Zu Frühlingsbeginn sollten Hausbesitzer ihre Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage unbedingt auf technische Mängel hin überprüfen lassen. Wer nach dem Winter mögliche Schäden oder Verunreinigungen nicht behebt, riskiert Ertragseinbußen. Marode Anschlüsse oder verschmutzte Modul-Flächen können die Anlagenleistung spürbar mindern: Beeinträchtigungen durch Schmutz oder Defekte führen zu einer geringeren Strom- oder Wärmeproduktion, die gerade an den bevorstehenden langen und sonnenreichen Tagen in Frühjahr und Sommer zu großen Verlusten führt.
Solaranlage regelmäßig checken lassen
Ein regelmäßiger Check garantiert die Rentabilität der Solaranlage. Dementsprechend lohnt sich auch die Investition in einen Fachmann, der die Anlage genau unter die Lupe nimmt. Handwerker, die auf Solaranlagen spezialisiert sind, kennen die "Schwachstellen" der Systeme und wissen, welche Schäden Wind und Wetter verursachen können. Natürlich leiden nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch die sekundären Anlagen über die Jahre: Schlecht funktionierende Wechselrichter bei Photovoltaik-Anlagen und Umwälzpumpen bei Solarthermie-Kollektoren müssen ausgetauscht werden.
Vier Tipps für kleine Photovoltaik-Anlagen
1. Stromerzeugung prüfen
Mit dem Blick auf den Stromzähler lässt sich einfach und schnell ablesen, wie viel Elektrizität die Photovoltaik-Anlage erzeugt. Am Wechselrichter, dem Gerät, dass den Strom für den Hausgebrauch umwandelt, kann die aktuelle Anlagen-Leistung abgelesen werden. Auf beiden Wegen lässt sich prüfen, ob die Ertragskraft der Anlage im Rahmen des Üblichen liegt. Liegt die Leistung der Photovoltaik-Anlage deutlich unter dem Erwartbaren oder produziert sie gar keinen Strom mehr, liegen technische Mängel vor und ein Experte sollte hinzu gezogen werden. Bei geringen Ertragseinbußen könnten Module auch lediglich verschmutzt sein.
2. Solarmodule in Augenschein nehmen
Starker Wind oder große Mengen Schnee können einer Photovoltaik-Anlage zusetzen. Deswegen ist es nach Stürmen oder nach der Schneeschmelze ratsam, das Modulfeld genau anzuschauen. Dafür können Sie die Anlage auch mit einer Digitalkamera fotografieren und die Bilder hinterher am PC genauer betrachten: Stehen Module vor, sind sie verrutscht oder gar gebrochen? Bei offensichtlichen Schäden sollte unbedingt der Fachinstallateur hinzugezogen werden.
3. Reinigung sollten Fachleute übernehmen
Die Photovoltaik-Module sind mit einem speziellen Solarglas vor Verschmutzung geschützt. Viele Ablagerungen waschen sich von allein beim nächsten Regen ab. Falls Laub und Zweige auf den Modulen liegen bleiben oder Vogelkot und Blütenpollen die Module bedecken, kann dennoch eine Reinigung sinnvoll sein. Grund: Der Ertrag einer verschmutzten Solaranlage sinkt. Die Reinigung einer Anlage auf dem Dach ist für Laien gefährlich. Außerdem kann man bei unsachgemäßem Vorgehen die Anlage zudem beschädigen. Daher sollten die Arbeiten auf dem Dach von einem Reinigungsprofi ausgeführt werden. Die Module dürfen dabei nicht betreten werden. Die Kosten für die Reinigung kleiner Solarstromanlagen auf Einfamilienhäusern liegen je nach Aufwand und Größe der Anlage bei 300 bis 600 Euro. Wie oft Anlagen gereinigt werden müssen, hängt stark vom Standort ab. Bei Anlagen im Stadtgebiet sollte ein Zwei-Jahres-Rhythmus ausreichen. Tipp: Machen Sie die Kosten für die Reinigung als Betriebskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend.
4. Photovoltaik-Anlage durchmessen lassen
Bei der Inbetriebnahme überprüft der Installateur durch Messung die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaik-Anlage. Diese Messung sollte regelmäßig, spätestens aber nach vier Jahren wiederholt werden. Die Fachkraft prüft die Photovoltaik-Anlage dabei auf Herz und Nieren. So können auch Mängel entdeckt und anschließend beseitigt werden – beispielsweise Kabelschäden–, die bei der Sichtprüfung nicht auffallen.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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