1. Förderung: Altes, Neues und Bewährtes
Die BEG-Förderung geht 2023 in die nächste Reformrunde, die Förderbedingungen haben sich zum 1. Januar 2023 geändert. Betroffen davon sind unter anderem Holz- und Pelletheizungen – für sie haben sich die Förderbedingungen deutlich verschlechtert, so dass es sich lohnen kann, hier statt der BEG den Steuerbonus zu nutzen. Für Wärmepumpen gilt: Die Förderung bleibt weitgehend stabil. Die Anforderungen steigen aber auch hier, gefördert werden nur noch Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden. Das bedeutet, dass eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) erforderlich ist. Dem Förderantrag muss eine Vorausberechnung der JAZ beigelegt werden (z.B. nach VDI 4650), die mind. 2,7 betragen muss. Es wird Sanierungsprojekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen. Dafür haben Eigentümer:innen für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid Zeit. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Sanierungsmaßnahmen bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.
Wichtiger Punkt für viele Heimwerker: Eigenleistungen – genauer gesagt die Materialkosten – werden ab sofort in der BEG auch gefördert.
Steuerbonus: Der Steuerbonus ist eine Alternative bei der Sanierungsförderung. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird ab 2023 allerdings nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sowie Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt. Holz- und Pelletheizungen werden hier auch ohne Solarthermie oder Wärmepumpe gefördert.
Barrierefreiheit und altersgerechter Umbau: Die Zuschüsse für den altersgerechten Umbau aus dem KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" sind sehr beliebt und werden oft für den Badumbau genutzt. Das Programm soll auch 2023 fortgeführt werden, im Haushalt sind Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für die Zuschussförderung eingeplant. Wann genau eine Antragstellung wieder möglich ist, steht noch nicht fest.
Keine Haushaltsmittel stehen dagegen 2023 für den Einbruchschutz zur Verfügung. Im Programm Zuschuss Einbruchschutz (455-E) können keine Anträge mehr gestellt werden. Als Alternative kann das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (159) genutzt werden.
--> Eine Übersicht über alle Förderungen 2023 finden Sie hier.
2. Solarbooster: Viele Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen
Für Eigentümer einer Photovoltaik-Anlage greifen 2023 zahlreiche Verbesserungen und steuerliche Erleichterungen. Außerdem entfällt die EEG-Umlage 2023 endgültig. So ist für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommenge kein Erzeugungszähler mehr notwendig. Das macht Solarstrom vom eigenen Dach deutlich attraktiver und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage günstiger. Laut einer aktuellen Umfrage liebäugeln drei Viertel aller privaten Eigentümer:innen, die über ein geeignetes Dach verfügen, mit einer eigenen Solaranlage, jede:r Fünfte plant diese sogar bereits in den kommenden 12 Monaten.
3. GEG 2023
Zum 1.1.2023 ist eine neue Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten - das GEG 2023. Die Neuregelungen betreffen vor allem Neubauten, das Effizienzhaus 55 wird gesetzlicher Neubau-Standard. Für Altbauten sieht das GEG 2023 so gut wie keine Änderungen vor. Das soll sich aber mit der geplanten Drittfassung des Gesetzes bis 2025 ändern. Dann wird es voraussichtlich eine Verschärfung der Anforderungen für Bestandsgebäude geben, u.a. die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung.
4. Austauschpflicht für Heizungen: Diese Heizkessel müssen 2023 raus
Letzter Aufruf für Oldies im Heizungskeller: Vor 1993 eingebaute Heizkessel müssen dieses Jahr erneuert werden - betroffen sind Konstanttemperaturkessel, die mit Öl und Gas betrieben werden. Für diese Heizungen gilt die Austauschpflicht.
5. Strom- und Gaspreisbremsen
Viele Gas- und Stromkunden können 2023 mit einer Entlastung rechnen, denn ab März sollen die Preisbremsen greifen und auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, müssen dagegen weiter auf Details einer Entlastung warten.
6. CO2-Preis steigt nicht, wird aber aufgeteilt und gilt auch für Fernwärme
Seit 2021 muss die CO2-Abgabe für klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen durch fossile Energieträger wie Öl und Gas gezahlt werden – also auch für das Beheizen privater Wohnungen mit Erdgas oder Öl. Die geplante Erhöhung des CO2-Preises für 2023 wurde zwar ausgesetzt, die Abgabe wird in diesem Jahr aber neu geregelt. Seit dem 1.1.2023 müssen sich Mieter und Vermieter die Kosten nach einem Stufenmodell teilen: Je weniger klimafreundlich die Immobilie ist, umso höher die Beteiligung des Vermieters. Neu ist ebenfalls, dass seit diesem Jahr auch Immobilien, die Fernwärme als Heizmittel nutzen, unter die CO2-Abgabe fallen. Bei Fernwärme wird die Abgabe allerdings besonders ermittelt, weil sich der Preis des CO2 nach dem europäischen Emissionshandelssystem richtet und außerdem der Anteil von Öl und Gas an der Fernwärmeerzeugung eine Rolle spielt. Die entsprechenden Angaben muss der Energieversorger nun künftig in der Heizkostenabrechnung machen, sodass Verbraucher:innen nachvollziehen können, wie die CO2-Kosten jeweils aufgeteilt werden.
7. Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023
Haus- Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben. Obwohl die Frist bereits verlängert wurde, haben bisher erst 50 Prozent der Eigentümer:innen ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht.
8. Solarpflicht: Neue Gesetze in einigen Bundesländern
Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Berlin gilt seit dem 1.1.2023 eine Solarpflicht bei der Dachsanierung! Wird das Dach erneuert, muss auch eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. In Berlin greift die Solarpflicht immer dann, wenn die Dacheindeckung überwiegend erneuert wird (Instandhaltungen und Reparaturen lösen aber keine Solarpflicht aus).
9. Endgültiges Aus für Glühlampen und Leuchtstofflampen
Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 endgültig Schluss. Ab dem 1. September 2023 dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und sind wegen der hohen elektrischen Leistung echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.
10. Deutlich mehr Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld
Beim Wohngeld wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten haben bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf Wohngeld. Was viele Eigentümer:innen nicht wissen: Auch Sie können bei hoher finanzieller Belastung Unterstützung erhalten und den sogenannten Lastenzuschuss bei ihrer Wohngeldbehörde beantragen.
11. Mit Unterstützung durch die Energiekrise
Für viele Haushalte wird das Jahr 2023 nicht einfach – Energiekrise und Inflation sorgen weiter für eine hohe Kostenbelastung. Die Verbraucherzentralen stellen in der Energiekrise viele Informations- und Beratungsangebote bereit. Sie vertreten Verbraucherinteressen auch vor Gericht. Einen Überblick über die Angebote finden Sie hier verbraucherzentrale.de/energiekrise
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort