1. Förderung: Altes, Neues und Bewährtes
Die BEG-Förderung geht 2023 in die nächste Reformrunde, die Förderbedingungen haben sich zum 1. Januar 2023 geändert. Betroffen davon sind unter anderem Holz- und Pelletheizungen – für sie haben sich die Förderbedingungen deutlich verschlechtert, so dass es sich lohnen kann, hier statt der BEG den Steuerbonus zu nutzen. Für Wärmepumpen gilt: Die Förderung bleibt weitgehend stabil. Die Anforderungen steigen aber auch hier, gefördert werden nur noch Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden. Das bedeutet, dass eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) erforderlich ist. Dem Förderantrag muss eine Vorausberechnung der JAZ beigelegt werden (z.B. nach VDI 4650), die mind. 2,7 betragen muss. Es wird Sanierungsprojekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen. Dafür haben Eigentümer:innen für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid Zeit. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Sanierungsmaßnahmen bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.
Wichtiger Punkt für viele Heimwerker: Eigenleistungen – genauer gesagt die Materialkosten – werden ab sofort in der BEG auch gefördert.
Steuerbonus: Der Steuerbonus ist eine Alternative bei der Sanierungsförderung. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird ab 2023 allerdings nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sowie Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt. Holz- und Pelletheizungen werden hier auch ohne Solarthermie oder Wärmepumpe gefördert.
Barrierefreiheit und altersgerechter Umbau: Die Zuschüsse für den altersgerechten Umbau aus dem KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" sind sehr beliebt und werden oft für den Badumbau genutzt. Das Programm soll auch 2023 fortgeführt werden, im Haushalt sind Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für die Zuschussförderung eingeplant. Wann genau eine Antragstellung wieder möglich ist, steht noch nicht fest.
Keine Haushaltsmittel stehen dagegen 2023 für den Einbruchschutz zur Verfügung. Im Programm Zuschuss Einbruchschutz (455-E) können keine Anträge mehr gestellt werden. Als Alternative kann das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) genutzt werden.
--> Eine Übersicht über alle Förderungen 2023 finden Sie hier.
2. Solarbooster: Viele Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen
Für Eigentümer einer Photovoltaik-Anlage greifen 2023 zahlreiche Verbesserungen und steuerliche Erleichterungen. Außerdem entfällt die EEG-Umlage 2023 endgültig. So ist für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommenge kein Erzeugungszähler mehr notwendig. Das macht Solarstrom vom eigenen Dach deutlich attraktiver und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage günstiger. Laut einer aktuellen Umfrage liebäugeln drei Viertel aller privaten Eigentümer:innen, die über ein geeignetes Dach verfügen, mit einer eigenen Solaranlage, jede:r Fünfte plant diese sogar bereits in den kommenden 12 Monaten.
3. GEG 2023
Zum 1.1.2023 ist eine neue Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten - das GEG 2023. Die Neuregelungen betreffen vor allem Neubauten, das Effizienzhaus 55 wird gesetzlicher Neubau-Standard. Für Altbauten sieht das GEG 2023 so gut wie keine Änderungen vor. Das soll sich aber mit der geplanten Drittfassung des Gesetzes bis 2025 ändern. Dann wird es voraussichtlich eine Verschärfung der Anforderungen für Bestandsgebäude geben, u.a. die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung.
4. Austauschpflicht für Heizungen: Diese Heizkessel müssen 2023 raus
Letzter Aufruf für Oldies im Heizungskeller: Vor 1993 eingebaute Heizkessel müssen dieses Jahr erneuert werden - betroffen sind Konstanttemperaturkessel, die mit Öl und Gas betrieben werden. Für diese Heizungen gilt die Austauschpflicht.
5. Strom- und Gaspreisbremsen
Viele Gas- und Stromkunden können 2023 mit einer Entlastung rechnen, denn ab März sollen die Preisbremsen greifen und auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, müssen dagegen weiter auf Details einer Entlastung warten.
6. CO2-Preis steigt nicht, wird aber aufgeteilt und gilt auch für Fernwärme
Seit 2021 muss die CO2-Abgabe für klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen durch fossile Energieträger wie Öl und Gas gezahlt werden – also auch für das Beheizen privater Wohnungen mit Erdgas oder Öl. Die geplante Erhöhung des CO2-Preises für 2023 wurde zwar ausgesetzt, die Abgabe wird in diesem Jahr aber neu geregelt. Seit dem 1.1.2023 müssen sich Mieter und Vermieter die Kosten nach einem Stufenmodell teilen: Je weniger klimafreundlich die Immobilie ist, umso höher die Beteiligung des Vermieters. Neu ist ebenfalls, dass seit diesem Jahr auch Immobilien, die Fernwärme als Heizmittel nutzen, unter die CO2-Abgabe fallen. Bei Fernwärme wird die Abgabe allerdings besonders ermittelt, weil sich der Preis des CO2 nach dem europäischen Emissionshandelssystem richtet und außerdem der Anteil von Öl und Gas an der Fernwärmeerzeugung eine Rolle spielt. Die entsprechenden Angaben muss der Energieversorger nun künftig in der Heizkostenabrechnung machen, sodass Verbraucher:innen nachvollziehen können, wie die CO2-Kosten jeweils aufgeteilt werden.
7. Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023
Haus- Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben. Obwohl die Frist bereits verlängert wurde, haben bisher erst 50 Prozent der Eigentümer:innen ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht.
8. Solarpflicht: Neue Gesetze in einigen Bundesländern
Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Berlin gilt seit dem 1.1.2023 eine Solarpflicht bei der Dachsanierung! Wird das Dach erneuert, muss auch eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. In Berlin greift die Solarpflicht immer dann, wenn die Dacheindeckung überwiegend erneuert wird (Instandhaltungen und Reparaturen lösen aber keine Solarpflicht aus).
9. Endgültiges Aus für Glühlampen und Leuchtstofflampen
Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 endgültig Schluss. Ab dem 1. September 2023 dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und sind wegen der hohen elektrischen Leistung echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.
10. Deutlich mehr Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld
Beim Wohngeld wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf Wohngeld. Was viele Eigentümer:innen nicht wissen: Auch Sie können bei hoher finanzieller Belastung Unterstützung erhalten und den sogenannten Lastenzuschuss bei ihrer Wohngeldbehörde beantragen.
11. Mit Unterstützung durch die Energiekrise
Für viele Haushalte wird das Jahr 2023 nicht einfach – Energiekrise und Inflation sorgen weiter für eine hohe Kostenbelastung. Die Verbraucherzentralen stellen in der Energiekrise viele Informations- und Beratungsangebote bereit. Sie vertreten Verbraucherinteressen auch vor Gericht. Einen Überblick über die Angebote finden Sie hier verbraucherzentrale.de/energiekrise
Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Das ist eine besondere Situation, in der üblicherweise nur Speziallösungen zur Anwendung kommen. Ein konventionelles WDVS lässt sich aller ...
Antwort lesen »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach ...
Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
Antwort lesen »Das ist leider nur dann möglich, wenn Sie verschiedene Anträge für die Maßnahmen gestellt haben. Gibt es nur einen Antrag, müssen Sie ...
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