Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum Barriereabbau und Einbruchschutz
Die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen ist seit November 2015 attraktiver. Zu diesem Zweck wurde das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht sanieren“ erweitert. Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen sind von 8 auf 10 Prozent und für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" von 10 auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gestiegen. Die Zuschüsse können 200 bis 6.250 Euro betragen. Die Mindestinvestitionskosten wurden von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
Neben dem Komfort steht auch die Sicherheit in den eigenen vier Wänden bei Mietern und Hauseigentümern hoch im Kurs. Maßnahmen gegen Einbrüche lohnen sich, denn fast jeder zweite Einbruch scheitert, wenn technischer Schutz das Eindringen behindert. Im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW diese Schutzmaßnahmen seit November 2015. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. Seit April 2016 gibt es auch Kredite. Gefördert werden etwa der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, Gitterstäben, die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie Beleuchtungssysteme. Die Maßnahmen können mit barrierereduzierenden Schritten kombiniert werden – es gilt jedoch die Zuschusshöchstgrenze von 6.250 Euro.
Wer also eine energetische Sanierung plant und dafür Förderung beantragt, sollte gleich mit prüfen, wo im Haus gleichzeitig Stolperfallen abgebaut werden können und wo sich der Einbruchschutz verbessern lässt. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen spart Kosten und die Sanierungsarbeiten fallen nur einmal an. Zusätzlich lassen sich die Fördermittel der KfW kombinieren, so dass Hausbesitzer maximale finanzielle Unterstützung erhalten.
Bei der Sanierung schon an die Zukunft denken
Wer seine Sanierung richtig plant und gleichzeitig altersgerecht umbaut, kann darauf vertrauen, dass seine Immobilie zu allen Lebenssituationen passt, egal ob die Familiengründung ansteht, man im Alter so lange wie möglich unabhängig leben will oder einfach nur den Wohnkomfort oder die Sicherheit erhöhen möchte. Wenn eine Sanierung der Gebäudehülle oder der Heiztechnik ohnehin ansteht, reichen wenige, intelligent geplante Maßnahmen aus, um ein Haus fit für die Zukunft zu machen. So könnten beispielsweise Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut oder Terrassen und Balkone umgestaltet werden. Hausbesitzer sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich ein Konzept erstellen lassen, das sowohl die energetische Sanierung, als auch die barrierereduzierenden Schritte abdeckt. Die Kopplung vermeidet Zusatzkosten, da Handwerker und Planer bereits beauftragt und vor Ort sind. Weiterer Vorteil: Baulärm und Schmutz stören nur einmal. Als Planer stehen energetisch spezialisierte Architekten, Ingenieure und Energieberater zur Verfügung. Geht es um Barrierefreiheit, sind auch Innenarchitekten gute Ansprechpartner.
Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Bei der BAFA konnten Sie Anpassungen der Förderung nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 ...
Antwort lesen »Um die Umlage zurückfordern zu können, muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler mit dem Stromnetz verbunden sein. Integrierte, nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich muss die Rechnung beglichen sein, bevor Sie die BnD erhalten und den Verwendungsnachweis einreichen können. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Sind die Bohlen auf dem Dachboden dicht verlegt, könnte tatsächlich Feuchte von unten daran kondensieren. Das passiert, wenn feuchtwarme ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für ...
Antwort lesen »Ja, auch für den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe bekommen Sie die Heizungsförderung. Wichtig ist, dass die neue Anlage die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
Antwort lesen »Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung ...
Antwort lesen »Wenn die Heizung nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist und die Emissionswerte den aktuellen Vorgaben entsprechen, ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie in diesem Bereich leider keine Zuschüsse beantragen. Ohne Pflegegrad bekommen Sie bei Bedarf aber einen günstigen ...
Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, können Sie im Zweifamilienhaus Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen. Das gilt allerdings nur ...
Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort