1. GEG-Novelle
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in diesem Jahr novelliert werden, das heißt eine Überarbeitung und neue Regelungen für Sanierung und Heizungstausch stehen an. Ende Januar sollen erste inhaltliche Eckpunkt vorliegen, Ende Februar soll die Neuregelung im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach startet das parlamentarische Verfahren. Wann genau das neue Gesetz dann in Kraft tritt, ist bisher noch nicht klar. Bekannt gegeben wurde bisher nur der neue Name: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
2. Förderung
Zum Jahresstart stehen alle Förderprogramme zur Verfügung. Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin stellen. Bei der Heizungsförderung ist eine Änderung für Luftwärmepumpen zu beachten. Neben den Förderprogrammen des Bundes stehen auch Förderprogramme der Bundesländer zur Verfügung.
--> Wieder da: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit sind bald wieder da! Im KfW-Programm 455-B können laut KfW voraussichtlich ab Frühjahr wieder Anträge gestellt werden. Die Haushaltsmittel sind allerdings knapp bemessen, so dass sich eine zügige Antragstellung empfiehlt.
--> Neu dabei: Voraussichtlich ab Sommer 2026 soll das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ verfügbar sein. Zinsverbilligte Darlehen sollen finanzielle Anreize setzen, nicht benötigte Nichtwohngebäude zu Wohnraum umzubauen. Für 2026 sind Fördermittel in Höhe von 360 Millionen Euro eingeplant, derzeit werden die Förderbedingungen noch erarbeitet.
--> Rückwirkend geändert: Im Programm "Jung kauft Alt" wurde das energetische Zielniveau für schon laufende Projekte rückwirkend geändert: Auch für Anträge, die bis zum 23.10.2025 gestellt wurden, akzeptiert die KfW jetzt bei der geförderten Wohnimmobilie das energetische Niveau EH 85 EE als ausreichend, statt des vorher erforderlichen Standards EH 70 EE.
--> Wichtig zu wissen: Eng verknüpft mit der GEG-Novelle ist auch die Förderung. Eigentümer müssen sich deshalb für 2026 auf Änderungen bei der Förderung einstellen, vor allem bei der Heizungsförderung sind Kürzungen wahrscheinlich.
3. EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Möglich wäre eine Anpassung im Rahmen der GEG-Novelle, allerdings machen sich auch einige Bundesländer für eine Verschiebung der Umsetzung stark. Unklar ist bisher auch, welchen Kurs die Bundesregierung hier einschlagen will. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein." Bestandteil der EU-Richtlinie sind beispielsweise einheitliche Energieausweise, eine Solardachpflicht sowie Nullemissionsgebäude im Neubau.
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4. Austauschpflicht für alte Heizkessel
Immer weniger Heizungs-Oldies sind von der Austauschpflicht betroffen, die entsprechende Heiztechnik ist bereits seit Jahrzehnten überholt. Einzig bei Hauskauf oder Erbe und einer Immobilie mit langem Sanierungsstau oder Leerstand sollte unbedingt auf die Betriebsverbote für alte Ölheizungen, Gasheizungen und Kaminöfen geachtet werden!
5. Kommunale Wärmeplanung
2026 laufen die ersten Fristen für die kommunale Wärmeplanung ab. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht ab Juli 2026 (kleinere Städte und Gemeinden haben bis spätestens Mitte 2028 Zeit). Für Eigentümer bedeutet das mehr Entscheidungshilfe und Transparenz beim Heizungstausch: Sie können der Wärmeplanung zum Beispiel entnehmen, ob Anschlussmöglichkeiten für ein Wärmenetz bestehen (Fernwärme) und wo das Gasnetz in ihrer Kommune bestehen bleibt oder eventuell zurückgebaut wird. Mit Inkrafttreten der Wärmeplanung in Großstädten entfallen dort auch die Übergangsregelungen zum Heizungstausch aus dem Gebäudeenergiegesetz! Ob es dazu kommt und wie der Heizungstausch künftig geregelt ist, hängt von Inhalt und Zeitpunkt der GEG-Novelle ab (siehe Punkt 1).
6. CO2-Preis
Der CO2-Preis bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. (2025 waren es fix 55 Euro.) Heizen mit Gas und Öl wird also voraussichtlich teurer: Die möglichen Preissteigerungen liegen bei Heizöl bei bis zu 3,2 Cent pro Liter und bei Erdgas bei bis zu 0,22 Cent pro Kilowattstunde. Eigentlich sollen Auszahlungen aus dem Klimasozialfonds der EU soziale Härten wegen dieser Preissteigerungen abfedern, die Bundesregierung hat dafür allerdings noch keinen Klimasozialplan vorgelegt.
7. Strompreis und Gaspreis
Gaspreis: Merkliche Entlastungen beim Gaspreis wird es 2026 nicht geben. Zwar wurde die Gasspeicherumlage für Gaskunden abgeschafft, dafür steigen aber fast überall die Gasnetzentgelte.
Strompreis: Das Bundesumweltministerium erwartet für 2026 eine eher stabile bis leicht sinkende Strompreisentwicklung für Haushalte – mit regionalen und individuellen Unterschieden.
8. Solarpflicht in NRW jetzt auch bei Dachsanierungen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen auch bei einer Dachsanierung. Wird die Dachhaut vollständig erneuert, muss eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Für die Mindestgröße gibt es zwei Vorgehensweisen:
9. EEG-Novelle
Auch für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht in diesem Jahr eine Überarbeitung an. Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird schon in den kommenden Wochen erwartet. Damit die Novelle auch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden kann, muss sie in diesem Jahr verabschiedet werden. Nur so ist eine weitere Förderung unter anderem von Photovoltaik möglich. Ändern wird sich wohl einiges: So hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche schon angekündigt, dass sie die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen streichen will. Die EU-Genehmigung für die bisherige Vergütungsregelung läuft Ende 2026 aus. Anfang 2027 soll deshalb eine EEG-Novelle neu in Kraft treten.
10. Energy Sharing: Solarstrom lokal teilen ab Juni 2026
Eigentümer:innen dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Das erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. "Energy Sharing" bietet Haushalten mit Photovoltaik-Anlage damit eine neue verlässliche Einnahmequelle. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage und kann die Stromkosten für Nachbarn senken.
11. Trinkwasserverordnung: Trinkwasserleitungen aus Blei endgültig verboten
Trinkwasserleitungen aus Blei sind seit dem 12. Januar 2026 endgültig verboten, Bleileitungen, Teilstücke und Armaturen musste bis zu dieser Frist entfernt oder stillgelegt werden.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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