Leider fühlt sich Schimmel in vielen Ecken des Hauses wohl: Besonders gerne nistet sich Schimmel im Bad ein, taucht Fliesen-Fugen und Silikondichtungen in ein unansehnliches Schwarz. Aber auch das Schlafzimmer, das Wohnzimmer, das Kinderzimmer oder die Küche sind betroffen. Dann ist der Schimmel-Befall im Haus weitaus mehr als ein ästhetisches Problem und es besteht dringender Handlungsbedarf. Schimmel kann zur Gesundheitsgefahr werden, wenn Schimmelsporen die Raumluft belasten. Besonders gefährdet sind sensible Bewohner. Vor allem reicht es nicht aus, nur die sichtbaren Folgen des Schimmel-Befalls zu beseitigen.
Schimmel-Beseitigung: ein Fall für den Fachmann
Die Sanierung von Schimmel im Haus ist ein Fall für den Fachmann. Denn nicht nur der
Schimmel selbst, auch eine unsachgemäße Beseitigung kann
Gesundheitsschäden verursachen. Anti-Schimmel-Mittel sind oft giftiger als der Schimmel selbst. Für Laien gilt deshalb: Finger weg! Der Fachmann rückt dem
Schimmel mit Schutzkleidung zu Leibe und entfernt ihn behutsam, so dass die Raumluft möglichst nicht mit Sporen
belastet wird. Wie tief die Maßnahmen greifen und welche Mittel dabei
zum Einsatz kommen, hängt vom Ausmaß des Befalls ab. Ein weiteres Problem: Wird die Ursache für den Schimmel-Befall nicht behandelt, bildet
sich erneut Schimmel.
Ursachen für Schimmel im Haus
Die Ursachen für Schimmel im Haus sind unterschiedlich, aber immer ist zu viel Feuchtigkeit im Spiel: Schimmel fühlt sich dort wohl, wo er Feuchtigkeit vorfindet. Schimmel-Bildung kann durch falsches Lüftungsverhalten begünstigt
werden, wenn zum Beispiel nach dem Duschen oder Kochen nicht ausreichend
gelüftet wird. Schimmel kann auch infolge eines Rohrbruches oder einer undichten Stelle im
Dach auftreten. In vielen Fällen ist Feuchtigkeit im Haus ein
dauerhaftes Problem und auf Baumängel oder mangelnde Wärmedämmung
zurückzuführen: An kalten Flächen kondensiert die in der Raumluft
enthaltene Feuchtigkeit und schlägt sich in Form von Kondenswasser
nieder. So bildet sich dauerhaft ein für Schimmel perfekter Nährboden
heraus. Selbst wenn er noch nicht zu sehen ist, riecht es modrig bis muffig, könnte das ein Hinweis auf Schimmel-Befall sein - oft auch hinter Möbeln, einem Bild oder einer Wandverkleidung, in der Heizkörpernische oder im Rollladenkasten. Denn Schimmel versteckt sich gerne. Um dem Problem nachhaltig Herr zu werden, muss die Feuchtigkeitsquelle zum Versiegen gebracht werden.
Schimmel-Befall wirksam vorbeugen
Die beste Medizin gegen Schimmel im Haus ist Vorbeugung - Hausbesitzer können sich schützen! Gegen Wärmebrücken, kalte Wände und Tauwasserbildung hilft eine Wärmedämmung. In sanierten, dichten Häusern ist dann ausreichendes Lüften wichtig, um die Feuchtigkeit im Raum und damit die Schimmelgefahr zu reduzieren! Im Idealfall übernimmt das eine Lüftungsanlage. Auch das richtige Heizen hilft, dem Schimmel den Garaus zu machen. Und sollte doch einmal ein Leck für Feuchtigkeit sorgen, gehen Hausbesitzer der Ursache am besten rasch auf den Grund. Dann hat Schimmel im Haus keine Chance.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort