Photovoltaik-Anlagen werden immer günstiger: Im Jahr 2014 lagen die Kosten für eine Aufdachanlage bis 10 Kilowatt installierter Leistung (kWp) bei durchschnittlich 1.640 Euro pro kWp. Anfang 2016 sanken die Kosten bereits auf 1.490 Euro, jetzt sind es nur noch rund 1.350 Euro. Damit kostet Strom aus einer Solaranlage für den Hausgebrauch inzwischen lediglich 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde. Vor ein bis zwei Jahren waren es noch 11 bis 13 Cent.
Eigenverbrauch von Solarstrom und Einspeisevergütung attraktiver
Den geringeren Investitionskosten stehen zudem höhere Einnahmen gegenüber: Der Eigenverbrauch von Solarstrom lohnt sich durch den kürzlich wieder einmal gestiegenen Strompreis noch mehr als bisher. Ein Viertel bis die Hälfte der deutschen Haushalte muss 2017 mehr für den Strom aus dem Netz bezahlen, und zwar, regional unterschiedlich, bis zu 3,5 Prozent oder rund 1 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Das macht es noch attraktiver, den günstigen Solarstrom selbst zu verbrauchen, anstatt Strom aus dem Netz zu beziehen.
Eine zweite Einnahmequelle ist die auf zwanzig Jahre staatlich garantierte Einspeisevergütung für den nicht selbst genutzten Strom. Sie ist seit nunmehr knapp eineinhalb Jahren nicht gesunken, die Anzeichen verdichten sich zudem, dass sie ab 1. Februar 2017 steigen wird. Rund 0,2 bis 0,4 Cent pro Kilowattstunde werden von Experten erwartet. Im Januar bleibt die Förderung für neue Photovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach bis 10 Kilowatt installierter Leistung mit 12,30 Cent pro Kilowattstunde stabil.
Für Gewinn ist Eigenverbrauch bedeutender als Einspeisung
Mit der Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz erzielen Hausbesitzer bereits eine kleine, aber ansehnliche Rendite. Deutlich steigern kann man den finanziellen Ertrag aber mit dem Eigenverbrauch von Solarstrom: Den Solarstrom selbst zu verbrauchen trägt inzwischen deutlich mehr zum Gewinn einer Photovoltaik-Anlage bei, als ihn in das Netz einzuspeisen. Der Grund: Bei rund 10 bis 12 Cent Kosten pro Kilowattstunde lässt sich mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage der im Haushalt benötigte Strom deutlich günstiger produzieren, als wenn er weiterhin vom Stromversorger bezogen wird. Dort kostet er netto rund 26 Cent pro Kilowattstunde. Wer also den eigenen Solarstrom verbraucht und dafür keinen Netzstrom kaufen muss, spart die Differenz von aktuell rund 15 Cent. Die Einspeisevergütung dagegen liegt auf der gleichen Höhe oder nur geringfügig höher als die Kosten für selbst erzeugten Solarstrom. Hier gibt es einen Gewinn von rund 1 bis 2 Cent pro Kilowattstunde.
Eigenverbrauch mit Solarstromspeicher steigern / Attraktive Förderung der KfW nutzen
Ohne Zusatzaufwand ist in der Regel ein Eigenverbrauch beim Solarstrom von 20 bis 30 Prozent möglich. Wer seinen Eigenverbrauch von 30 auf bis zu 60 Prozent steigern möchte, kann das entweder mit einer Wärmepumpe und/oder mit einem Solarstomspeicher erreichen. Zudem werden die Batteriespeicher wieder großzügig gefördert. Das KfW-Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Speicher" (275) bietet einen zinsgünstigen Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren und einen attraktiven Tilgungszuschuss von derzeit 19 Prozent.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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