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11.09.2017
mehr zu Kaminofen
 

Rheinland-Pfalz: Förderung für neuen Kaminofen oder Pelletofen

Bis zu 800 Euro Zuschuss für den Ofentausch

Das Umweltministerin in Rheinland-Pfalz hat ein neues Förderprogramm aufgelegt. Das Programm "1.000 effiziente Öfen für Rheinland-Pfalz" soll Anreize setzen, alte Öfen durch effiziente Kaminöfen zu ersetzen. Förderanträge können bis zum 31.10.2018 beim Umweltministerium gestellt werden, zwischen 300 und 800 Euro Zuschuss pro Ofen sind möglich.

Kaminofen auf der ISH
Für das beliebte Flammenspiel gibt es inzwischen sehr effiziente und umweltfreundliche Öfen. Hausbesitzern in Rheinland-Pfalz wird der Ofentausch mit einem Zuschuss erleichtertFoto: Energie-Fachberater.de

In Rheinland-Pfalz werden etwa 575.000 Einzelraumfeuerungsanlagen betrieben. Davon sind rund 40 Prozent älter als 20 Jahre. Zum Schutz der Umwelt und des Klimas sollen diese alten Öfen nun durch effiziente Kaminöfen ersetzt werden. Der Zuschuss des Umweltministeriums hilft Hausbesitzern bei der Umrüstung.

Diese Zuschüsse gibt es für einen Kaminofen oder Pelletofen
Abhängig vom Brennstoff und Wirkungsgrad des neuen Ofens – der bei mindestens 82 Prozent liegen muss – beträgt der Zuschuss zwischen 300 und 800 Euro pro Ofen:

  • 300 Euro Zuschuss gibt es für Kaminöfen, die mit Holz betrieben werden und einen Wirkungsgrad von mindestens 82 % aufweisen
  • 500 Euro Zuschuss gibt es für Kaminöfen, die mit Holz betrieben werden und einen Wirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen
  • 500 Euro Zuschuss gibt es für Kaminöfen, die mit Holzpellets betrieben werden und einen Wirkungsgrad von mindestens 92 % aufweisen
  • 800 Euro Zuschuss gibt es für wasserführende Kaminöfen, die mit Holz betrieben werden und einen Wirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen

Voraussetzungen für die Förderung
Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit Kohlebriketts, gas- oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden, sind nicht förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der alte Ofen zwischen dem 01.01.1985 und dem 01.01.1995 errichtet wurde und die Anforderungen des § 4 in Verbindung mit der Stufe 2 der Anlage 4 der 1. BImSchV vom 26.1.2010 nicht
erfüllt. Ebenfalls gefördert wird der Ofentausch bei Anlagen, die nicht den Sanierungsregeln des § 26 der 1. BImSchV vom 26.01.2010 unterliegen und vor dem 01.01.1995 errichtet wurden. Der alte Kaminofen darf auch mit fossilen Brennstoffen (z.B. Öl) betrieben worden sein.

Die Förderung gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum. Pro Antragsteller und Wohneinheit wird nur ein Kaminofen gefördert. Der Antrag auf den Zuschuss kann erst nach Inbetriebnahme des Ofens mit dem entsprechenden Antragsformular und einer Rechnungskopie gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine Bescheinigung vom Schornsteinfeger über die Aufstellung des Kaminofens. Der Antrag muss vollständig bis zum 31. Oktober 2018 beim Umweltministerium eingegangen sind. Insgesamt stehen Fördermittel von 500.000 Euro zur Verfügung, die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Antragsformular, Verwendungsnachweis sowie weitere Informationen finden Hausbesitzer hier http://www.energieagentur.rlp.de/1000oefen.  

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Quelle: Energieagentur Rheinland-Pfalz
 
 

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