1. Förderung: Altes, Neues und Bewährtes
Die BEG-Förderung geht 2023 in die nächste Reformrunde, die Förderbedingungen haben sich zum 1. Januar 2023 geändert. Betroffen davon sind unter anderem Holz- und Pelletheizungen – für sie haben sich die Förderbedingungen deutlich verschlechtert, so dass es sich lohnen kann, hier statt der BEG den Steuerbonus zu nutzen. Für Wärmepumpen gilt: Die Förderung bleibt weitgehend stabil. Die Anforderungen steigen aber auch hier, gefördert werden nur noch Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden. Das bedeutet, dass eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) erforderlich ist. Dem Förderantrag muss eine Vorausberechnung der JAZ beigelegt werden (z.B. nach VDI 4650), die mind. 2,7 betragen muss. Es wird Sanierungsprojekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen. Dafür haben Eigentümer:innen für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid Zeit. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Sanierungsmaßnahmen bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.
Wichtiger Punkt für viele Heimwerker: Eigenleistungen – genauer gesagt die Materialkosten – werden ab sofort in der BEG auch gefördert.
Steuerbonus: Der Steuerbonus ist eine Alternative bei der Sanierungsförderung. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird ab 2023 allerdings nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sowie Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt. Holz- und Pelletheizungen werden hier auch ohne Solarthermie oder Wärmepumpe gefördert.
Barrierefreiheit und altersgerechter Umbau: Die Zuschüsse für den altersgerechten Umbau aus dem KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" sind sehr beliebt und werden oft für den Badumbau genutzt. Das Programm soll auch 2023 fortgeführt werden, im Haushalt sind Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für die Zuschussförderung eingeplant. Wann genau eine Antragstellung wieder möglich ist, steht noch nicht fest.
Keine Haushaltsmittel stehen dagegen 2023 für den Einbruchschutz zur Verfügung. Im Programm Zuschuss Einbruchschutz (455-E) können keine Anträge mehr gestellt werden. Als Alternative kann das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) genutzt werden.
--> Eine Übersicht über alle Förderungen 2023 finden Sie hier.
2. Solarbooster: Viele Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen
Für Eigentümer einer Photovoltaik-Anlage greifen 2023 zahlreiche Verbesserungen und steuerliche Erleichterungen. Außerdem entfällt die EEG-Umlage 2023 endgültig. So ist für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommenge kein Erzeugungszähler mehr notwendig. Das macht Solarstrom vom eigenen Dach deutlich attraktiver und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage günstiger. Laut einer aktuellen Umfrage liebäugeln drei Viertel aller privaten Eigentümer:innen, die über ein geeignetes Dach verfügen, mit einer eigenen Solaranlage, jede:r Fünfte plant diese sogar bereits in den kommenden 12 Monaten.
3. GEG 2023
Zum 1.1.2023 ist eine neue Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten - das GEG 2023. Die Neuregelungen betreffen vor allem Neubauten, das Effizienzhaus 55 wird gesetzlicher Neubau-Standard. Für Altbauten sieht das GEG 2023 so gut wie keine Änderungen vor. Das soll sich aber mit der geplanten Drittfassung des Gesetzes bis 2025 ändern. Dann wird es voraussichtlich eine Verschärfung der Anforderungen für Bestandsgebäude geben, u.a. die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung.
4. Austauschpflicht für Heizungen: Diese Heizkessel müssen 2023 raus
Letzter Aufruf für Oldies im Heizungskeller: Vor 1993 eingebaute Heizkessel müssen dieses Jahr erneuert werden - betroffen sind Konstanttemperaturkessel, die mit Öl und Gas betrieben werden. Für diese Heizungen gilt die Austauschpflicht.
5. Strom- und Gaspreisbremsen
Viele Gas- und Stromkunden können 2023 mit einer Entlastung rechnen, denn ab März sollen die Preisbremsen greifen und auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, müssen dagegen weiter auf Details einer Entlastung warten.
6. CO2-Preis steigt nicht, wird aber aufgeteilt und gilt auch für Fernwärme
Seit 2021 muss die CO2-Abgabe für klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen durch fossile Energieträger wie Öl und Gas gezahlt werden – also auch für das Beheizen privater Wohnungen mit Erdgas oder Öl. Die geplante Erhöhung des CO2-Preises für 2023 wurde zwar ausgesetzt, die Abgabe wird in diesem Jahr aber neu geregelt. Seit dem 1.1.2023 müssen sich Mieter und Vermieter die Kosten nach einem Stufenmodell teilen: Je weniger klimafreundlich die Immobilie ist, umso höher die Beteiligung des Vermieters. Neu ist ebenfalls, dass seit diesem Jahr auch Immobilien, die Fernwärme als Heizmittel nutzen, unter die CO2-Abgabe fallen. Bei Fernwärme wird die Abgabe allerdings besonders ermittelt, weil sich der Preis des CO2 nach dem europäischen Emissionshandelssystem richtet und außerdem der Anteil von Öl und Gas an der Fernwärmeerzeugung eine Rolle spielt. Die entsprechenden Angaben muss der Energieversorger nun künftig in der Heizkostenabrechnung machen, sodass Verbraucher:innen nachvollziehen können, wie die CO2-Kosten jeweils aufgeteilt werden.
7. Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023
Haus- Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben. Obwohl die Frist bereits verlängert wurde, haben bisher erst 50 Prozent der Eigentümer:innen ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht.
8. Solarpflicht: Neue Gesetze in einigen Bundesländern
Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Berlin gilt seit dem 1.1.2023 eine Solarpflicht bei der Dachsanierung! Wird das Dach erneuert, muss auch eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. In Berlin greift die Solarpflicht immer dann, wenn die Dacheindeckung überwiegend erneuert wird (Instandhaltungen und Reparaturen lösen aber keine Solarpflicht aus).
9. Endgültiges Aus für Glühlampen und Leuchtstofflampen
Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 endgültig Schluss. Ab dem 1. September 2023 dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und sind wegen der hohen elektrischen Leistung echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.
10. Deutlich mehr Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld
Beim Wohngeld wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf Wohngeld. Was viele Eigentümer:innen nicht wissen: Auch Sie können bei hoher finanzieller Belastung Unterstützung erhalten und den sogenannten Lastenzuschuss bei ihrer Wohngeldbehörde beantragen.
11. Mit Unterstützung durch die Energiekrise
Für viele Haushalte wird das Jahr 2023 nicht einfach – Energiekrise und Inflation sorgen weiter für eine hohe Kostenbelastung. Die Verbraucherzentralen stellen in der Energiekrise viele Informations- und Beratungsangebote bereit. Sie vertreten Verbraucherinteressen auch vor Gericht. Einen Überblick über die Angebote finden Sie hier verbraucherzentrale.de/energiekrise
Das ist korrekt. Allerdings ist die Aufstockung nicht als Sanierung förderbar, wenn allein im Ausbau eine neue Wohneinheit entsteht. ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können Sie keine individuellen Sanierungsempfehlungen geben. Alternativ zur Begehung können Sie eine ...
Antwort lesen »Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz ...
Antwort lesen »Auf die Energieeffizienzklasse wirkt sich neben dem Dämmstandard auch die Art der Heizung aus. Mit einer Ölheizung ist der Wert dabei in ...
Antwort lesen »Ohne weitere Details zum Aufbau der Decke oder zum darüber liegenden Raum/Bereich ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort