1. Förderung: Altes, Neues und Bewährtes
Die BEG-Förderung geht 2023 in die nächste Reformrunde, die Förderbedingungen haben sich zum 1. Januar 2023 geändert. Betroffen davon sind unter anderem Holz- und Pelletheizungen – für sie haben sich die Förderbedingungen deutlich verschlechtert, so dass es sich lohnen kann, hier statt der BEG den Steuerbonus zu nutzen. Für Wärmepumpen gilt: Die Förderung bleibt weitgehend stabil. Die Anforderungen steigen aber auch hier, gefördert werden nur noch Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden. Das bedeutet, dass eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) erforderlich ist. Dem Förderantrag muss eine Vorausberechnung der JAZ beigelegt werden (z.B. nach VDI 4650), die mind. 2,7 betragen muss. Es wird Sanierungsprojekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen. Dafür haben Eigentümer:innen für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid Zeit. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Sanierungsmaßnahmen bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.
Wichtiger Punkt für viele Heimwerker: Eigenleistungen – genauer gesagt die Materialkosten – werden ab sofort in der BEG auch gefördert.
Steuerbonus: Der Steuerbonus ist eine Alternative bei der Sanierungsförderung. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird ab 2023 allerdings nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sowie Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt. Holz- und Pelletheizungen werden hier auch ohne Solarthermie oder Wärmepumpe gefördert.
Barrierefreiheit und altersgerechter Umbau: Die Zuschüsse für den altersgerechten Umbau aus dem KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" sind sehr beliebt und werden oft für den Badumbau genutzt. Das Programm soll auch 2023 fortgeführt werden, im Haushalt sind Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für die Zuschussförderung eingeplant. Wann genau eine Antragstellung wieder möglich ist, steht noch nicht fest.
Keine Haushaltsmittel stehen dagegen 2023 für den Einbruchschutz zur Verfügung. Im Programm Zuschuss Einbruchschutz (455-E) können keine Anträge mehr gestellt werden. Als Alternative kann das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) genutzt werden.
--> Eine Übersicht über alle Förderungen 2023 finden Sie hier.
2. Solarbooster: Viele Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen
Für Eigentümer einer Photovoltaik-Anlage greifen 2023 zahlreiche Verbesserungen und steuerliche Erleichterungen. Außerdem entfällt die EEG-Umlage 2023 endgültig. So ist für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommenge kein Erzeugungszähler mehr notwendig. Das macht Solarstrom vom eigenen Dach deutlich attraktiver und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage günstiger. Laut einer aktuellen Umfrage liebäugeln drei Viertel aller privaten Eigentümer:innen, die über ein geeignetes Dach verfügen, mit einer eigenen Solaranlage, jede:r Fünfte plant diese sogar bereits in den kommenden 12 Monaten.
3. GEG 2023
Zum 1.1.2023 ist eine neue Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten - das GEG 2023. Die Neuregelungen betreffen vor allem Neubauten, das Effizienzhaus 55 wird gesetzlicher Neubau-Standard. Für Altbauten sieht das GEG 2023 so gut wie keine Änderungen vor. Das soll sich aber mit der geplantenn Drittfassung des Gesetzes bis 2025 ändern. Dann wird es voraussichtlich eine Verschärfung der Anforderungen für Bestandsgebäude geben, u.a. die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung.
4. Austauschpflicht für Heizungen: Diese Heizkessel müssen 2023 raus
Letzter Aufruf für Oldies im Heizungskeller: Vor 1993 eingebaute Heizkessel müssen dieses Jahr erneuert werden - betroffen sind Konstanttemperaturkessel, die mit Öl und Gas betrieben werden. Für diese Heizungen gilt die Austauschpflicht.
5. Strom- und Gaspreisbremsen
Viele Gas- und Stromkunden können 2023 mit einer Entlastung rechnen, denn ab März sollen die Preisbremsen greifen und auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, müssen dagegen weiter auf Details einer Entlastung warten.
6. CO2-Preis steigt nicht, wird aber aufgeteilt und gilt auch für Fernwärme
Seit 2021 muss die CO2-Abgabe für klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen durch fossile Energieträger wie Öl und Gas gezahlt werden – also auch für das Beheizen privater Wohnungen mit Erdgas oder Öl. Die geplante Erhöhung des CO2-Preises für 2023 wurde zwar ausgesetzt, die Abgabe wird in diesem Jahr aber neu geregelt. Seit dem 1.1.2023 müssen sich Mieter und Vermieter die Kosten nach einem Stufenmodell teilen: Je weniger klimafreundlich die Immobilie ist, umso höher die Beteiligung des Vermieters. Neu ist ebenfalls, dass seit diesem Jahr auch Immobilien, die Fernwärme als Heizmittel nutzen, unter die CO2-Abgabe fallen. Bei Fernwärme wird die Abgabe allerdings besonders ermittelt, weil sich der Preis des CO2 nach dem europäischen Emissionshandelssystem richtet und außerdem der Anteil von Öl und Gas an der Fernwärmeerzeugung eine Rolle spielt. Die entsprechenden Angaben muss der Energieversorger nun künftig in der Heizkostenabrechnung machen, sodass Verbraucher:innen nachvollziehen können, wie die CO2-Kosten jeweils aufgeteilt werden.
7. Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023
Haus- Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben. Obwohl die Frist bereits verlängert wurde, haben bisher erst 50 Prozent der Eigentümer:innen ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht.
