Photovoltaik-Anlagen werden immer günstiger: Im Jahr 2014 lagen die Kosten für eine Aufdachanlage bis 10 Kilowatt installierter Leistung (kWp) bei durchschnittlich 1.640 Euro pro kWp. Anfang 2016 sanken die Kosten bereits auf 1.490 Euro, jetzt sind es nur noch rund 1.350 Euro. Damit kostet Strom aus einer Solaranlage für den Hausgebrauch inzwischen lediglich 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde. Vor ein bis zwei Jahren waren es noch 11 bis 13 Cent.
Eigenverbrauch von Solarstrom und Einspeisevergütung attraktiver
Den geringeren Investitionskosten stehen zudem höhere Einnahmen gegenüber: Der Eigenverbrauch von Solarstrom lohnt sich durch den kürzlich wieder einmal gestiegenen Strompreis noch mehr als bisher. Ein Viertel bis die Hälfte der deutschen Haushalte muss 2017 mehr für den Strom aus dem Netz bezahlen, und zwar, regional unterschiedlich, bis zu 3,5 Prozent oder rund 1 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Das macht es noch attraktiver, den günstigen Solarstrom selbst zu verbrauchen, anstatt Strom aus dem Netz zu beziehen.
Eine zweite Einnahmequelle ist die auf zwanzig Jahre staatlich garantierte Einspeisevergütung für den nicht selbst genutzten Strom. Sie ist seit nunmehr knapp eineinhalb Jahren nicht gesunken, die Anzeichen verdichten sich zudem, dass sie ab 1. Februar 2017 steigen wird. Rund 0,2 bis 0,4 Cent pro Kilowattstunde werden von Experten erwartet. Im Januar bleibt die Förderung für neue Photovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach bis 10 Kilowatt installierter Leistung mit 12,30 Cent pro Kilowattstunde stabil.
Für Gewinn ist Eigenverbrauch bedeutender als Einspeisung
Mit der Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz erzielen Hausbesitzer bereits eine kleine, aber ansehnliche Rendite. Deutlich steigern kann man den finanziellen Ertrag aber mit dem Eigenverbrauch von Solarstrom: Den Solarstrom selbst zu verbrauchen trägt inzwischen deutlich mehr zum Gewinn einer Photovoltaik-Anlage bei, als ihn in das Netz einzuspeisen. Der Grund: Bei rund 10 bis 12 Cent Kosten pro Kilowattstunde lässt sich mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage der im Haushalt benötigte Strom deutlich günstiger produzieren, als wenn er weiterhin vom Stromversorger bezogen wird. Dort kostet er netto rund 26 Cent pro Kilowattstunde. Wer also den eigenen Solarstrom verbraucht und dafür keinen Netzstrom kaufen muss, spart die Differenz von aktuell rund 15 Cent. Die Einspeisevergütung dagegen liegt auf der gleichen Höhe oder nur geringfügig höher als die Kosten für selbst erzeugten Solarstrom. Hier gibt es einen Gewinn von rund 1 bis 2 Cent pro Kilowattstunde.
Eigenverbrauch mit Solarstromspeicher steigern / Attraktive Förderung der KfW nutzen
Ohne Zusatzaufwand ist in der Regel ein Eigenverbrauch beim Solarstrom von 20 bis 30 Prozent möglich. Wer seinen Eigenverbrauch von 30 auf bis zu 60 Prozent steigern möchte, kann das entweder mit einer Wärmepumpe und/oder mit einem Solarstomspeicher erreichen. Zudem werden die Batteriespeicher wieder großzügig gefördert. Das KfW-Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Speicher" (275) bietet einen zinsgünstigen Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren und einen attraktiven Tilgungszuschuss von derzeit 19 Prozent.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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