Neuerungen bei der BAFA-Förderung für Heizungen 2020 / Austauschprämie für die Ölheizung
Die Ölheizung war das Politikum in den Diskussionen über die Klimaziele! Doch eine neue Förderung macht Hausbesitzern den Abschied im Heizungskeller leicht: Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Günstiger wird’s nicht! Attraktiv ist die neu geordnete BAFA-Förderung übrigens nicht nur für Eigentümer mit Ölheizung - auch wer sonst auf eine klimafreundliche Heizung setzt, erhält hohe Zuschüsse. Hier lesen Sie mehr zur Austauschprämie für Ölheizungen und zum Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung vom BAFA.
Neuerungen bei der KfW-Förderung 2020
Die Klimaziele der Bundesregierung haben frischen Wind in die Förderlandschaft gebracht. Nicht nur das BAFA hat seine Förderangebote neu geordnet, auch bei den KfW-Förderprogrammen hat sich 2020 schon einiges getan. Konkret heißt das: Die Ölheizung ist raus bei der KfW-Förderung, auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Insgesamt entfällt bei der KfW die Förderung für Ölheizungen, Gasheizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie für das Heizungspaket und das Lüftungspaket.
Nun aber die gute Nachricht in Sachen KfW-Förderung 2020: Ab dem 24.1.2020 wird die KfW-Förderung für Sanierungen deutlich verbessert! Höhere Zuschüsse und aufgestockte Kreditbeträge sowohl für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, neue Haustür machen Eigentümern die Entscheidung für Sanierungsarbeiten leicht.
Steuerbonus für die Sanierung ab 2020
Seit Anfang des Jahres steht Hausbesitzern mit dem Steuerbonus erstmals eine echte Alternative zur Förderung von KfW und BAFA zur Verfügung! Wer seine Sanierung aus Rücklagen finanziert und keinen Förderkredit oder Zuschuss in Anspruch nimmt, kann seine Sanierungskosten jetzt von der Steuer absetzen! Wer die Heizung erneuert, Fenster austauscht oder das Haus dämmt, kann 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Kosten (insgesamt also maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Hausbesitzer müssen also nichts überstürzen, sondern haben 10 Jahre lang Zeit, Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
KfW-Förderung für Barrierefreiheit 2020 deutlich aufgestockt
Sie sind der heimliche Star bei der KfW-Förderung: Die Zuschüsse für mehr Barrierefreiheit waren in den vergangenen Jahren schon immer deutlich vor Jahresende ausgeschöpft, so dass ein Antragstopp verhängt werden musste. Nun reagiert die Bundesregierung endlich auf die anhaltend hohe Nachfrage und stockt die Fördermittel der KfW für Barrierefreiheit deutlich auf! Insgesamt 100 Millionen Euro stehen 2020 für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit, ein Plus von 25 Millionen Euro.
Höherer Zuschuss vom BAFA für die Energieberatung
Auch die Zuschüsse für eine Energieberatung steigen deutlich! Ab Februar 2020 beträgt der BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und deckt damit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Kosten für Heizöl 2021 bis 2025 - ein Ausblick
Warum sich ein Austausch der Ölheizung rechnet, zeigt ein Ausblick auf die künftigen Kosten für Heizöl. Von 2021 bis 2025 wird es rund 600 Euro Aufschlag für 1.000 Liter Heizöl geben.
Hausbesitzer, die in einem 150-Quadratmeter-Haus mit einem durchschnittlichen Energiestandard und rund 2.000 Liter Heizölverbrauch pro Jahr leben, müssen also von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.200 Euro einkalkulieren. Die ab 2025 zu erwartenden CO2-Preissteigerungen werden diese Zusatzkosten wohl noch einmal deutlich erhöhen und auch bei Gasheizungen schlägt der CO2-Preis künftig zu Buche!
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt wahrscheinlich im Sommer 2020 in Kraft
Ende Oktober 2019 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt - drei Jahre wurde daran gearbeitet! Das GEG soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Tritt es in Kraft, treten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zeitgleich außer Kraft. Außerdem bringt das GEG wohl das Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026 sowie eine Pflicht zur Energieberatung bei Verkauf und umfassender Sanierung, die Energieausweis-Pflicht soll zudem dann auch für Makler gelten. Bleibt es bei der bisherigen Planung, tritt das GEG im Sommer 2020 in Kraft.
Grenzwerte für Emissionen: Für Kaminofen-Oldies tickt die Uhr
Alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen 1985 und 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Alle Infos zu Nachweispflicht für Emissionswerte bei Kamin und Kachelofen und den Fristen finden Sie hier.
Haushalte mit hohem Stromverbrauch erhalten Smart Meter
Haushalte, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht haben, erhalten ab 2020 intelligente Stromzähler - sogenannte Smart Meter. Vorgeschrieben ist der Austausch auch bei Betreibern von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung. Für den Tausch der Zähler haben die örtlichen Netzbetreiber acht Jahre Zeit. Hausbesitzer müssen aber hier nicht selbst tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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