Neuerungen bei der BAFA-Förderung für Heizungen 2020 / Austauschprämie für die Ölheizung
Die Ölheizung war das Politikum in den Diskussionen über die Klimaziele! Doch eine neue Förderung macht Hausbesitzern den Abschied im Heizungskeller leicht: Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Günstiger wird’s nicht! Attraktiv ist die neu geordnete BAFA-Förderung übrigens nicht nur für Eigentümer mit Ölheizung - auch wer sonst auf eine klimafreundliche Heizung setzt, erhält hohe Zuschüsse. Hier lesen Sie mehr zur Austauschprämie für Ölheizungen und zum Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung vom BAFA.
Neuerungen bei der KfW-Förderung 2020
Die Klimaziele der Bundesregierung haben frischen Wind in die Förderlandschaft gebracht. Nicht nur das BAFA hat seine Förderangebote neu geordnet, auch bei den KfW-Förderprogrammen hat sich 2020 schon einiges getan. Konkret heißt das: Die Ölheizung ist raus bei der KfW-Förderung, auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Insgesamt entfällt bei der KfW die Förderung für Ölheizungen, Gasheizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie für das Heizungspaket und das Lüftungspaket.
Nun aber die gute Nachricht in Sachen KfW-Förderung 2020: Ab dem 24.1.2020 wird die KfW-Förderung für Sanierungen deutlich verbessert! Höhere Zuschüsse und aufgestockte Kreditbeträge sowohl für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, neue Haustür machen Eigentümern die Entscheidung für Sanierungsarbeiten leicht.
Steuerbonus für die Sanierung ab 2020
Seit Anfang des Jahres steht Hausbesitzern mit dem Steuerbonus erstmals eine echte Alternative zur Förderung von KfW und BAFA zur Verfügung! Wer seine Sanierung aus Rücklagen finanziert und keinen Förderkredit oder Zuschuss in Anspruch nimmt, kann seine Sanierungskosten jetzt von der Steuer absetzen! Wer die Heizung erneuert, Fenster austauscht oder das Haus dämmt, kann 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Kosten (insgesamt also maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Hausbesitzer müssen also nichts überstürzen, sondern haben 10 Jahre lang Zeit, Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
KfW-Förderung für Barrierefreiheit 2020 deutlich aufgestockt
Sie sind der heimliche Star bei der KfW-Förderung: Die Zuschüsse für mehr Barrierefreiheit waren in den vergangenen Jahren schon immer deutlich vor Jahresende ausgeschöpft, so dass ein Antragstopp verhängt werden musste. Nun reagiert die Bundesregierung endlich auf die anhaltend hohe Nachfrage und stockt die Fördermittel der KfW für Barrierefreiheit deutlich auf! Insgesamt 100 Millionen Euro stehen 2020 für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit, ein Plus von 25 Millionen Euro.
Höherer Zuschuss vom BAFA für die Energieberatung
Auch die Zuschüsse für eine Energieberatung steigen deutlich! Ab Februar 2020 beträgt der BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und deckt damit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Kosten für Heizöl 2021 bis 2025 - ein Ausblick
Warum sich ein Austausch der Ölheizung rechnet, zeigt ein Ausblick auf die künftigen Kosten für Heizöl. Von 2021 bis 2025 wird es rund 600 Euro Aufschlag für 1.000 Liter Heizöl geben.
Hausbesitzer, die in einem 150-Quadratmeter-Haus mit einem durchschnittlichen Energiestandard und rund 2.000 Liter Heizölverbrauch pro Jahr leben, müssen also von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.200 Euro einkalkulieren. Die ab 2025 zu erwartenden CO2-Preissteigerungen werden diese Zusatzkosten wohl noch einmal deutlich erhöhen und auch bei Gasheizungen schlägt der CO2-Preis künftig zu Buche!
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt wahrscheinlich im Sommer 2020 in Kraft
Ende Oktober 2019 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt - drei Jahre wurde daran gearbeitet! Das GEG soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Tritt es in Kraft, treten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zeitgleich außer Kraft. Außerdem bringt das GEG wohl das Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026 sowie eine Pflicht zur Energieberatung bei Verkauf und umfassender Sanierung, die Energieausweis-Pflicht soll zudem dann auch für Makler gelten. Bleibt es bei der bisherigen Planung, tritt das GEG im Sommer 2020 in Kraft.
Grenzwerte für Emissionen: Für Kaminofen-Oldies tickt die Uhr
Alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen 1985 und 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Alle Infos zu Nachweispflicht für Emissionswerte bei Kamin und Kachelofen und den Fristen finden Sie hier.
