Die Rekordnachfrage mit bereits mehr als 600.000 Anträgen für die BEG Einzelmaßnahmen zeigt das enorme Interesse an der energetischen Sanierung. In der Energiekrise wollen viele Eigentümer:innen unabhängiger werden und die Energieeffizienz ihrer Häuser verbessern. Viele Antragsteller wurden wohl auch durch die Änderungen bei der BEG-Förderung Mitte August aufgeschreckt, denn fast die Hälfte der Anträge wurde seit der Ankündigung der BEG Reform am 27.7.2022 bis zum 14.8.2022 gestellt. Für ihre neue Heizung setzen Eigentümer inzwischen fast ausschließlich auf erneuerbare Energien: 90 Prozent der beantragten Wärmeerzeuger 2022 entfallen auf Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe und Wärmenetze.
Wegen Antragsflut lange Bearbeitungszeit erwartet
Mit fast der doppelten Anzahl an BEG-Anträgen als im Vorjahr müssen sich Antragsteller:innen auf deutlich längere Bearbeitungszeiten einstellen. Das BAFA hat bereits mehrere zusätzliche Maßnahmen gestartet, um die Bearbeitung weiter zu beschleunigen. So wurde das Personal mehrfach aufgestockt, die Antragsformulare bürgernaher gestaltet, um Rückfragen zu minimieren, und die Kommunikationsangebote verbessert. Im August wurden bereits weitere Rekrutierungsverfahren für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Antragsbearbeitung gestartet.
Doch wie lang ist die Bearbeitungszeit konkret? Den immer aktuellen Stand der Bearbeitungszeiten beim BAFA, sowohl von Antragstellung bis Zuwendungsbescheid als auch von Verwendungsnachweis bis Auszahlung, finden Sie in unserem Artikel zur Bearbeitungszeit von BAFA-Anträgen.
Wichtig zu wissen für Antragsteller:innen
Jeder Antrag wird bearbeitet - das BAFA meldet sich aktiv, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Mit einer elektronischen Statusabfrage kann zudem seit kurzem der Stand des eigenen Antrags digital eingesehen werden. Außerdem können Antragsteller:innen mit der geplanten Maßnahme ab Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten.
BEG-Übergangszeit: Was passiert, wenn jemand bis 14.08. mehrere Anträge gestellt hat?
Vom 28.07 bis 14.08.2022 galt aufgrund der BEG-Reform eine Übergangsregelung: Es durfte nur ein Antrag pro Antragsteller beim BAFA im Programm BEG EM für Einzelmaßnahmen gestellt werden. Aber auch wer in Unkenntnis dieser Regelung mehrere Anträge gestellt hat, kann mit einer Bearbeitung rechnen. So behandelt das BAFA die Anträge:
Entwicklung der BAFA-Förderung in den letzten Jahren
In den letzten Jahren hat sich die Förderung zur energetischen Gebäudesanierung beim BAFA sehr dynamisch entwickelt: In den Vorgängerprogrammen wurden 2019 rund 76.000 Anträge, in 2020 bereits 280.000 Anträge und in 2021 mehr als 330.000 Anträge gestellt. Die bewilligten Fördermittel sind von 3,9 Mrd. Euro in 2021 auf 5,9 Mrd. Euro bisher in 2022 gestiegen. Genauso sind die ausgezahlten Fördermittel von 141 Mio. Euro in 2021 auf mehr als eine Mrd. Euro bisher in 2022 gestiegen.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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