Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen der Baujahre bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Hausbesitzer, die diese erste Frist verpasst haben, müssen bei einem Weiterbetrieb bereites mit Bußgeldern rechnen! Zum 31.12.2017 endet die nächste Schonfrist: Holzfeuerungen bis einschließlich Baujahr 1984 (Typprüfungen laut Typenschild zwischen 1975 und 1984) müssen ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die geforderten Grenzwerte nicht einhalten.
Gesetzliche Grundlage ist die seit dem 1. Januar 2015 für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten geltende zweite Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung – mit verschärften Emissions-Grenzwerten. Ebenso sind Mindestwirkungsgrade von 73 bis 90 Prozent vorgeschrieben.
Ofenbauer ist richtiger Ansprechpartner für Ofentausch
Wer einen alten Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin besitzt, sollte frühzeitig einen Ofen- und Luftheizungsbauer um Rat fragen. Er kann am besten beurteilen, ob eine Nachrüstung oder ein Austausch sinnvoller ist. Je eher ein alter Ofen, der älter als 15 bis 20 Jahre ist, durch eine moderne Feuerstätte ersetzt, desto schneller kann sich die Anlage dank ihres höheren Wirkungsgrads und der niedrigeren Heizkosten amortisieren. Einsparungen im zweistelligen Prozent-Bereich sind hier möglich. Zudem leistet man einen wirkungsvollen Beitrag zur Umweltentlastung.
Wer einen modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen beim Ofen- und Luftheizungsbauer erwirbt, kann sicher sein, dass die Qualität den neuen, strengeren Vorschriften entspricht. So dürfen Öfen, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden und damit die Stufe 2 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllen, aufgrund ihrer emissionsarmen Technik selbst an Tagen mit Feinstaubalarm (zum Beispiel in Stuttgart) betrieben werden. Ein moderner Kamin- oder Kachelofen bietet ausgereifte effiziente und brennstoffsparende Technik, zum Beispiel mit automatischer Verbrennungsluftregelung für schadstoffarmen Abbrand. Das Ofensystem kann optimal auf den individuellen Wärmebedarf des Hauses abgestimmt und mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern vernetzt werden.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort