Zu Frühlingsbeginn sollten Hausbesitzer ihre Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage unbedingt auf technische Mängel hin überprüfen lassen. Wer nach dem Winter mögliche Schäden oder Verunreinigungen nicht behebt, riskiert Ertragseinbußen. Marode Anschlüsse oder verschmutzte Modul-Flächen können die Anlagenleistung spürbar mindern: Beeinträchtigungen durch Schmutz oder Defekte führen zu einer geringeren Strom- oder Wärmeproduktion, die gerade an den bevorstehenden langen und sonnenreichen Tagen in Frühjahr und Sommer zu großen Verlusten führt.
Solaranlage regelmäßig checken lassen
Ein regelmäßiger Check garantiert die Rentabilität der Solaranlage. Dementsprechend lohnt sich auch die Investition in einen Fachmann, der die Anlage genau unter die Lupe nimmt. Handwerker, die auf Solaranlagen spezialisiert sind, kennen die "Schwachstellen" der Systeme und wissen, welche Schäden Wind und Wetter verursachen können. Natürlich leiden nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch die sekundären Anlagen über die Jahre: Schlecht funktionierende Wechselrichter bei Photovoltaik-Anlagen und Umwälzpumpen bei Solarthermie-Kollektoren müssen ausgetauscht werden.
Vier Tipps für kleine Photovoltaik-Anlagen
1. Stromerzeugung prüfen
Mit dem Blick auf den Stromzähler lässt sich einfach und schnell ablesen, wie viel Elektrizität die Photovoltaik-Anlage erzeugt. Am Wechselrichter, dem Gerät, dass den Strom für den Hausgebrauch umwandelt, kann die aktuelle Anlagen-Leistung abgelesen werden. Auf beiden Wegen lässt sich prüfen, ob die Ertragskraft der Anlage im Rahmen des Üblichen liegt. Liegt die Leistung der Photovoltaik-Anlage deutlich unter dem Erwartbaren oder produziert sie gar keinen Strom mehr, liegen technische Mängel vor und ein Experte sollte hinzu gezogen werden. Bei geringen Ertragseinbußen könnten Module auch lediglich verschmutzt sein.
2. Solarmodule in Augenschein nehmen
Starker Wind oder große Mengen Schnee können einer Photovoltaik-Anlage zusetzen. Deswegen ist es nach Stürmen oder nach der Schneeschmelze ratsam, das Modulfeld genau anzuschauen. Dafür können Sie die Anlage auch mit einer Digitalkamera fotografieren und die Bilder hinterher am PC genauer betrachten: Stehen Module vor, sind sie verrutscht oder gar gebrochen? Bei offensichtlichen Schäden sollte unbedingt der Fachinstallateur hinzugezogen werden.
3. Reinigung sollten Fachleute übernehmen
Die Photovoltaik-Module sind mit einem speziellen Solarglas vor Verschmutzung geschützt. Viele Ablagerungen waschen sich von allein beim nächsten Regen ab. Falls Laub und Zweige auf den Modulen liegen bleiben oder Vogelkot und Blütenpollen die Module bedecken, kann dennoch eine Reinigung sinnvoll sein. Grund: Der Ertrag einer verschmutzten Solaranlage sinkt. Die Reinigung einer Anlage auf dem Dach ist für Laien gefährlich. Außerdem kann man bei unsachgemäßem Vorgehen die Anlage zudem beschädigen. Daher sollten die Arbeiten auf dem Dach von einem Reinigungsprofi ausgeführt werden. Die Module dürfen dabei nicht betreten werden. Die Kosten für die Reinigung kleiner Solarstromanlagen auf Einfamilienhäusern liegen je nach Aufwand und Größe der Anlage bei 300 bis 600 Euro. Wie oft Anlagen gereinigt werden müssen, hängt stark vom Standort ab. Bei Anlagen im Stadtgebiet sollte ein Zwei-Jahres-Rhythmus ausreichen. Tipp: Machen Sie die Kosten für die Reinigung als Betriebskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend.
4. Photovoltaik-Anlage durchmessen lassen
Bei der Inbetriebnahme überprüft der Installateur durch Messung die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaik-Anlage. Diese Messung sollte regelmäßig, spätestens aber nach vier Jahren wiederholt werden. Die Fachkraft prüft die Photovoltaik-Anlage dabei auf Herz und Nieren. So können auch Mängel entdeckt und anschließend beseitigt werden – beispielsweise Kabelschäden–, die bei der Sichtprüfung nicht auffallen.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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