Zu Frühlingsbeginn sollten Hausbesitzer ihre Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage unbedingt auf technische Mängel hin überprüfen lassen. Wer nach dem Winter mögliche Schäden oder Verunreinigungen nicht behebt, riskiert Ertragseinbußen. Marode Anschlüsse oder verschmutzte Modul-Flächen können die Anlagenleistung spürbar mindern: Beeinträchtigungen durch Schmutz oder Defekte führen zu einer geringeren Strom- oder Wärmeproduktion, die gerade an den bevorstehenden langen und sonnenreichen Tagen in Frühjahr und Sommer zu großen Verlusten führt.
Solaranlage regelmäßig checken lassen
Ein regelmäßiger Check garantiert die Rentabilität der Solaranlage. Dementsprechend lohnt sich auch die Investition in einen Fachmann, der die Anlage genau unter die Lupe nimmt. Handwerker, die auf Solaranlagen spezialisiert sind, kennen die "Schwachstellen" der Systeme und wissen, welche Schäden Wind und Wetter verursachen können. Natürlich leiden nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch die sekundären Anlagen über die Jahre: Schlecht funktionierende Wechselrichter bei Photovoltaik-Anlagen und Umwälzpumpen bei Solarthermie-Kollektoren müssen ausgetauscht werden.
Vier Tipps für kleine Photovoltaik-Anlagen
1. Stromerzeugung prüfen
Mit dem Blick auf den Stromzähler lässt sich einfach und schnell ablesen, wie viel Elektrizität die Photovoltaik-Anlage erzeugt. Am Wechselrichter, dem Gerät, dass den Strom für den Hausgebrauch umwandelt, kann die aktuelle Anlagen-Leistung abgelesen werden. Auf beiden Wegen lässt sich prüfen, ob die Ertragskraft der Anlage im Rahmen des Üblichen liegt. Liegt die Leistung der Photovoltaik-Anlage deutlich unter dem Erwartbaren oder produziert sie gar keinen Strom mehr, liegen technische Mängel vor und ein Experte sollte hinzu gezogen werden. Bei geringen Ertragseinbußen könnten Module auch lediglich verschmutzt sein.
2. Solarmodule in Augenschein nehmen
Starker Wind oder große Mengen Schnee können einer Photovoltaik-Anlage zusetzen. Deswegen ist es nach Stürmen oder nach der Schneeschmelze ratsam, das Modulfeld genau anzuschauen. Dafür können Sie die Anlage auch mit einer Digitalkamera fotografieren und die Bilder hinterher am PC genauer betrachten: Stehen Module vor, sind sie verrutscht oder gar gebrochen? Bei offensichtlichen Schäden sollte unbedingt der Fachinstallateur hinzugezogen werden.
3. Reinigung sollten Fachleute übernehmen
Die Photovoltaik-Module sind mit einem speziellen Solarglas vor Verschmutzung geschützt. Viele Ablagerungen waschen sich von allein beim nächsten Regen ab. Falls Laub und Zweige auf den Modulen liegen bleiben oder Vogelkot und Blütenpollen die Module bedecken, kann dennoch eine Reinigung sinnvoll sein. Grund: Der Ertrag einer verschmutzten Solaranlage sinkt. Die Reinigung einer Anlage auf dem Dach ist für Laien gefährlich. Außerdem kann man bei unsachgemäßem Vorgehen die Anlage zudem beschädigen. Daher sollten die Arbeiten auf dem Dach von einem Reinigungsprofi ausgeführt werden. Die Module dürfen dabei nicht betreten werden. Die Kosten für die Reinigung kleiner Solarstromanlagen auf Einfamilienhäusern liegen je nach Aufwand und Größe der Anlage bei 300 bis 600 Euro. Wie oft Anlagen gereinigt werden müssen, hängt stark vom Standort ab. Bei Anlagen im Stadtgebiet sollte ein Zwei-Jahres-Rhythmus ausreichen. Tipp: Machen Sie die Kosten für die Reinigung als Betriebskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend.
4. Photovoltaik-Anlage durchmessen lassen
Bei der Inbetriebnahme überprüft der Installateur durch Messung die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaik-Anlage. Diese Messung sollte regelmäßig, spätestens aber nach vier Jahren wiederholt werden. Die Fachkraft prüft die Photovoltaik-Anlage dabei auf Herz und Nieren. So können auch Mängel entdeckt und anschließend beseitigt werden – beispielsweise Kabelschäden–, die bei der Sichtprüfung nicht auffallen.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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