Ärgerlich 2024: Das Jahr startet ohne verabschiedeten Haushalt! Das hat auch Folgen für die Förderung und betrifft aktuell ausgerechnet das Programm EBW - Energieberatung für Wohngebäude. Dabei sind die Energieberatung und der Sanierungsfahrplan (iSFP) unentbehrliche Startpunkte für die Planung von Eigentümern und auch für die Förderung. Ziel der Ampel-Koalition ist es, den Bundeshaushalt bis zum 2. Februar im Bundestag und im Bundesrat zu beschließen.
1. Gebäudeenergiegesetz: GEG 2024 in Kraft getreten
Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Version des Gebäudeenergiegesetzes, das GEG 2024. Die wichtigsten Neuerungen betreffen vor allem die Heizung: Beim Einbau neuer Heiztechnik sind ab sofort erneuerbare Energien vorgeschrieben. Insgesamt 7 Erfüllungsoptionen für die neue Heizung enthält das GEG, aus denen Eigentümer die für sie passende wählen können. Mit dem GEG 2024 ändert sich auch das Erscheinungsbild des Energieausweises geringfügig. Darin muss jetzt angegeben werden, welche erneuerbaren Energien genutzt werden, um die GEG-Anforderungen an neue Heizungen zu erfüllen.
Und auch mit neuem GEG gilt die schon bekannte Austauschpflicht für Heizungen. Diese Heizkessel müssen 2024 raus.
2. Förderung: Neue Förderrichtlinie für BEG EM
Ende Dezember veröffentlicht, zum Jahresstart 2024 in Kraft getreten: Die neue Förderrichtlinie für einzelne Sanierungsmaßnahmen (BEG EM) wurde gespannt erwartet. Auch hier gibt es vor allem Änderungen bei der Heizungsförderung, maximal 70 Prozent Zuschuss sind für selbstnutzende Eigentümer jetzt möglich. Neu sind Ergänzungskredite der KfW, die zu den Zuschüssen kombiniert werden können. Änderungen gibt es zudem bei der Antragstellung und Vertragsgestaltung sowie Übergangsfristen bei der KfW, denn eine Antragstellung wird für die verschiedenen Gruppen erst nach und nach möglich sein. Biomasseheizungen wie Pelletheizungen werden jetzt wieder deutlich besser gefördert, auch die technischen Anforderungen sind gesunken (keine Solarpflicht und geringere Anforderungen bei den Staubemissionen für Basisförderung und Einkommens-Bonus). Bei Wärmepumpen steigen die Anforderungen an die Effizienz leicht an (JAZ von 3 statt vorher 2,7 und höhere jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz). Außerdem gibt es erstmals Lärmschutz-Anforderungen bei Luftwärmepumpen.
Weitere Überraschung: Heizungsbetriebe müssen bei der Antragstellung mitwirken! Sie müssen bei der KfW die "Bestätigungen zum Antrag (BzA)" für die Heizungsförderung ausstellen, beim BAFA die "Technische Projektbeschreibungen (TPB)" für die Heizungsoptimierung. Erst danach ist eine Antragstellung möglich. Später im Förderprozess muss der Fachbetrieb eine Erklärung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und zur fachgerechten Durchführung des Vorhabens abgeben. Denn nur mit einer gültigen "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) ist eine Auszahlung des Zuschusses am Ende möglich. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Ebenfalls neu: Für die Heizungsförderung ist jetzt wieder die KfW zuständig. Durch die automatisierte Bearbeitung der Förderanträge sollen Zusagen schneller erfolgen. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik werden nach wie vor beim BAFA beantragt.
--> Alle Informationen zur Förderung von Einzelmaßnahmen finden Sie hier.
Die Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) wird unverändert bei der KfW weitergeführt. Nicht zur Verfügung steht aktuell leider die Förderung für Energieberatungen (EBW), diese wird hoffentlich spätestens nach Verabschiedung des Haushalts Anfang Februar wieder anlaufen. Ob und wann die Zuschüsse für Barrierefreiheit im Programm "Altersgerecht Umbauen" der KfW 2024 zur Verfügung stehen, ist aktuell noch nicht bekannt.
