Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Ob Handlungsbedarf besteht, können Hausbesitzer so herausfinden: Wer sein Haus schon lange selbst bewohnt, muss nicht tätig werden, es sei denn, das Haus hat mehr als zwei Wohnungen. Dann ist die Dachbodendämmung Pflicht. Ebenso nichts tun müssen Hausbesitzer, die entweder die oberste Geschossdecke oder das Dach schon gedämmt haben oder bei denen das Dach oder die oberste Geschossdecke dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 entsprechen. Wer da unsicher ist, sollte einen Energieberater hinzuziehen. Übrigens: Wer die Nachrüstverpflichtungen aus der EnEV 2014 nicht erfüllt, kann theoretisch sogar mit einem Bußgeld belegt werden.
Ohne Mindestwärmeschutz muss oberste Geschossdecke gedämmt werden
Existiert bereits ein ausreichender Mindestwärmeschutz, gibt sich der Gesetzgeber damit zufrieden. Der Mindestwärmeschutz, entsprechend der DIN-Norm 4108-2, ist eine Maßnahme, um die Bausubstanz zu erhalten, nicht um Energie zu sparen. Er soll den Wärmedurchgang durch die Bauteile begrenzen und eine Anreicherung von Feuchte verhindern. Das vermeidet Bauschäden durch Schimmel und Wasser. Die meist dünne Trittschalldämmung genügt den Mindestwärmeschutzanforderungen übrigens nicht. Fehlt der Mindestwärmeschutz, reicht es übrigens nicht, diesen nachträglich aufzubringen! Dann muss der Dachboden richtig gedämmt werden, bis der von der EnEV geforderte U-Wert erreicht ist. Ungedämmt kann der U-Wert bis zu zwei Watt pro Quadratmeter und Kelvin betragen. Damit die Wärmeverluste bei einer Nachrüstung der Dachbodendämmung auf einen U-Wert von 0,24 fallen können, wird eine Dämmdicke von 12 bis 18 Zentimetern benötigt, je nachdem, welcher Dämmstoff eingesetzt wird.
Versäumte Dachbodendämmung jetzt schnell nachholen
Wer bisher noch nicht der gesetzlichen Anforderung nachgekommen ist, sollte die Dachbodendämmung jetzt zeitnah umsetzen! Alternativ ist auch eine Dachdämmung möglich. Das macht immer dann Sinn, wenn der Dachboden später noch zu Wohnraum ausgebaut werden soll. Die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht lohnt sich für Hausbesitzer: Die Dämmung der obersten Geschossdecke reduziert die Schimmelgefahr, denn an den gedämmten Stellen erhöht sich die Oberflächentemperatur. Besonders wenn die oberste Geschossdecke aus Beton besteht, kommt Schimmel immer wieder vor. Auch die Sommerhitze in den obersten Wohnräumen wird durch eine Dämmung merklich reduziert und trägt zu einem behaglichen Wohnen bei. In vielen Fällen ist die Dämmung zudem profitabel: Sie hat eine Lebensdauer von mehr als 30 Jahren, rechnet sich in den meisten Fällen durch eingesparte Heizkosten aber schon nach sieben bis 13 Jahren.
Übrigens: Wer besser als die EnEV-Vorgaben dämmen möchte (0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K), kann für die Dachbodendämmung auch eine KfW-Förderung beantragen.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort