Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum Barriereabbau und Einbruchschutz
Die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen ist seit November 2015 attraktiver. Zu diesem Zweck wurde das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht sanieren“ erweitert. Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen sind von 8 auf 10 Prozent und für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" von 10 auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gestiegen. Die Zuschüsse können 200 bis 6.250 Euro betragen. Die Mindestinvestitionskosten wurden von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
Neben dem Komfort steht auch die Sicherheit in den eigenen vier Wänden bei Mietern und Hauseigentümern hoch im Kurs. Maßnahmen gegen Einbrüche lohnen sich, denn fast jeder zweite Einbruch scheitert, wenn technischer Schutz das Eindringen behindert. Im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW diese Schutzmaßnahmen seit November 2015. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. Seit April 2016 gibt es auch Kredite. Gefördert werden etwa der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, Gitterstäben, die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie Beleuchtungssysteme. Die Maßnahmen können mit barrierereduzierenden Schritten kombiniert werden – es gilt jedoch die Zuschusshöchstgrenze von 6.250 Euro.
Wer also eine energetische Sanierung plant und dafür Förderung beantragt, sollte gleich mit prüfen, wo im Haus gleichzeitig Stolperfallen abgebaut werden können und wo sich der Einbruchschutz verbessern lässt. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen spart Kosten und die Sanierungsarbeiten fallen nur einmal an. Zusätzlich lassen sich die Fördermittel der KfW kombinieren, so dass Hausbesitzer maximale finanzielle Unterstützung erhalten.
Bei der Sanierung schon an die Zukunft denken
Wer seine Sanierung richtig plant und gleichzeitig altersgerecht umbaut, kann darauf vertrauen, dass seine Immobilie zu allen Lebenssituationen passt, egal ob die Familiengründung ansteht, man im Alter so lange wie möglich unabhängig leben will oder einfach nur den Wohnkomfort oder die Sicherheit erhöhen möchte. Wenn eine Sanierung der Gebäudehülle oder der Heiztechnik ohnehin ansteht, reichen wenige, intelligent geplante Maßnahmen aus, um ein Haus fit für die Zukunft zu machen. So könnten beispielsweise Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut oder Terrassen und Balkone umgestaltet werden. Hausbesitzer sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich ein Konzept erstellen lassen, das sowohl die energetische Sanierung, als auch die barrierereduzierenden Schritte abdeckt. Die Kopplung vermeidet Zusatzkosten, da Handwerker und Planer bereits beauftragt und vor Ort sind. Weiterer Vorteil: Baulärm und Schmutz stören nur einmal. Als Planer stehen energetisch spezialisierte Architekten, Ingenieure und Energieberater zur Verfügung. Geht es um Barrierefreiheit, sind auch Innenarchitekten gute Ansprechpartner.
Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
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