Neuerungen bei der BAFA-Förderung für Heizungen 2020 / Austauschprämie für die Ölheizung
Die Ölheizung war das Politikum in den Diskussionen über die Klimaziele! Doch eine neue Förderung macht Hausbesitzern den Abschied im Heizungskeller leicht: Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Günstiger wird’s nicht! Attraktiv ist die neu geordnete BAFA-Förderung übrigens nicht nur für Eigentümer mit Ölheizung - auch wer sonst auf eine klimafreundliche Heizung setzt, erhält hohe Zuschüsse. Hier lesen Sie mehr zur Austauschprämie für Ölheizungen und zum Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung vom BAFA.
Neuerungen bei der KfW-Förderung 2020
Die Klimaziele der Bundesregierung haben frischen Wind in die Förderlandschaft gebracht. Nicht nur das BAFA hat seine Förderangebote neu geordnet, auch bei den KfW-Förderprogrammen hat sich 2020 schon einiges getan. Konkret heißt das: Die Ölheizung ist raus bei der KfW-Förderung, auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Insgesamt entfällt bei der KfW die Förderung für Ölheizungen, Gasheizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie für das Heizungspaket und das Lüftungspaket.
Nun aber die gute Nachricht in Sachen KfW-Förderung 2020: Ab dem 24.1.2020 wird die KfW-Förderung für Sanierungen deutlich verbessert! Höhere Zuschüsse und aufgestockte Kreditbeträge sowohl für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, neue Haustür machen Eigentümern die Entscheidung für Sanierungsarbeiten leicht.
Steuerbonus für die Sanierung ab 2020
Seit Anfang des Jahres steht Hausbesitzern mit dem Steuerbonus erstmals eine echte Alternative zur Förderung von KfW und BAFA zur Verfügung! Wer seine Sanierung aus Rücklagen finanziert und keinen Förderkredit oder Zuschuss in Anspruch nimmt, kann seine Sanierungskosten jetzt von der Steuer absetzen! Wer die Heizung erneuert, Fenster austauscht oder das Haus dämmt, kann 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Kosten (insgesamt also maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Hausbesitzer müssen also nichts überstürzen, sondern haben 10 Jahre lang Zeit, Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
KfW-Förderung für Barrierefreiheit 2020 deutlich aufgestockt
Sie sind der heimliche Star bei der KfW-Förderung: Die Zuschüsse für mehr Barrierefreiheit waren in den vergangenen Jahren schon immer deutlich vor Jahresende ausgeschöpft, so dass ein Antragstopp verhängt werden musste. Nun reagiert die Bundesregierung endlich auf die anhaltend hohe Nachfrage und stockt die Fördermittel der KfW für Barrierefreiheit deutlich auf! Insgesamt 100 Millionen Euro stehen 2020 für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit, ein Plus von 25 Millionen Euro.
Höherer Zuschuss vom BAFA für die Energieberatung
Auch die Zuschüsse für eine Energieberatung steigen deutlich! Ab Februar 2020 beträgt der BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und deckt damit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Kosten für Heizöl 2021 bis 2025 - ein Ausblick
Warum sich ein Austausch der Ölheizung rechnet, zeigt ein Ausblick auf die künftigen Kosten für Heizöl. Von 2021 bis 2025 wird es rund 600 Euro Aufschlag für 1.000 Liter Heizöl geben.
Hausbesitzer, die in einem 150-Quadratmeter-Haus mit einem durchschnittlichen Energiestandard und rund 2.000 Liter Heizölverbrauch pro Jahr leben, müssen also von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.200 Euro einkalkulieren. Die ab 2025 zu erwartenden CO2-Preissteigerungen werden diese Zusatzkosten wohl noch einmal deutlich erhöhen und auch bei Gasheizungen schlägt der CO2-Preis künftig zu Buche!
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt wahrscheinlich im Sommer 2020 in Kraft
Ende Oktober 2019 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt - drei Jahre wurde daran gearbeitet! Das GEG soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Tritt es in Kraft, treten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zeitgleich außer Kraft. Außerdem bringt das GEG wohl das Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026 sowie eine Pflicht zur Energieberatung bei Verkauf und umfassender Sanierung, die Energieausweis-Pflicht soll zudem dann auch für Makler gelten. Bleibt es bei der bisherigen Planung, tritt das GEG im Sommer 2020 in Kraft.
Grenzwerte für Emissionen: Für Kaminofen-Oldies tickt die Uhr
Alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen 1985 und 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Alle Infos zu Nachweispflicht für Emissionswerte bei Kamin und Kachelofen und den Fristen finden Sie hier.
Haushalte mit hohem Stromverbrauch erhalten Smart Meter
Haushalte, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht haben, erhalten ab 2020 intelligente Stromzähler - sogenannte Smart Meter. Vorgeschrieben ist der Austausch auch bei Betreibern von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung. Für den Tausch der Zähler haben die örtlichen Netzbetreiber acht Jahre Zeit. Hausbesitzer müssen aber hier nicht selbst tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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