Winterbaustellen haben einen schlechten Ruf. Denn die große Gefahr beim Bauen im Winter ist die Schimmelbildung. Das heißt aber nicht automatisch, dass modernisierungswillige Hausbesitzer im Winter nichts an ihrem Haus tun können. Mit der richtigen Vorbereitung und etwas mehr Geduld ist eine energetische Sanierung auch im Winter möglich - sofern das Wetter einigermaßen mitspielt.
Mildes Winter-Wetter ist perfekt für die Sanierung
Im
Winter ist die Luft besonders trocken - das ist der große Vorteil. Da
sie den Bauteilen in Windeseile die Feuchtigkeit entzieht, hilft die
Winterluft den Bauteilen beim Trocknen. Das heißt also: Fenster auf bei
der Winter-Sanierung und schon trocknen Estrich oder feuchtes Mauerwerk
schneller und besser. Gelegentliches Heizen hilft zusätzlich. Um
herauszufinden, wann der Trocknungsprozess abgeschlossen ist, hilft ein
Blick auf das Hygrometer, das den Feuchtigkeitsgehalt in der Luft
anzeigt. Als Richtwert gilt: Die Luftfeuchte solle nicht mehr als 80
Prozent betragen.
Frost ist absolutes K.O.-Kriterium
So
lange kein Frost eintritt, steht einer Sanierung also nichts im Wege.
Ein Temperatursturz bedeutet für die Sanierung im Winter allerdings das
Aus. Baumaterialien wie Putze und Mörtel oder manche Kunst- und
Klebstoffe reagieren empfindlich auf zu niedrige Temperaturen und
verzeihen schon gar keinen Frost: Die Verarbeitung wird entweder
fehlerhaft oder gar gänzlich unmöglich.
Ungeduldige haben bei der Winter-Sanierung das Nachsehen
Bei umfangreichen Sanierungsarbeiten ist im Winter unter Umständen Geduld gefragt. Väterchen Frost sollten Hausbesitzer bei der Sanierung auf keinen Fall herausfordern, denn hier drohen gewaltige Frostschäden. Im schlimmsten Fall können untemperierte Wasser- und Heizungsleitungen platzen. Die ungewollte Portion Extra-Feuchtigkeit kann weitere Materialschäden im Gemäuer oder im Estrich nach sich ziehen.
Grundsätzlich ist es möglich, die Dachdämmung ohne Hinterlüftung auszuführen. Damit das funktioniert, sind allerdings zwei Voraussetzungen ...
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Antwort lesen »Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ...
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Antwort lesen »Zum Jahr 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Wärmepumpenstrom geändert. So ist geregelt, dass die Netzentgelte bei 60 Prozent des ...
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Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
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Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort