen sollen schnell angeschlossen werden können. Diese Punkte sind im "Solarpaket I" konkret vorgesehen:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen
  • Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden
  • Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Balkon-PV-Anlagen nicht rechtlich zusammenfassen
  • Schukostecker als "Energiesteckvorrichtung" zulassen
  • Schwelle von 600 W erhöhen


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4. Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen: Der Netzanschluss sowohl von Freiflächenanlagen als auch von Dachanlagen soll deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.

5. Akzeptanz und Teilhabe stärken: Themen sind hier unter anderem die finanzielle Beteiligung der Kommunen und einfache Regeln für Bürgerenergie.

6. Steuerrecht: Der Abbau steuerrechtlicher Hürden soll weitergehen. Unter anderem ist eine Ausweitung von Wohn-Riester auf Photovoltaik-Installation, Wärmepumpen-Einsatz sowie energetische Sanierung geplant.

Die komplette Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung finden Sie hier.


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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / Bundesverband Solarwirtschaft
 
 

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