Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Ob Handlungsbedarf besteht, können Hausbesitzer so herausfinden: Wer sein Haus schon lange selbst bewohnt, muss nicht tätig werden, es sei denn, das Haus hat mehr als zwei Wohnungen. Dann ist die Dachbodendämmung Pflicht. Ebenso nichts tun müssen Hausbesitzer, die entweder die oberste Geschossdecke oder das Dach schon gedämmt haben oder bei denen das Dach oder die oberste Geschossdecke dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 entsprechen. Wer da unsicher ist, sollte einen Energieberater hinzuziehen. Übrigens: Wer die Nachrüstverpflichtungen aus der EnEV 2014 nicht erfüllt, kann theoretisch sogar mit einem Bußgeld belegt werden.
Ohne Mindestwärmeschutz muss oberste Geschossdecke gedämmt werden
Existiert bereits ein ausreichender Mindestwärmeschutz, gibt sich der Gesetzgeber damit zufrieden. Der Mindestwärmeschutz, entsprechend der DIN-Norm 4108-2, ist eine Maßnahme, um die Bausubstanz zu erhalten, nicht um Energie zu sparen. Er soll den Wärmedurchgang durch die Bauteile begrenzen und eine Anreicherung von Feuchte verhindern. Das vermeidet Bauschäden durch Schimmel und Wasser. Die meist dünne Trittschalldämmung genügt den Mindestwärmeschutzanforderungen übrigens nicht. Fehlt der Mindestwärmeschutz, reicht es übrigens nicht, diesen nachträglich aufzubringen! Dann muss der Dachboden richtig gedämmt werden, bis der von der EnEV geforderte U-Wert erreicht ist. Ungedämmt kann der U-Wert bis zu zwei Watt pro Quadratmeter und Kelvin betragen. Damit die Wärmeverluste bei einer Nachrüstung der Dachbodendämmung auf einen U-Wert von 0,24 fallen können, wird eine Dämmdicke von 12 bis 18 Zentimetern benötigt, je nachdem, welcher Dämmstoff eingesetzt wird.
Versäumte Dachbodendämmung jetzt schnell nachholen
Wer bisher noch nicht der gesetzlichen Anforderung nachgekommen ist, sollte die Dachbodendämmung jetzt zeitnah umsetzen! Alternativ ist auch eine Dachdämmung möglich. Das macht immer dann Sinn, wenn der Dachboden später noch zu Wohnraum ausgebaut werden soll. Die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht lohnt sich für Hausbesitzer: Die Dämmung der obersten Geschossdecke reduziert die Schimmelgefahr, denn an den gedämmten Stellen erhöht sich die Oberflächentemperatur. Besonders wenn die oberste Geschossdecke aus Beton besteht, kommt Schimmel immer wieder vor. Auch die Sommerhitze in den obersten Wohnräumen wird durch eine Dämmung merklich reduziert und trägt zu einem behaglichen Wohnen bei. In vielen Fällen ist die Dämmung zudem profitabel: Sie hat eine Lebensdauer von mehr als 30 Jahren, rechnet sich in den meisten Fällen durch eingesparte Heizkosten aber schon nach sieben bis 13 Jahren.
Übrigens: Wer besser als die EnEV-Vorgaben dämmen möchte (0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K), kann für die Dachbodendämmung auch eine KfW-Förderung beantragen.
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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