In Rheinland-Pfalz werden etwa 575.000 Einzelraumfeuerungsanlagen betrieben. Davon sind rund 40 Prozent älter als 20 Jahre. Zum Schutz der Umwelt und des Klimas sollen diese alten Öfen nun durch effiziente Kaminöfen ersetzt werden. Der Zuschuss des Umweltministeriums hilft Hausbesitzern bei der Umrüstung.
Diese Zuschüsse gibt es für einen Kaminofen oder Pelletofen
Abhängig vom Brennstoff und Wirkungsgrad des neuen Ofens – der bei mindestens 82 Prozent liegen muss – beträgt der Zuschuss zwischen 300 und 800 Euro pro Ofen:
Voraussetzungen für die Förderung
Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit Kohlebriketts, gas- oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden, sind nicht förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der alte Ofen zwischen dem 01.01.1985 und dem 01.01.1995 errichtet wurde und die Anforderungen des § 4 in Verbindung mit der Stufe 2 der Anlage 4 der 1. BImSchV vom 26.1.2010 nicht
erfüllt. Ebenfalls gefördert wird der Ofentausch bei Anlagen, die nicht den Sanierungsregeln des § 26 der 1. BImSchV vom 26.01.2010 unterliegen und vor dem 01.01.1995 errichtet wurden. Der alte Kaminofen darf auch mit fossilen Brennstoffen (z.B. Öl) betrieben worden sein.
Die Förderung gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum. Pro Antragsteller und Wohneinheit wird nur ein Kaminofen gefördert. Der Antrag auf den Zuschuss kann erst nach Inbetriebnahme des Ofens mit dem entsprechenden Antragsformular und einer Rechnungskopie gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine Bescheinigung vom Schornsteinfeger über die Aufstellung des Kaminofens. Der Antrag muss vollständig bis zum 31. Oktober 2018 beim Umweltministerium eingegangen sind. Insgesamt stehen Fördermittel von 500.000 Euro zur Verfügung, die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Antragsformular, Verwendungsnachweis sowie weitere Informationen finden Hausbesitzer hier http://www.energieagentur.rlp.de/1000oefen.
Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
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