Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen tragen verlässlich zur Senkung der Energiekosten in Privathaushalten bei. Grundvoraussetzung dafür ist eine fachgerechte Installation. Zudem sollten Solaranlagen auch im Betrieb immer wieder geprüft werden. Die regelmäßige Inspektion hilft, Fehler an Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen frühzeitig zu erkennen. Fehlerquellen gibt es genug: Solaranlagen bestehen aus vielen unterschiedlichen technischen Komponenten. Entsprechend viele Ausfallrisiken gibt es. Laien können viele davon nicht erkennen. Für den Check der Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage sollten sich Hausbesitzer deshalb Unterstützung von einem Fachbetrieb holen.
Kleine Checkliste für den Frühjahrscheck der Solaranlagen
Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage gründlich inspizieren
Sinnvoll ist ein Solaranlagen-Check im Frühjahr nach der kalten Jahreszeit. Die verstärkte Belastung im Winter durch Feuchtigkeit und Frost kann Schäden an Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen hinterlassen. Wind und Wetter, große Temperaturschwankungen und Schneelasten sind eine Belastungsprobe für die Solaranlage. Mit dem Frühjahrscheck gilt es Beschädigungen an den Solarmodulen, Kabeln, Anschlussdosen oder Steckverbindungen auszuschließen oder zu beseitigen. Auch Fehler bei der Installation können sich nach Jahren bemerkbar machen: Falsch verlegte Kabel werden mit der Zeit durch die Witterung oder scharfe Kanten beschädigt. Minderwertige Befestigungen und Isolationen sowie Korrosion machen ebenfalls früher oder später Probleme. In der Folge kann es zu Ausfällen der Solaranlage mit entsprechenden Einnahmeverlusten kommen. Defekte Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen bergen auch technische Risiken. All das ist vermeidbar, wenn Solaranlagen regelmäßig überprüft und Schäden frühzeitig behoben werden.
Stark verschmutze Solarmodule reinigen
Der sprichwörtliche Frühjahrsputz bei Solaranlagen auf Hausdächern ist nur in Ausnahmefällen nötig, je nach Art der Installation und Umgebung. Auf Schrägdächern werden die Solarmodule meist durch das Regenwasser ausreichend gereinigt. Anders kann das in der Nähe von stärker rußenden Kaminen, bei flachen Dächern oder bei einer Vielzahl an benachbarten Bäumen sein. Sammeln sich Ruß, Schmutz oder Laub auf den Solarthermie- oder Photovoltaik-Modulen, mindert das die Leistung der Solaranlage. In diesem Fall ist ein gründlicher Frühjahrsputz also durchaus notwendig.
Installationsbetrieb sollte auch Wartung der Solaranlage übernehmen
Bei Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen ist nicht jedes Jahr eine große Inspektion nötig. In welchem Umfang die Solaranlage geprüft wird, kann jeweils in Abstimmung mit dem Wartungsfachbetrieb festgelegt werden. Zu empfehlen ist die Kontrolle der Solaranlage durch den Installationsbetrieb, der sie auch errichtet hat. Im Idealfall sollte der Betrieb bereits bei Planung und Bau der Solaranlage einen Wartungsvertrag mit anbieten.
Auch technische Überwachungssysteme können sich lohnen. Um einen verlässlichen Betrieb sicherzustellen hilft es zudem, wenn Hausbesitzer regelmäßig einen genaueren Blick auf die Solaranlage, insbesondere die Zählerstände und die technischen Komponenten, werfen. Bei Photovoltaik-Anlagen ist es sinnvoll, die Stromerzeugung einmal monatlich zu einem festen Zeitpunkt zu protokollieren. Durch die ständige Kontrolle fallen Abweichungen schnell auf.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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