Neuerungen bei der BAFA-Förderung für Heizungen 2020 / Austauschprämie für die Ölheizung
Die Ölheizung war das Politikum in den Diskussionen über die Klimaziele! Doch eine neue Förderung macht Hausbesitzern den Abschied im Heizungskeller leicht: Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Günstiger wird’s nicht! Attraktiv ist die neu geordnete BAFA-Förderung übrigens nicht nur für Eigentümer mit Ölheizung - auch wer sonst auf eine klimafreundliche Heizung setzt, erhält hohe Zuschüsse. Hier lesen Sie mehr zur Austauschprämie für Ölheizungen und zum Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung vom BAFA.
Neuerungen bei der KfW-Förderung 2020
Die Klimaziele der Bundesregierung haben frischen Wind in die Förderlandschaft gebracht. Nicht nur das BAFA hat seine Förderangebote neu geordnet, auch bei den KfW-Förderprogrammen hat sich 2020 schon einiges getan. Konkret heißt das: Die Ölheizung ist raus bei der KfW-Förderung, auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Insgesamt entfällt bei der KfW die Förderung für Ölheizungen, Gasheizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie für das Heizungspaket und das Lüftungspaket.
Nun aber die gute Nachricht in Sachen KfW-Förderung 2020: Ab dem 24.1.2020 wird die KfW-Förderung für Sanierungen deutlich verbessert! Höhere Zuschüsse und aufgestockte Kreditbeträge sowohl für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, neue Haustür machen Eigentümern die Entscheidung für Sanierungsarbeiten leicht.
Steuerbonus für die Sanierung ab 2020
Seit Anfang des Jahres steht Hausbesitzern mit dem Steuerbonus erstmals eine echte Alternative zur Förderung von KfW und BAFA zur Verfügung! Wer seine Sanierung aus Rücklagen finanziert und keinen Förderkredit oder Zuschuss in Anspruch nimmt, kann seine Sanierungskosten jetzt von der Steuer absetzen! Wer die Heizung erneuert, Fenster austauscht oder das Haus dämmt, kann 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Kosten (insgesamt also maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Hausbesitzer müssen also nichts überstürzen, sondern haben 10 Jahre lang Zeit, Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
KfW-Förderung für Barrierefreiheit 2020 deutlich aufgestockt
Sie sind der heimliche Star bei der KfW-Förderung: Die Zuschüsse für mehr Barrierefreiheit waren in den vergangenen Jahren schon immer deutlich vor Jahresende ausgeschöpft, so dass ein Antragstopp verhängt werden musste. Nun reagiert die Bundesregierung endlich auf die anhaltend hohe Nachfrage und stockt die Fördermittel der KfW für Barrierefreiheit deutlich auf! Insgesamt 100 Millionen Euro stehen 2020 für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit, ein Plus von 25 Millionen Euro.
Höherer Zuschuss vom BAFA für die Energieberatung
Auch die Zuschüsse für eine Energieberatung steigen deutlich! Ab Februar 2020 beträgt der BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und deckt damit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Kosten für Heizöl 2021 bis 2025 - ein Ausblick
Warum sich ein Austausch der Ölheizung rechnet, zeigt ein Ausblick auf die künftigen Kosten für Heizöl. Von 2021 bis 2025 wird es rund 600 Euro Aufschlag für 1.000 Liter Heizöl geben.
Hausbesitzer, die in einem 150-Quadratmeter-Haus mit einem durchschnittlichen Energiestandard und rund 2.000 Liter Heizölverbrauch pro Jahr leben, müssen also von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.200 Euro einkalkulieren. Die ab 2025 zu erwartenden CO2-Preissteigerungen werden diese Zusatzkosten wohl noch einmal deutlich erhöhen und auch bei Gasheizungen schlägt der CO2-Preis künftig zu Buche!
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt wahrscheinlich im Sommer 2020 in Kraft
Ende Oktober 2019 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt - drei Jahre wurde daran gearbeitet! Das GEG soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Tritt es in Kraft, treten das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zeitgleich außer Kraft. Außerdem bringt das GEG wohl das Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026 sowie eine Pflicht zur Energieberatung bei Verkauf und umfassender Sanierung, die Energieausweis-Pflicht soll zudem dann auch für Makler gelten. Bleibt es bei der bisherigen Planung, tritt das GEG im Sommer 2020 in Kraft.
Grenzwerte für Emissionen: Für Kaminofen-Oldies tickt die Uhr
Alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen 1985 und 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Alle Infos zu Nachweispflicht für Emissionswerte bei Kamin und Kachelofen und den Fristen finden Sie hier.
Haushalte mit hohem Stromverbrauch erhalten Smart Meter
Haushalte, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht haben, erhalten ab 2020 intelligente Stromzähler - sogenannte Smart Meter. Vorgeschrieben ist der Austausch auch bei Betreibern von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung. Für den Tausch der Zähler haben die örtlichen Netzbetreiber acht Jahre Zeit. Hausbesitzer müssen aber hier nicht selbst tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen.
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort