1. GEG-Novelle
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in diesem Jahr novelliert werden, das heißt eine Überarbeitung und neue Regelungen für Sanierung und Heizungstausch stehen an. Ende Januar sollen erste inhaltliche Eckpunkt vorliegen, Ende Februar soll die Neuregelung im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach startet das parlamentarische Verfahren. Wann genau das neue Gesetz dann in Kraft tritt, ist bisher noch nicht klar. Bekannt gegeben wurde bisher nur der neue Name: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
2. Förderung
Zum Jahresstart stehen alle Förderprogramme zur Verfügung. Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin stellen. Bei der Heizungsförderung ist eine Änderung für Luftwärmepumpen zu beachten. Neben den Förderprogrammen des Bundes stehen auch Förderprogramme der Bundesländer zur Verfügung.
--> Wieder da: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit sind bald wieder da! Im KfW-Programm 455-B können laut KfW voraussichtlich ab Frühjahr wieder Anträge gestellt werden. Die Haushaltsmittel sind allerdings knapp bemessen, so dass sich eine zügige Antragstellung empfiehlt.
--> Neu dabei: Voraussichtlich ab Sommer 2026 soll das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ verfügbar sein. Zinsverbilligte Darlehen sollen finanzielle Anreize setzen, nicht benötigte Nichtwohngebäude zu Wohnraum umzubauen. Für 2026 sind Fördermittel in Höhe von 360 Millionen Euro eingeplant, derzeit werden die Förderbedingungen noch erarbeitet.
--> Rückwirkend geändert: Im Programm "Jung kauft Alt" wurde das energetische Zielniveau für schon laufende Projekte rückwirkend geändert: Auch für Anträge, die bis zum 23.10.2025 gestellt wurden, akzeptiert die KfW jetzt bei der geförderten Wohnimmobilie das energetische Niveau EH 85 EE als ausreichend, statt des vorher erforderlichen Standards EH 70 EE.
--> Wichtig zu wissen: Eng verknüpft mit der GEG-Novelle ist auch die Förderung. Eigentümer müssen sich deshalb für 2026 auf Änderungen bei der Förderung einstellen, vor allem bei der Heizungsförderung sind Kürzungen wahrscheinlich.
3. EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Möglich wäre eine Anpassung im Rahmen der GEG-Novelle, allerdings machen sich auch einige Bundesländer für eine Verschiebung der Umsetzung stark. Unklar ist bisher auch, welchen Kurs die Bundesregierung hier einschlagen will. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein." Bestandteil der EU-Richtlinie sind beispielsweise einheitliche Energieausweise, eine Solardachpflicht sowie Nullemissionsgebäude im Neubau.
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4. Austauschpflicht für alte Heizkessel
Immer weniger Heizungs-Oldies sind von der Austauschpflicht betroffen, die entsprechende Heiztechnik ist bereits seit Jahrzehnten überholt. Einzig bei Hauskauf oder Erbe und einer Immobilie mit langem Sanierungsstau oder Leerstand sollte unbedingt auf die Betriebsverbote für alte Ölheizungen, Gasheizungen und Kaminöfen geachtet werden!
5. Kommunale Wärmeplanung
2026 laufen die ersten Fristen für die kommunale Wärmeplanung ab. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht ab Juli 2026 (kleinere Städte und Gemeinden haben bis spätestens Mitte 2028 Zeit). Für Eigentümer bedeutet das mehr Entscheidungshilfe und Transparenz beim Heizungstausch: Sie können der Wärmeplanung zum Beispiel entnehmen, ob Anschlussmöglichkeiten für ein Wärmenetz bestehen (Fernwärme) und wo das Gasnetz in ihrer Kommune bestehen bleibt oder eventuell zurückgebaut wird. Mit Inkrafttreten der Wärmeplanung in Großstädten entfallen dort auch die Übergangsregelungen zum Heizungstausch aus dem Gebäudeenergiegesetz! Ob es dazu kommt und wie der Heizungstausch künftig geregelt ist, hängt von Inhalt und Zeitpunkt der GEG-Novelle ab (siehe Punkt 1).
6. CO2-Preis
Der CO2-Preis bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. (2025 waren es fix 55 Euro.) Heizen mit Gas und Öl wird also voraussichtlich teurer: Die möglichen Preissteigerungen liegen bei Heizöl bei bis zu 3,2 Cent pro Liter und bei Erdgas bei bis zu 0,22 Cent pro Kilowattstunde. Eigentlich sollen Auszahlungen aus dem Klimasozialfonds der EU soziale Härten wegen dieser Preissteigerungen abfedern, die Bundesregierung hat dafür allerdings noch keinen Klimasozialplan vorgelegt.
7. Strompreis und Gaspreis
Gaspreis: Merkliche Entlastungen beim Gaspreis wird es 2026 nicht geben. Zwar wurde die Gasspeicherumlage für Gaskunden abgeschafft, dafür steigen aber fast überall die Gasnetzentgelte.
Strompreis: Das Bundesumweltministerium erwartet für 2026 eine eher stabile bis leicht sinkende Strompreisentwicklung für Haushalte – mit regionalen und individuellen Unterschieden.
8. Solarpflicht in NRW jetzt auch bei Dachsanierungen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen auch bei einer Dachsanierung. Wird die Dachhaut vollständig erneuert, muss eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Für die Mindestgröße gibt es zwei Vorgehensweisen:
9. EEG-Novelle
Auch für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht in diesem Jahr eine Überarbeitung an. Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird schon in den kommenden Wochen erwartet. Damit die Novelle auch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden kann, muss sie in diesem Jahr verabschiedet werden. Nur so ist eine weitere Förderung unter anderem von Photovoltaik möglich. Ändern wird sich wohl einiges: So hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche schon angekündigt, dass sie die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen streichen will. Die EU-Genehmigung für die bisherige Vergütungsregelung läuft Ende 2026 aus. Anfang 2027 soll deshalb eine EEG-Novelle neu in Kraft treten.
10. Energy Sharing: Solarstrom lokal teilen ab Juni 2026
Eigentümer:innen dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Das erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. "Energy Sharing" bietet Haushalten mit Photovoltaik-Anlage damit eine neue verlässliche Einnahmequelle. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage und kann die Stromkosten für Nachbarn senken.
11. Trinkwasserverordnung: Trinkwasserleitungen aus Blei endgültig verboten
Trinkwasserleitungen aus Blei sind seit dem 12. Januar 2026 endgültig verboten, Bleileitungen, Teilstücke und Armaturen musste bis zu dieser Frist entfernt oder stillgelegt werden.
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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