Die Rekordnachfrage mit bereits mehr als 600.000 Anträgen für die BEG Einzelmaßnahmen zeigt das enorme Interesse an der energetischen Sanierung. In der Energiekrise wollen viele Eigentümer:innen unabhängiger werden und die Energieeffizienz ihrer Häuser verbessern. Viele Antragsteller wurden wohl auch durch die Änderungen bei der BEG-Förderung Mitte August aufgeschreckt, denn fast die Hälfte der Anträge wurde seit der Ankündigung der BEG Reform am 27.7.2022 bis zum 14.8.2022 gestellt. Für ihre neue Heizung setzen Eigentümer inzwischen fast ausschließlich auf erneuerbare Energien: 90 Prozent der beantragten Wärmeerzeuger 2022 entfallen auf Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe und Wärmenetze.
Wegen Antragsflut lange Bearbeitungszeit erwartet
Mit fast der doppelten Anzahl an BEG-Anträgen als im Vorjahr müssen sich Antragsteller:innen auf deutlich längere Bearbeitungszeiten einstellen. Das BAFA hat bereits mehrere zusätzliche Maßnahmen gestartet, um die Bearbeitung weiter zu beschleunigen. So wurde das Personal mehrfach aufgestockt, die Antragsformulare bürgernaher gestaltet, um Rückfragen zu minimieren, und die Kommunikationsangebote verbessert. Im August wurden bereits weitere Rekrutierungsverfahren für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Antragsbearbeitung gestartet.
Doch wie lang ist die Bearbeitungszeit konkret? Den immer aktuellen Stand der Bearbeitungszeiten beim BAFA, sowohl von Antragstellung bis Zuwendungsbescheid als auch von Verwendungsnachweis bis Auszahlung, finden Sie in unserem Artikel zur Bearbeitungszeit von BAFA-Anträgen.
Wichtig zu wissen für Antragsteller:innen
Jeder Antrag wird bearbeitet - das BAFA meldet sich aktiv, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Mit einer elektronischen Statusabfrage kann zudem seit kurzem der Stand des eigenen Antrags digital eingesehen werden. Außerdem können Antragsteller:innen mit der geplanten Maßnahme ab Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten.
BEG-Übergangszeit: Was passiert, wenn jemand bis 14.08. mehrere Anträge gestellt hat?
Vom 28.07 bis 14.08.2022 galt aufgrund der BEG-Reform eine Übergangsregelung: Es durfte nur ein Antrag pro Antragsteller beim BAFA im Programm BEG EM für Einzelmaßnahmen gestellt werden. Aber auch wer in Unkenntnis dieser Regelung mehrere Anträge gestellt hat, kann mit einer Bearbeitung rechnen. So behandelt das BAFA die Anträge:
Entwicklung der BAFA-Förderung in den letzten Jahren
In den letzten Jahren hat sich die Förderung zur energetischen Gebäudesanierung beim BAFA sehr dynamisch entwickelt: In den Vorgängerprogrammen wurden 2019 rund 76.000 Anträge, in 2020 bereits 280.000 Anträge und in 2021 mehr als 330.000 Anträge gestellt. Die bewilligten Fördermittel sind von 3,9 Mrd. Euro in 2021 auf 5,9 Mrd. Euro bisher in 2022 gestiegen. Genauso sind die ausgezahlten Fördermittel von 141 Mio. Euro in 2021 auf mehr als eine Mrd. Euro bisher in 2022 gestiegen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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