Alles neu in Sachen Förderung - BEG geht an den Start
Anfang des Jahres ist die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gestartet - zunächst einmal mit der Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM). Mitte des Jahres ziehen dann die Förderung für Effizienzhäuser (BEG WG) und die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM Kredit) nach. Nach einer ersten Übergangsphase haben Eigentümer hoffentlich bald wieder den Überblick in Sachen Förderung! Aktuell wichtig zu wissen: Für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Heizung, Dämmung oder neue Fenster/Haustür werden die Zuschüsse ab sofort beim BAFA beantragt, Kredite bei der KfW. Hier haben wir alle wichtigen Informationen für den Start zusammengestellt.
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KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit
Nach einem Förderstopp im Herbst können Eigentümer und Mieter jetzt wieder loslegen - die beliebten Zuschüsse der KfW für barrierefreie Umbauten sind wieder verfügbar und können beantragt werden. Die Fördermittel für 2021 wurden noch einmal aufgestockt - insgesamt stehen in diesem Jahr 130 Millionen Euro zur Verfügung.
CO2-Preis verteuert das Heizen mit fossilen Brennstoffen
Seit Anfang 2021 haben Eigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen, einen Kostenvorteil. Denn der CO2-Preis, der das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Ergdas, Flüssiggas und Heizöl verteuert, betrifft sie nicht. Was Eigentümer mit Gasheizung und Ölheizung jetzt wissen müssen, lesen Sie hier.
Austauschpflicht - diese Heizungen müssen 2021 raus
Auch mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Diese Austauschpflicht greift für Standardkessel und Konstanttemperaturkessel. Austauschpflicht - diese Heizungen müssen 2021 raus.
Neue Feinstaubregeln für Kamin- und Kachelöfen
Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt seit 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, mussten zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Die entsprechenden Öfen dürfen 2021 nicht weiter betrieben werden. Ausnahmen gibt es für historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden. Das müssen Kaminofen-Besitzer 2021 wissen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)
Das EEG 2021 trat in weiten Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft. Private Nutzer von Solarstrom und Eigentümer mit ausgeförderter Photovoltaik-Anlage profitieren davon: Wer eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden betreibt, muss keine EEG-Umlage für selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen - beste Voraussetzungen für die Nutzung von Solarstrom für Wärmepumpe und Elektroauto. Auch für Hausbesitzer mit Ü20-Solaranlagen, die Ende 2020 aus der Förderung gefallen sind, gibt es grünes Licht: Sie können den Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten. Das gilt bis zu einer Größe von 100 Kilowatt Leistung und bis Ende 2027. Diese vier Modelle sind jetzt für den Weiterbetrieb alter Photovoltaik-Anlagen möglich.
Photovoltaik 2021
Mit einem Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage auch 2021. Solarstromspeicher sind allerdings noch nicht wirtschaftlich.
Hauskauf oder -verkauf geplant? Jetzt gelten geteilte Maklerkosten!
Seit dem 23. Dezember 2020 ist das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft. Es gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Für Immobilienkäufer und -verkäufer bedeutet das geteilte Maklerkosten, der Käufer muss maximal 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vereinfacht Umbau und Sanierung
Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. Eigentumswohnungen können jetzt einfacher barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder ein Glasfaseranschluss gelegt werden. Weitere Sanierungsmaßnahmen können jetzt mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten tragen die Eigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, tragen alle Eigentümer die Sanierungskosten.
Steuerbonus für Sanierung kann erstmals geltend gemacht werden
Der Steuerbonus für energetische Sanierungen ist eine gute Alternative für alle, die keine Förderung beantragen wollen oder den Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst haben. Er kann 2021 erstmals in der Steuererklärung für 2020 geltend gemacht werden. Alle Details zum Steuerbonus für energetische Sanierungen.
Frist zum Eintrag ins Marktstammdatenregister bis Ende Januar 2021
Wer schon länger eine Photovoltaik-Anlage, einen Batteriespeicher oder ein Blockheizkraftwerk betreibt, kann diese Anlage nur noch bis Ende Januar 2021 im Marktstammdatenregister nachmelden. Dazu sind alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die Anlage schon lange läuft und vor Einführung des Marktstammdatenregisters 2019 bereits im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen war. Grundsätzlich gilt: Alle neuen Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister eingetragen werden–innerhalb einer Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.
Energielabel für Haushaltsgeräte - neue Effizienzklassen ab März
Ab März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue Energielabel. Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore erhalten dann nur noch Klassifizierungen von A bis G. Klassen wie A+++ oder A++ fallen weg. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Sparsamkeit und die Klassen sind feiner abgestuft – das stärkt die Aussagekraft des Energielabels.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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