--> Eine Übersicht über alle Förderungen 2024 finden Sie hier.
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3. Wohn-Riester-Guthaben für Sanierung einsetzen
Seit Anfang 2024 können Wohn-Riester-Guthaben auch für energetische Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Das erleichtert Riester-Sparern die Finanzierung einer Sanierung.
4. Hohe Energiekosten - Sanierung und Preisvergleiche lohnen sich
Höhere Netzentgelte, gestrichene Preisbremsen, höhere CO2-Abgabe: 2024 werden Strom und Gas wieder teurer. Tarife zu vergleichen und Energie zu sparen, lohnt sich also mehr denn je! Verbraucher:innen sollten außerdem unbedingt einen Anbieterwechsel bei Strom und Gas prüfen. Günstig ist Strom nur vom eigenen Dach, Eigentümer sollten deshalb über eine Photovoltaik-Anlage nachdenken. Im Zuge der Erhöhung des CO2-Preises sind auch die Diskussionen zum Klimageld wieder auf der Tagesordnung. Verbraucherschützer fordern schon lange, dass Haushalte darüber entlastet werden.
5. Gute Rahmenbedingungen für Solaranlagen
Mehr als eine Million neue Solaranlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung wurden im vergangenen Jahr installiert, mehr als jemals zuvor. Die Solarwirtschaft rechnet auch für 2024 mit einer anhaltend hohen Nachfrage – mehr als 1,5 Millionen private Eigentümer von Wohnimmobilien planen die Installation einer Solaranlage in diesem Jahr. Aufgrund hoher Strompreise und guter Rahmenbedingungen rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage für viele Haushalte, je früher die Installation erfolgt, umso besser, denn 2024 sinkt erstmals wieder die Einspeisevergütung für Solarstrom, nachdem die Degression in der Energiekrise ausgesetzt wurde. Das geltende EEG 2023 sieht ab Februar 2024 eine Absenkung der Einspeisevergütung um ein Prozent und danach eine weitere monatliche Absenkung vor.
6. Solarpflicht bei Dachsanierung
Baden-Württemberg und Berlin haben im letzten Jahr den Anfang gemacht, jetzt ziehen zwei Stadtstaaten mit einer Solarpflicht nach. Das Bremische Solargesetz (BremSolarG) sieht ab dem 1.7.2024 eine Solarpflicht für Altbauten im Falle einer Dachsanierung vor. Auch in Hamburg gilt mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes seit Anfang 2024 eine Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen. --> Solarpflicht - Regelungen der Bundesländer
7. Nachrüstpflicht für Kamine und Kachelöfen läuft Ende 2024 ab
Kamine und Kachelöfen müssen die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Das betrifft in einem letzten Schritt der gesetzlichen Nachrüstpflichten alle Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Werden die Grenzwerte überschritten, haben Eigentümer drei Möglichkeiten: Sie können ihren Kamin oder Kachelofen mit einem neuen Filter nachrüsten, den Ofen erneuern oder aber stilllegen. Die Frist dafür läuft Ende 2024 ab. --> Nachrüstpflicht bei Kamin und Kachelofen bis Ende 2024 - diese Optionen haben Eigentümer
8. Land unter
Für viele Haushalte in Nordwest- und Mitteldeutschland beginnt das neue Jahr leider mit einem nassen Keller und Wasserschäden. Dauerregen und Hochwasser zeigen, was uns künftig in wärmeren Wintern erwartet und welche Folgen drohen. Eigentümer:innen sollten sich deshalb frühzeitig Gedanken über ihre Absicherung machen, den Versicherungsschutz prüfen, die Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück ermöglichen, Vorkehrungen treffen. In unserem Ratgeber Hochwasser haben wir zahlreiche Tipps dafür zusammengestellt.
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Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
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