Zu Frühlingsbeginn sollten Hausbesitzer ihre Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage unbedingt auf technische Mängel hin überprüfen lassen. Wer nach dem Winter mögliche Schäden oder Verunreinigungen nicht behebt, riskiert Ertragseinbußen. Marode Anschlüsse oder verschmutzte Modul-Flächen können die Anlagenleistung spürbar mindern: Beeinträchtigungen durch Schmutz oder Defekte führen zu einer geringeren Strom- oder Wärmeproduktion, die gerade an den bevorstehenden langen und sonnenreichen Tagen in Frühjahr und Sommer zu großen Verlusten führt.
Solaranlage regelmäßig checken lassen
Ein regelmäßiger Check garantiert die Rentabilität der Solaranlage. Dementsprechend lohnt sich auch die Investition in einen Fachmann, der die Anlage genau unter die Lupe nimmt. Handwerker, die auf Solaranlagen spezialisiert sind, kennen die "Schwachstellen" der Systeme und wissen, welche Schäden Wind und Wetter verursachen können. Natürlich leiden nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch die sekundären Anlagen über die Jahre: Schlecht funktionierende Wechselrichter bei Photovoltaik-Anlagen und Umwälzpumpen bei Solarthermie-Kollektoren müssen ausgetauscht werden.
Vier Tipps für kleine Photovoltaik-Anlagen
1. Stromerzeugung prüfen
Mit dem Blick auf den Stromzähler lässt sich einfach und schnell ablesen, wie viel Elektrizität die Photovoltaik-Anlage erzeugt. Am Wechselrichter, dem Gerät, dass den Strom für den Hausgebrauch umwandelt, kann die aktuelle Anlagen-Leistung abgelesen werden. Auf beiden Wegen lässt sich prüfen, ob die Ertragskraft der Anlage im Rahmen des Üblichen liegt. Liegt die Leistung der Photovoltaik-Anlage deutlich unter dem Erwartbaren oder produziert sie gar keinen Strom mehr, liegen technische Mängel vor und ein Experte sollte hinzu gezogen werden. Bei geringen Ertragseinbußen könnten Module auch lediglich verschmutzt sein.
2. Solarmodule in Augenschein nehmen
Starker Wind oder große Mengen Schnee können einer Photovoltaik-Anlage zusetzen. Deswegen ist es nach Stürmen oder nach der Schneeschmelze ratsam, das Modulfeld genau anzuschauen. Dafür können Sie die Anlage auch mit einer Digitalkamera fotografieren und die Bilder hinterher am PC genauer betrachten: Stehen Module vor, sind sie verrutscht oder gar gebrochen? Bei offensichtlichen Schäden sollte unbedingt der Fachinstallateur hinzugezogen werden.
3. Reinigung sollten Fachleute übernehmen
Die Photovoltaik-Module sind mit einem speziellen Solarglas vor Verschmutzung geschützt. Viele Ablagerungen waschen sich von allein beim nächsten Regen ab. Falls Laub und Zweige auf den Modulen liegen bleiben oder Vogelkot und Blütenpollen die Module bedecken, kann dennoch eine Reinigung sinnvoll sein. Grund: Der Ertrag einer verschmutzten Solaranlage sinkt. Die Reinigung einer Anlage auf dem Dach ist für Laien gefährlich. Außerdem kann man bei unsachgemäßem Vorgehen die Anlage zudem beschädigen. Daher sollten die Arbeiten auf dem Dach von einem Reinigungsprofi ausgeführt werden. Die Module dürfen dabei nicht betreten werden. Die Kosten für die Reinigung kleiner Solarstromanlagen auf Einfamilienhäusern liegen je nach Aufwand und Größe der Anlage bei 300 bis 600 Euro. Wie oft Anlagen gereinigt werden müssen, hängt stark vom Standort ab. Bei Anlagen im Stadtgebiet sollte ein Zwei-Jahres-Rhythmus ausreichen. Tipp: Machen Sie die Kosten für die Reinigung als Betriebskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend.
4. Photovoltaik-Anlage durchmessen lassen
Bei der Inbetriebnahme überprüft der Installateur durch Messung die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaik-Anlage. Diese Messung sollte regelmäßig, spätestens aber nach vier Jahren wiederholt werden. Die Fachkraft prüft die Photovoltaik-Anlage dabei auf Herz und Nieren. So können auch Mängel entdeckt und anschließend beseitigt werden – beispielsweise Kabelschäden–, die bei der Sichtprüfung nicht auffallen.
Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
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Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
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Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
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Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
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