Das Interesse an einer eigenen Solaranlage zur Strom- und Wärmeerzeugung und von Solarspeichern ist deutlich gewachsen. Kein Wunder: Die Energiepreise explodierenden, viele Haushalte wollen sich unabhängiger von Energieimporten machen. Aus diesen Gründen dürften auch viele Gas- und Ölheizungen in den kommenden Jahren ausgetauscht und vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Solartechnik in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien gilt in den Augen vieler Energieexperten für viele Gebäude dabei als beste Wahl - mögliche Kombinationen sind zum Beispiel Wärmepumpe plus Photovoltaik, Wärmepumpe plus Solarthermie, Pelletheizung plus Photovoltaik oder Pelletheizung plus Solarthermie.
Solaranlage nachrüsten für Gasheizung oder Ölheizung
Doch was ist mit den vielen Gasheizungen, die erst in den letzten Jahren neu installiert wurden? Für viele dieser Eigentümer:innen kommt ein kompletter Tausch des Heizsystems vorerst nicht in Betracht. Unabhängiger von Gas und Öl können aber auch diese Haushalte werden, denn bestehende Gas- und Ölheizungen lassen sich problemlos mit Solarthermie-Kollektoren nachrüsten - ein Solarbooster sozusagen. Je nach Beschaffenheit des Gebäudes sinken die Ausgaben für Gas oder Öl dann sofort um 25 bis 50 Prozent. Und die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen verringert sich entsprechend.
Dank Solarthermie bleibt im Sommer die Heizung aus
Wird eine Solarthermie-Anlage zur Heizung ergänzt, kann die Gas- oder Ölheizung im Sommer über Monate hinweg ganz ausgeschaltet bleiben, denn das warme Wasser für die Dusche kommt gratis von der Sonne. In den teils noch kühlen Übergangsjahreszeiten im Frühling und Herbst ist zudem eine deutliche Drosselung des Brenners zur Beheizung der Wohnräume ohne Komfortverlust möglich - die gespeicherte Solarwärme vom Hausdach macht's möglich.
Solaranlage kann auch nach Heizungstausch weiter genutzt werden
Im Falle einer späteren Umstellung der Heizung zum Beispiel auf Pelletheizung oder Wärmepumpe können die Solarkollektoren problemlos weiter betrieben werden. Sie sparen dann Kosten für den Bezug von Pellets oder Wärmepumpenstrom ein.
Solaranlage passt auf fast jedes Dach / Förderung für Solarthermie
Anschaffung und Einbau einer Solarthermie-Anlage werden mit bis zu 45 Prozent der Kosten gefördert, die solarthermische Nachrüstung bestehender Gasheizungen mit 30 Prozent. Der überwiegende Teil deutscher Eigenheimdächer ist technisch geeignet und groß genug, um sowohl Solaranlagen zur Wärmeerzeugung (Solarthermie) als auch zur Stromerzeugung (Photovoltaik) zu tragen.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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