Zu Frühlingsbeginn sollten Hausbesitzer ihre Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage unbedingt auf technische Mängel hin überprüfen lassen. Wer nach dem Winter mögliche Schäden oder Verunreinigungen nicht behebt, riskiert Ertragseinbußen. Marode Anschlüsse oder verschmutzte Modul-Flächen können die Anlagenleistung spürbar mindern: Beeinträchtigungen durch Schmutz oder Defekte führen zu einer geringeren Strom- oder Wärmeproduktion, die gerade an den bevorstehenden langen und sonnenreichen Tagen in Frühjahr und Sommer zu großen Verlusten führt.
Solaranlage regelmäßig checken lassen
Ein regelmäßiger Check garantiert die Rentabilität der Solaranlage. Dementsprechend lohnt sich auch die Investition in einen Fachmann, der die Anlage genau unter die Lupe nimmt. Handwerker, die auf Solaranlagen spezialisiert sind, kennen die "Schwachstellen" der Systeme und wissen, welche Schäden Wind und Wetter verursachen können. Natürlich leiden nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch die sekundären Anlagen über die Jahre: Schlecht funktionierende Wechselrichter bei Photovoltaik-Anlagen und Umwälzpumpen bei Solarthermie-Kollektoren müssen ausgetauscht werden.
Vier Tipps für kleine Photovoltaik-Anlagen
1. Stromerzeugung prüfen
Mit dem Blick auf den Stromzähler lässt sich einfach und schnell ablesen, wie viel Elektrizität die Photovoltaik-Anlage erzeugt. Am Wechselrichter, dem Gerät, dass den Strom für den Hausgebrauch umwandelt, kann die aktuelle Anlagen-Leistung abgelesen werden. Auf beiden Wegen lässt sich prüfen, ob die Ertragskraft der Anlage im Rahmen des Üblichen liegt. Liegt die Leistung der Photovoltaik-Anlage deutlich unter dem Erwartbaren oder produziert sie gar keinen Strom mehr, liegen technische Mängel vor und ein Experte sollte hinzu gezogen werden. Bei geringen Ertragseinbußen könnten Module auch lediglich verschmutzt sein.
2. Solarmodule in Augenschein nehmen
Starker Wind oder große Mengen Schnee können einer Photovoltaik-Anlage zusetzen. Deswegen ist es nach Stürmen oder nach der Schneeschmelze ratsam, das Modulfeld genau anzuschauen. Dafür können Sie die Anlage auch mit einer Digitalkamera fotografieren und die Bilder hinterher am PC genauer betrachten: Stehen Module vor, sind sie verrutscht oder gar gebrochen? Bei offensichtlichen Schäden sollte unbedingt der Fachinstallateur hinzugezogen werden.
3. Reinigung sollten Fachleute übernehmen
Die Photovoltaik-Module sind mit einem speziellen Solarglas vor Verschmutzung geschützt. Viele Ablagerungen waschen sich von allein beim nächsten Regen ab. Falls Laub und Zweige auf den Modulen liegen bleiben oder Vogelkot und Blütenpollen die Module bedecken, kann dennoch eine Reinigung sinnvoll sein. Grund: Der Ertrag einer verschmutzten Solaranlage sinkt. Die Reinigung einer Anlage auf dem Dach ist für Laien gefährlich. Außerdem kann man bei unsachgemäßem Vorgehen die Anlage zudem beschädigen. Daher sollten die Arbeiten auf dem Dach von einem Reinigungsprofi ausgeführt werden. Die Module dürfen dabei nicht betreten werden. Die Kosten für die Reinigung kleiner Solarstromanlagen auf Einfamilienhäusern liegen je nach Aufwand und Größe der Anlage bei 300 bis 600 Euro. Wie oft Anlagen gereinigt werden müssen, hängt stark vom Standort ab. Bei Anlagen im Stadtgebiet sollte ein Zwei-Jahres-Rhythmus ausreichen. Tipp: Machen Sie die Kosten für die Reinigung als Betriebskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend.
4. Photovoltaik-Anlage durchmessen lassen
Bei der Inbetriebnahme überprüft der Installateur durch Messung die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaik-Anlage. Diese Messung sollte regelmäßig, spätestens aber nach vier Jahren wiederholt werden. Die Fachkraft prüft die Photovoltaik-Anlage dabei auf Herz und Nieren. So können auch Mängel entdeckt und anschließend beseitigt werden – beispielsweise Kabelschäden–, die bei der Sichtprüfung nicht auffallen.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
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Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
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Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
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Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
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