1. GEG-Novelle
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in diesem Jahr novelliert werden, das heißt eine Überarbeitung und neue Regelungen für Sanierung und Heizungstausch stehen an. Ende Januar sollen erste inhaltliche Eckpunkt vorliegen, Ende Februar soll die Neuregelung im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach startet das parlamentarische Verfahren. Wann genau das neue Gesetz dann in Kraft tritt, ist bisher noch nicht klar. Bekannt gegeben wurde bisher nur der neue Name: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
2. Förderung
Zum Jahresstart stehen alle Förderprogramme zur Verfügung. Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin stellen. Bei der Heizungsförderung ist eine Änderung für Luftwärmepumpen zu beachten. Neben den Förderprogrammen des Bundes stehen auch Förderprogramme der Bundesländer zur Verfügung.
--> Wieder da: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit sind bald wieder da! Im KfW-Programm 455-B können laut KfW voraussichtlich ab Frühjahr wieder Anträge gestellt werden. Die Haushaltsmittel sind allerdings knapp bemessen, so dass sich eine zügige Antragstellung empfiehlt.
--> Neu dabei: Voraussichtlich ab Sommer 2026 soll das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ verfügbar sein. Zinsverbilligte Darlehen sollen finanzielle Anreize setzen, nicht benötigte Nichtwohngebäude zu Wohnraum umzubauen. Für 2026 sind Fördermittel in Höhe von 360 Millionen Euro eingeplant, derzeit werden die Förderbedingungen noch erarbeitet.
--> Rückwirkend geändert: Im Programm "Jung kauft Alt" wurde das energetische Zielniveau für schon laufende Projekte rückwirkend geändert: Auch für Anträge, die bis zum 23.10.2025 gestellt wurden, akzeptiert die KfW jetzt bei der geförderten Wohnimmobilie das energetische Niveau EH 85 EE als ausreichend, statt des vorher erforderlichen Standards EH 70 EE.
--> Wichtig zu wissen: Eng verknüpft mit der GEG-Novelle ist auch die Förderung. Eigentümer müssen sich deshalb für 2026 auf Änderungen bei der Förderung einstellen, vor allem bei der Heizungsförderung sind Kürzungen wahrscheinlich.
3. EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Möglich wäre eine Anpassung im Rahmen der GEG-Novelle, allerdings machen sich auch einige Bundesländer für eine Verschiebung der Umsetzung stark. Unklar ist bisher auch, welchen Kurs die Bundesregierung hier einschlagen will. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein." Bestandteil der EU-Richtlinie sind beispielsweise einheitliche Energieausweise, eine Solardachpflicht sowie Nullemissionsgebäude im Neubau.
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4. Austauschpflicht für alte Heizkessel
Immer weniger Heizungs-Oldies sind von der Austauschpflicht betroffen, die entsprechende Heiztechnik ist bereits seit Jahrzehnten überholt. Einzig bei Hauskauf oder Erbe und einer Immobilie mit langem Sanierungsstau oder Leerstand sollte unbedingt auf die Betriebsverbote für alte Ölheizungen, Gasheizungen und Kaminöfen geachtet werden!
5. Kommunale Wärmeplanung
2026 laufen die ersten Fristen für die kommunale Wärmeplanung ab. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht ab Juli 2026 (kleinere Städte und Gemeinden haben bis spätestens Mitte 2028 Zeit). Für Eigentümer bedeutet das mehr Entscheidungshilfe und Transparenz beim Heizungstausch: Sie können der Wärmeplanung zum Beispiel entnehmen, ob Anschlussmöglichkeiten für ein Wärmenetz bestehen (Fernwärme) und wo das Gasnetz in ihrer Kommune bestehen bleibt oder eventuell zurückgebaut wird. Mit Inkrafttreten der Wärmeplanung in Großstädten entfallen dort auch die Übergangsregelungen zum Heizungstausch aus dem Gebäudeenergiegesetz! Ob es dazu kommt und wie der Heizungstausch künftig geregelt ist, hängt von Inhalt und Zeitpunkt der GEG-Novelle ab (siehe Punkt 1).
6. CO2-Preis
Der CO2-Preis bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. (2025 waren es fix 55 Euro.) Heizen mit Gas und Öl wird also voraussichtlich teurer: Die möglichen Preissteigerungen liegen bei Heizöl bei bis zu 3,2 Cent pro Liter und bei Erdgas bei bis zu 0,22 Cent pro Kilowattstunde. Eigentlich sollen Auszahlungen aus dem Klimasozialfonds der EU soziale Härten wegen dieser Preissteigerungen abfedern, die Bundesregierung hat dafür allerdings noch keinen Klimasozialplan vorgelegt.
7. Strompreis und Gaspreis
Gaspreis: Merkliche Entlastungen beim Gaspreis wird es 2026 nicht geben. Zwar wurde die Gasspeicherumlage für Gaskunden abgeschafft, dafür steigen aber fast überall die Gasnetzentgelte.
Strompreis: Das Bundesumweltministerium erwartet für 2026 eine eher stabile bis leicht sinkende Strompreisentwicklung für Haushalte – mit regionalen und individuellen Unterschieden.
8. Solarpflicht in NRW jetzt auch bei Dachsanierungen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen auch bei einer Dachsanierung. Wird die Dachhaut vollständig erneuert, muss eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Für die Mindestgröße gibt es zwei Vorgehensweisen:
9. EEG-Novelle
Auch für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht in diesem Jahr eine Überarbeitung an. Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird schon in den kommenden Wochen erwartet. Damit die Novelle auch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden kann, muss sie in diesem Jahr verabschiedet werden. Nur so ist eine weitere Förderung unter anderem von Photovoltaik möglich. Ändern wird sich wohl einiges: So hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche schon angekündigt, dass sie die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen streichen will. Die EU-Genehmigung für die bisherige Vergütungsregelung läuft Ende 2026 aus. Anfang 2027 soll deshalb eine EEG-Novelle neu in Kraft treten.
10. Energy Sharing: Solarstrom lokal teilen ab Juni 2026
Eigentümer:innen dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Das erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. "Energy Sharing" bietet Haushalten mit Photovoltaik-Anlage damit eine neue verlässliche Einnahmequelle. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage und kann die Stromkosten für Nachbarn senken.
11. Trinkwasserverordnung: Trinkwasserleitungen aus Blei endgültig verboten
Trinkwasserleitungen aus Blei sind seit dem 12. Januar 2026 endgültig verboten, Bleileitungen, Teilstücke und Armaturen musste bis zu dieser Frist entfernt oder stillgelegt werden.
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Hier gibt es elektrische sowie wasserführende Systeme. Beide bringen Wärme in den Boden ein, um diesen frost- bzw. eisfrei zu halten. ...
Antwort lesen »Die Dämmung unter der Fußbodenheizung ist nicht förderrelevant. Für ein technisch funktionierendes System sollten Sie aber den Vorgaben der ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht korrekt. Eine Förderung der Fenster ist möglich, wenn diese die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen ...
Antwort lesen »Das funktioniert in aller Regel nicht, da der Strom auch nicht eindeutig zuordenbar ist. Sie können bei Ihrem Anbieter um einen Rabatt oder ...
Antwort lesen »Allein auf Grundlage der Bauteile sollte das funktionieren. Hier kommt es darauf an, dass die Fenster das energetisch schlechteste Bauteil ...
Antwort lesen »Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer ...
Antwort lesen »Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine freie Verschiebung der Kosten zwischen BAFA- und KfW-Maßnahmen nicht möglich. Maßgeblich sind ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
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