Haushalte mit hohem Stromverbrauch erhalten Smart Meter
Haushalte, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht haben, erhalten ab 2020 intelligente Stromzähler - sogenannte Smart Meter. Vorgeschrieben ist der Austausch auch bei Betreibern von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung. Für den Tausch der Zähler haben die örtlichen Netzbetreiber acht Jahre Zeit. Hausbesitzer müssen aber hier nicht selbst tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen.
Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
Antwort lesen »Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Das Nasssystem hat ein großes Speichervermögen und gleicht somit Schwankungen zwischen Nachfrage und ...
Antwort lesen »Die Angaben im Energieausweis sind immer auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Denn dabei handelt es sich um die gesamte beheizte Fläche ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie bekommen eine 30-prozentige Basisförderung. Diese können Sie mit dem Effizienzbonus (5 % mehr für eine Sole- oder ...
Antwort lesen »Befinden sich Heizflächen im Heizungsraum, sodass sich dieser auf normale Raumtemperaturen erwärmen lässt, handelt es sich um einen ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen freien Hohlraum von mindestens 4 cm haben, können Sie die Untersparrendämmung unter Umständen einblasen lassen, um den ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Förderung der Heizung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region oder Ihrem ...
Antwort lesen »Fördermittel für Maßnahmen am Haus und an der Technik können Sie selbst beantragen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Der Boden hat einen Einfluss, sofern er in der Berechnung berücksichtigt wird. Durch die geringe Aufbauhöhe und den geringen ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine Heizungsoptimierung mit Flächenheizung können Sie aller Voraussicht nach nicht beantragen. Denn in diesem Fall muss ...
Antwort lesen »BEG-Fördermittel für Maßnahmen am Haus sowie an der Technik (Lüftung, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung) kann Ihr Sohn auch als Nießbraucher ...
Antwort lesen »Granit lässt die Wärme der Fußbodenheizung sehr gut in den Raum strömen. Gleiches gilt für Vinyl-Bodenbeläge. Aus diesem Grund sollte das ...
Antwort lesen »Die BAFA-Förderung für Sanierungsarbeiten am Haus stellen Sie online über das BAFA-Portal. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung von einem ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Wochenend- oder Ferienhaus, können Sie leider keine Fördermittel beantragen. Anders sieht es aus, wenn das Gebäude ...
Antwort lesen »Bei einem beheizten Raum fordert das GEG eine Dämmung, wenn Sie den Fußboden neu aufbauen. Der U-Wert der Konstruktion muss dabei einen ...
Antwort lesen »Die Integration eines Heizstabes in den Boiler ist in aller Regel möglich. Viele Geräte sind dazu entsprechend vorbereitet. Ein ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Heizung gibt es auch für Nichtwohngebäude, sofern diese beheizt werden. Geht es um die Aufteilung der Kosten, ...
Antwort lesen »Ist die Betondecke intakt, benötigen Sie keine zusätzliche Dampfbremse oder -sperre unter der Dämmung. Feuchtigkeit entsteht im Dachraum in ...
Antwort lesen »Sofern die regionale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht wurde, gibt es eine Übergangsregelung. Nach § 71 Absatz 9 ...
Antwort lesen »Die Förderung für neue Fenster beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn mit der Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten. Wie das richtig ...
Antwort lesen »Die TPB-ID für die technische Projektbeschreibung erstellt ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Das ist auch ...
Antwort lesen »Ob Sie den Kaminofen nachrüsten müssen, hängt von den Emissionswerten ab. Diese sind in § 26 der 1. BImSchV vorgegeben und sollten nicht ...
Antwort lesen »Der Ermittlung des Feuchteschutzes bei einer Flachdachkonstruktion mit nachträglicher Wärmedämmung von oben, wie sie sie geschildert haben, ...
Antwort lesen »Sie können den Fachhandwerker auch nach Antragstellung wechseln. Wichtig ist, dass Sie auch vom neuen Handwerker eine Bestätigung nach ...
Antwort lesen »Nachträglich wird die Innendämmung nicht gefördert. Führen Sie die Maßnahme jedoch als Gesamtes durch und erreichen Sie dabei den U-Wert ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung und Nutzung sollten Sie in keinem der Häuser Probleme mit Feuchtigkeit bekommen. In Bezug auf Dämmung, Wärme- ...
Antwort lesen »Das Einkommen der Tochter ist nur dann relevant, wenn sie tatsächlich als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wird. Ansonsten ist hier ...
Antwort lesen »Eine Kombination von BEG-EM-Förderung und Steuerbonus (§ 35 a oder § 35 c EStG) ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Fördermittel erhalten Sie nur für die Wärmepumpe. Sie können die Mittel jetzt bereits beantragen und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort