Die Neuerungen bei der Kreditförderung betreffen die Programme "Energieeffizient sanieren" (151/152) und "Energieeffizient Bauen" (153). Alle Anträge auf Förderung, die bis zum 16. April 2018 eingehen, erhalten die Förderung noch zu den alten Bedingungen.
Ab dem 17. April 2018 gelten dann diese Änderungen:
Bereitstellungszinsfreie Zeit wird auf 6 Monate verkürzt
Vor allem bei Komplettsanierungen, die sich über einige Monate hinziehen, rufen viele Hausbesitzer den KfW-Kredit nach und nach ab. Denn auch die Handwerker, die an der Sanierung beteiligt sind, werden in Etappen nach der Fertigstellung bezahlt. Die bereitstellungszinsfreie Zeit sorgt dafür, dass für das restliche Kreditgeld keine Bereitstellungszinsen anfallen. Doch ab Mitte April haben Hausbesitzer mit KfW-Darlehen nicht mehr so viel Zeit: Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird für Neubau und Sanierung von 12 auf 6 Monate verkürzt. Ab dem 7. Monat fallen auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag Bereitstellungszinsen von 0,25 Prozent pro Monat an.
Keine kostenlose Sondertilgung mehr
Wer einen Bonus oder Urlaubsgeld bekommt, konnte das Geld bisher mit einer kostenlosen Sondertilgung zur Entschuldung nutzen. Das reduziert die Kreditbelastung und Hausbesitzer waren schneller schuldenfrei. Bisher waren solche kostenfreien Sondertilgungen in beiden KfW-Programmen möglich. Das geht ab Mitte April 2018 nicht mehr, Möglichkeiten zur Sondertilgung entfallen. Wer das KfW-Darlehen vorzeitig zurückzahlt, muss dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
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