Winterbaustellen haben einen schlechten Ruf. Denn die große Gefahr beim Bauen im Winter ist die Schimmelbildung. Das heißt aber nicht automatisch, dass modernisierungswillige Hausbesitzer im Winter nichts an ihrem Haus tun können. Mit der richtigen Vorbereitung und etwas mehr Geduld ist eine energetische Sanierung auch im Winter möglich - sofern das Wetter einigermaßen mitspielt.
Mildes Winter-Wetter ist perfekt für die Sanierung
Im
Winter ist die Luft besonders trocken - das ist der große Vorteil. Da
sie den Bauteilen in Windeseile die Feuchtigkeit entzieht, hilft die
Winterluft den Bauteilen beim Trocknen. Das heißt also: Fenster auf bei
der Winter-Sanierung und schon trocknen Estrich oder feuchtes Mauerwerk
schneller und besser. Gelegentliches Heizen hilft zusätzlich. Um
herauszufinden, wann der Trocknungsprozess abgeschlossen ist, hilft ein
Blick auf das Hygrometer, das den Feuchtigkeitsgehalt in der Luft
anzeigt. Als Richtwert gilt: Die Luftfeuchte solle nicht mehr als 80
Prozent betragen.
Frost ist absolutes K.O.-Kriterium
So
lange kein Frost eintritt, steht einer Sanierung also nichts im Wege.
Ein Temperatursturz bedeutet für die Sanierung im Winter allerdings das
Aus. Baumaterialien wie Putze und Mörtel oder manche Kunst- und
Klebstoffe reagieren empfindlich auf zu niedrige Temperaturen und
verzeihen schon gar keinen Frost: Die Verarbeitung wird entweder
fehlerhaft oder gar gänzlich unmöglich.
Ungeduldige haben bei der Winter-Sanierung das Nachsehen
Bei umfangreichen Sanierungsarbeiten ist im Winter unter Umständen Geduld gefragt. Väterchen Frost sollten Hausbesitzer bei der Sanierung auf keinen Fall herausfordern, denn hier drohen gewaltige Frostschäden. Im schlimmsten Fall können untemperierte Wasser- und Heizungsleitungen platzen. Die ungewollte Portion Extra-Feuchtigkeit kann weitere Materialschäden im Gemäuer oder im Estrich nach sich ziehen.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
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Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
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Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
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Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort