Moderne Heiztechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien sind der beste Schutz gegen den Heizkostenschock im nächsten Frühjahr. Solarthermie-Anlagen sorgen bundesweit bereits in knapp zwei Millionen Haushalten für wohlige und vor allem günstige Wärme. Genau wie bei jeder anderen Heizung gilt auch bei Solarheizungen: Vor Beginn der Heizsaison muss die Anlage winterfit gemacht werden. Eine gründliche Wartung durch den Fachmann stellt sicher, dass die Solarthermie-Anlage den ganzen Winter über bis ins Frühjahr hinein den maximalen Ertrag und die gewünschte Entlastung bei den Heizkosten bringt.
Solarthermie-Kollektoren auf Schäden untersuchen
Ein fachmännischer Blick auf die Solarkollektoren gibt Aufschluss darüber, ob mit der Hardware der Solarheizung auf dem Dach alles in Ordnung ist. Die Kollektoren der Solarthermie-Anlage sind dem Wetter ausgesetzt und somit anfällig für Beschädigungen, zum Beispiel durch Hagelstürme. Schäden, die mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen sind, werden auf Digitalfotos in der Vergrößerung sichtbar. Die Behebung ist Sache des Fachinstallateurs.
Reinigung und Frostschutz
Der Installateur übernimmt bei der Wartung auch die Kontrolle der Solarflüssigkeit. pH-Wert und im Winter natürlich der Frostschutzgehalt müssen stimmen. Eine Reinigung ist nur selten fällig, da normalerweise der Regen den Schmutz einfach wegspült. Nur ab und zu muss nachgeholfen werden, wenn die Solarthermie-Anlage über längere Zeit Verschmutzungen aufweist. Das kann den Ertrag mindern. Bei der Reinigung ist genauso wie bei der Wartung ein Profi gefragt, damit die Solarkollektoren keinen Schaden nehmen.
Jetzt auf Solarthermie umsteigen
Übrigens: Wer noch ganz traditionell heizt, kann im Herbst seine Chance nutzen und statt der reinen Wartung gleich die Modernisierung der Heizung zum Programm-Punkt machen. Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird mit staatlicher Förderung belohnt. Das größte Hindernis für den Wechsel hin zur Solarthermie-Anlage sind also derzeit ausgebuchte Heizungsinstallateure. Doch keine Sorge - auch in der laufenden Heizperiode ist es noch möglich, auf eine neue, kostensparende Solarheizung umzurüsten.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
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Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
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Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
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Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
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Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
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Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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