8. Solarpflicht: Neue Gesetze in einigen Bundesländern
Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Berlin gilt seit dem 1.1.2023 eine Solarpflicht bei der Dachsanierung! Wird das Dach erneuert, muss auch eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. In Berlin greift die Solarpflicht immer dann, wenn die Dacheindeckung überwiegend erneuert wird (Instandhaltungen und Reparaturen lösen aber keine Solarpflicht aus).
9. Endgültiges Aus für Glühlampen und Leuchtstofflampen
Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 endgültig Schluss. Ab dem 1. September 2023 dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und sind wegen der hohen elektrischen Leistung echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.
10. Deutlich mehr Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld
Beim Wohngeld wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf Wohngeld. Was viele Eigentümer:innen nicht wissen: Auch Sie können bei hoher finanzieller Belastung Unterstützung erhalten und den sogenannten Lastenzuschuss bei ihrer Wohngeldbehörde beantragen.
11. Mit Unterstützung durch die Energiekrise
Für viele Haushalte wird das Jahr 2023 nicht einfach – Energiekrise und Inflation sorgen weiter für eine hohe Kostenbelastung. Die Verbraucherzentralen stellen in der Energiekrise viele Informations- und Beratungsangebote bereit. Sie vertreten Verbraucherinteressen auch vor Gericht. Einen Überblick über die Angebote finden Sie hier verbraucherzentrale.de/energiekrise
Mit dem geplanten Aufbau erreichen Sie einen U-Wert von etwa 0,15 W/m²K. Mit einer Kombination aus 120 mm und 30 mm starken Resol-Platten ...
Antwort lesen »Genau wie bei wasserführenden Heizsystemen sorgen die Thermostate für eine bedarfsgerechte Wärmeabgabe. Der Austausch alter und teils ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt, dass alle Energieverbräuche und erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmerzeugers messtechnisch zu erfassen sind. ...
Antwort lesen »Den Standort der Maßnahme können Sie vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides oder im Laufe der Widerspruchsfrist (vier Wochen an Erhalt des ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung der Dachbodendämmung ist der Luftraum zwischen den Sparren kein Problem. Sie können diesen allerdings mit ...
Antwort lesen »Im verlinkten Beitrag schreiben wir, dass bei bestehenden Schornsteinen die alten Regeln weiter gelten. So ist es auch in Absatz 2 § 19 der ...
Antwort lesen »Der Boden der Loggia ist vereinfacht gesagt das Dach des darunter liegenden Wohnzimmers. Möchten Sie eine Förderung für die Dämmung ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Der Bund stellt die Fördermittel zwar zur Verfügung, hat ...
Antwort lesen »In aller Regel gilt auch hier das Verursacherprinzip. Das heißt: Wer einen Schaden verursacht, kommt dafür auch auf. Brechen Fließen oder ...
Antwort lesen »Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten. Denken ...
Antwort lesen »Das ist richtig. In der letzten Version der Liste förderbarer Kosten der BEG waren Wiederherstellungsarbeiten explizit förderbar, sofern ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie die bestehende Konstruktion trotz alukaschierter Zwischensparrendämmung aufdoppeln. Sinnvoll ist es dabei, die ...
Antwort lesen »Seit 01. Januar 2023 fällt bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (Neubau oder Erweiterung) keine Umsatzsteuer an, wenn ...
Antwort lesen »Eine Entlastung für hohe Heizöl-Kosten erhalten Sie, wenn Sie zwischen 01. Januar und 01. Dezember 2022 Heizöl gekauft haben. Hat sich der ...
Antwort lesen »Ohne die Situation vor Ort genau zu kennen, ist eine verbindliche Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Bei einer trockenen Außenwand ...
Antwort lesen »Der Einsatz einer Lüftungsanlage ist Pflicht, wenn Sie eine EE-Klasse erreichen möchten. Grundsätzlich kommt dabei auch eine ...
Antwort lesen »Wo Sie das richtige Dokument finden, hängt vom jeweiligen Anlass ab. Geht es um eine BAFA-Förderung, erstellt Ihr Energie-Effizienz-Experte ...
Antwort lesen »Eine Dämmpflicht besteht in diesem Fall nicht, da der bestehende Unterputz nicht entfernt und erneuert wird. Erst wenn Sie diesen ...
Antwort lesen »Setzen Sie nur die Leistung herauf, sinkt der Eigenverbrauchsanteil. Sie erreichen aber dennoch eine etwas höhere Selbstversorgungsquote, ...
Antwort lesen »Ob die Sparren in Ihrem Fall ausreichend sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Wir empfehlen den Kontakt zu einem Energieberater ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist beides richtig. Als Vermieter können Sie Sanierungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn es sich um ...
Antwort lesen »Eine entsprechende Regelung soll in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgenommen werden. Rechtlich verbindliche Vorlagen, Entwürfe oder ...
Antwort lesen »Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie für den Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste oder ...
Antwort lesen »Ein Energieausweis ist grundsätzlich bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung von Immobilien Pflicht, um Interessenten, Käufer oder Mieter ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachbodendämmung erhalten Sie in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen. Zuschüsse bekommen Sie in ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA entscheidet in diesem Fall der Ist-Zustand der Heizung. Durch den Brennertausch handelt es sich dabei um eine ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier die installierte Leistung, welche die Clearingstelle als Leistung der Module in kWp beschreibt.Eine rechtlich ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der neuen Dachfenster bekommen Sie unabhängig von der energetischen Qualität leider nicht mehr, da dieser ...
Antwort lesen »In aller Regel ist das Entfernen der Innendämmung nicht erforderlich. Gelangt die Feuchtigkeit nicht über Boden oder Erdreich berührende ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Dachdämmung stehen die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder der Steuerbonus für die Sanierung zur Wahl. Im ersten ...
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