Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum Barriereabbau und Einbruchschutz
Die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen ist seit November 2015 attraktiver. Zu diesem Zweck wurde das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht sanieren“ erweitert. Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen sind von 8 auf 10 Prozent und für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" von 10 auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gestiegen. Die Zuschüsse können 200 bis 6.250 Euro betragen. Die Mindestinvestitionskosten wurden von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
Neben dem Komfort steht auch die Sicherheit in den eigenen vier Wänden bei Mietern und Hauseigentümern hoch im Kurs. Maßnahmen gegen Einbrüche lohnen sich, denn fast jeder zweite Einbruch scheitert, wenn technischer Schutz das Eindringen behindert. Im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW diese Schutzmaßnahmen seit November 2015. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. Seit April 2016 gibt es auch Kredite. Gefördert werden etwa der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, Gitterstäben, die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie Beleuchtungssysteme. Die Maßnahmen können mit barrierereduzierenden Schritten kombiniert werden – es gilt jedoch die Zuschusshöchstgrenze von 6.250 Euro.
Wer also eine energetische Sanierung plant und dafür Förderung beantragt, sollte gleich mit prüfen, wo im Haus gleichzeitig Stolperfallen abgebaut werden können und wo sich der Einbruchschutz verbessern lässt. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen spart Kosten und die Sanierungsarbeiten fallen nur einmal an. Zusätzlich lassen sich die Fördermittel der KfW kombinieren, so dass Hausbesitzer maximale finanzielle Unterstützung erhalten.
Bei der Sanierung schon an die Zukunft denken
Wer seine Sanierung richtig plant und gleichzeitig altersgerecht umbaut, kann darauf vertrauen, dass seine Immobilie zu allen Lebenssituationen passt, egal ob die Familiengründung ansteht, man im Alter so lange wie möglich unabhängig leben will oder einfach nur den Wohnkomfort oder die Sicherheit erhöhen möchte. Wenn eine Sanierung der Gebäudehülle oder der Heiztechnik ohnehin ansteht, reichen wenige, intelligent geplante Maßnahmen aus, um ein Haus fit für die Zukunft zu machen. So könnten beispielsweise Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut oder Terrassen und Balkone umgestaltet werden. Hausbesitzer sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich ein Konzept erstellen lassen, das sowohl die energetische Sanierung, als auch die barrierereduzierenden Schritte abdeckt. Die Kopplung vermeidet Zusatzkosten, da Handwerker und Planer bereits beauftragt und vor Ort sind. Weiterer Vorteil: Baulärm und Schmutz stören nur einmal. Als Planer stehen energetisch spezialisierte Architekten, Ingenieure und Energieberater zur Verfügung. Geht es um Barrierefreiheit, sind auch Innenarchitekten gute Ansprechpartner.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort