Auch wenn die Preise für Solarstromspeicher in den letzten Monaten stark gesunken sind, ist die Anschaffung für Hausbesitzer nach wie vor relativ teuer. Bisher war die Installation eines Solarstromspeichers in der Regel nur dann wirtschaftlich, wenn Hausbesitzer ihn zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen und die attraktive Förderung der KfW für Solarstromspeicher beantragen. Doch in zwei bis drei Jahren könnten sich die Batteriespeicher für alle Hausbesitzer mit Photovoltaik-Anlage rechnen, sagen die Experten vom Solar Cluster Baden-Württemberg voraus.
Für Besitzer neuer Photovoltaik-Anlagen ist es nicht attraktiv, teuren Haushaltsstrom für den Bedarf in den eigenen vier Wänden zu kaufen und den selbst erzeugten Solarstrom für eine geringere Vergütung in das Netz zu speisen. Besser ist es, den eigenen Strom gleich selbst zu nutzen. Der Haushaltsstrompreis liegt derzeit netto bei rund 25 Cent pro Kilowattstunde, die Kosten für den Photovoltaik-Strom vom eigenen Dach sind inzwischen auf 11 bis 13 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gesunken. Wer also den eigenen Solarstrom verbraucht anstatt verkauft, spart die Differenz von derzeit rund 13 Cent – um so viel ist der Eigenverbrauch lukrativer. Dieser Abstand wird sich angesichts der sinkenden Preise für Photovoltaik-Anlagen und voraussichtlich steigenden Strompreisen künftig weiter erhöhen und den Eigenverbrauch noch gewinnträchtiger machen.
So erhöhen Hausbesitzer den Eigenverbrauch von Solarstrom
Da Solarstrom besonders um die Mittagszeit anfällt, der Bedarf aber in der Regel vor allem abends entsteht, ist der Eigenverbrauch ohne zusätzliche Maßnahmen jedoch auf 25 bis 30 Prozent begrenzt. Ein Mittel, um ihn zu erhöhen, ist die Verlagerung des Stromverbrauchs in die Mittagsstunden. Die Waschmaschine wird dann um 11 Uhr und nicht um 19 Uhr angestellt. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Module nach Osten und Westen auszurichten. Ihr Ertrag reicht im Vergleich zu Dachanlagen auf der Südseite bis in die Abendstunden, wenn die Bewohner wieder im Haus sind. Der Eigenverbrauch kann in diesen Fällen auf bis zu 40 Prozent steigen.
Den Eigenverbrauch noch weiter zu erhöhen, ist nur mit technischen Hilfsmitteln möglich. Dazu gehören Wärmepumpen – oder aber Batterien. Schon jetzt nutzen mehr als 15.000 Verbraucher in Deutschland mit Hilfe eines Solarstromspeichers ihren Solarstrom auch bei Dunkelheit. Und der Run auf die kleinen Helfer geht derzeit erst richtig los: Ein KfW-Förderprogramm des Bundes fördert die Anschaffung eines elektrochemischen Speichers mit bis zu 30 Prozent. Inzwischen wächst auch die Anzahl der Anbieter.
Preisrutsch bei Solarstromspeichern, Förderung vom Bund
Derzeit sind die Kosten für Solarstromspeicher durch den höheren Eigenverbrauch nur in seltenen Fällen vollständig finanzierbar. Bald wird das aber verbreitet der Fall sein, denn die Preise für Batteriespeicher fallen rapide. Allein 2014 sind die Kosten um 25 Prozent gesunken, dieses Jahr und 2016 wird es weitere Preissenkungen geben. Schätzungen zufolge werden die Kosten in den nächsten zwei Jahren um rund zehn Prozent pro Jahr geringer. Steigt der Haushaltsstrompreis dann noch um durchschnittlich drei Prozent pro Jahr, werden die Speicher 2017 oder 2018 die Grenze zur Wirtschaftlichkeit klar durchbrochen haben, schätzen Experten.
Derzeit liegen die Kosten für das Gesamtsystem inklusive Montage zwischen 1.100 und 1.300 Euro pro Kilowattstunde Kapazität, im günstigsten Fall sogar bei 1.000 Euro. In drei Jahren werden es wahrscheinlich unter 800 Euro sein. Inklusive einer geringen Strompreissteigerung stellt dieser Wert die Grenze dar, unter der die Solarstromspeicher mehr einbringen als sie kosten. Dann kostet die kWh Solarstrom aus dem Speicher weniger als der Haushaltsstrom. Ist das der Fall, werden Solarstromspeicher wohl bald gängiger Bestandteil jeder Photovoltaik-Anlage sein.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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