Wer aktuell saniert, kann von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren, vorausgesetzt, die Sanierungsarbeiten werden noch 2020 abgeschlossen. Doch zu viel Zeitdruck sollten Eigentümer nicht auf Handwerksfirmen ausüben, denn erfahrungsgemäß passieren unter Zeitdruck mehr Fehler. Auch bei übereilten Abnahmen übersehen Auftraggeber oft Mängel, die sich dann erst später zeigen.
Wann profitieren Eigentümer von der gesunkenen Mehrwertsteuer?
In den Genuss der Mehrwertsteuersenkung kommen Eigentümer immer dann, wenn Rechnungen für eine Renovierung oder Sanierungsarbeiten gestellt werden, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Das gilt im Falle einer Badsanierung ebenso wie bei einer Dachreparatur, einer neuen Heizung oder bei der Dämmung.
Dabei gilt grundsätzlich: Die reduzierte Mehrwertsteuer kann nur in Rechnungen ausgewiesen werden, die für erbrachte Leistungen in der Zeit zwischen dem 1.7. und 31.12.2020 anfallen. Diese Regelung gilt ebenfalls für wirtschaftlich abgrenzbare und vertraglich vereinbarte Teilleistungen.
Übrigens profitieren Verbraucher nicht nur bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten von der geringeren Mehrwertsteuer! Auch die Gas- und Stromrechnung wird im zweiten Halbjahr 2020 günstiger.
Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort