Der warme Sommer machte es bisher leicht, die Sorgen um die kommende Heizsaison beiseite zu schieben. Doch wer bisher noch hoffte, mit dem sprichwörtlichen blauen Auge durch den Winter zu kommen, wird nun langsam nervös. Die beschlossene Gasumlage wird das Heizen mit Gas deutlich teurer machen, und wie sicher die Gasversorgung wirklich ist, ist nach wie vor nicht klar. Was also tun? Wie lassen sich steigende Kosten in den Griff kriegen? Sparen ist hier das erste und beste Mittel! Energie, die nicht verbraucht wird, belastet auch nicht das Haushaltsbudget.
Heizlüfter sind keine Lösung / Gasheizung maßvoll weiterbetreiben und Effizienz steigern
Aktuell wird als vermeintliche Vorsorge für den Fall eines Gasversorgungsengpasses im Winter vorgeschlagen, dass Privathaushalte für die ergänzende Heizung von Wohnungen und Häusern auf mobile elektrische Direktheizgeräte (Heizlüfter, Radiatoren, Heizstrahler oder ähnliche) zurückgreifen könnten. Diese Geräte sind relativ preisgünstig, so dass die Nachfrage bereits sehr stark zugenommen hat und weiter steigen dürfte.
Eine gute Lösung sei das leider nicht, warnen Verbände und Verbraucherschützer - und das gleich aus mehreren Gründen: Zum einen ist unsere Stromversorgung für eine derartige gleichzeitige Zusatzbelastung nicht ausgelegt. Da die Heizgeräte einfach an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden, können sie – im Gegensatz zu Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen – im Falle von drohenden Netzüberlastungen nicht vom Netzbetreiber abgeschaltet werden. Zum anderen müssen Haushalte mit enormen Stromkosten rechnen, wenn sie ihre Wohnräume über einen längeren Zeitraum mit Heizlüftern beheizen.
Gasheizung maßvoll weiterbetreiben und ihre Effizienz steigern
Derzeit liefert Russland nur ein Bruchteil der vertraglich vereinbarten Gasmengen. Das bedeutet aber nicht, dass Heizungskunden im Winter frieren müssen. Zum einen sind die Privatkunden gesetzlich geschützt; zum anderen wird in das deutsche Gasnetz Erdgas auch aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien eingespeist. Um Bedarfslücken beim Ausbleiben von Mengen aus Russland zu schließen, wird es weiterhin zu einer erhöhten Einspeisung aus den LNG-Terminals unserer europäischen Nachbarn kommen, über die Flüssiggas vom weltweiten Markt bezogen wird. Das neue LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird bereits im kommenden Winter betriebsbereit sein. Mit einer Erhöhung der Einspeisung von Biogas in die Gasnetze könnte die Gasmangellage zusätzlich kompensiert werden.
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) empfiehlt Haushalten mit Gasheizung deshalb Folgendes: Die Gasheizung kann in jedem Fall weiterbetrieben werden. Sinnvoll ist es jedoch, schon jetzt im Sommer Effizienzmaßnahmen an den Gasheizungen für den Winter anzugehen. Eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart sechs Prozent Energie. Durch Anpassung der Heizungsregelung an das tatsächliche Nutzerverhalten, online-Steuerung von Heizkörperthermostaten per App, hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und vieles mehr sind weitere schnell wirkende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verbrauchssenkung möglich. Laufende Wartungen an den Gasheizungen sollten vor dem Winter stattfinden, um Ineffizienzen frühzeitig aufzudecken und abzustellen. Dass diese Maßnahmen bereits zu greifen beginnen, zeigen die im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangenen Gasverbräuche um rund 14 Prozent. Weitere Einsparungen sind möglich.
Wichtig zu wissen: Auch in einer Gasmangellage verbleibt Gas in den Verteilnetzen, mit dem die Wärmekunden versorgt werden. Denn allein aus technischen Gründen kann ein lokales Gasnetz, wie etwa ein Straßenzug oder ein Quartier, nicht so einfach abgeschaltet werden. Sicherheitseinrichtungen in den Gebäuden würden beim Unterschreiten eines Mindestdrucks des Gases oder beim Leerlaufen der Gasnetze auslösen. Jedes einzelne Sicherheitsventil müsste dann durch Fachpersonal wieder entriegelt werden. Dies wäre in der Praxis nur mit sehr hohem zeitlichem Aufwand durchführbar, denn dazu müsste jedes einzelne Gebäude aufgesucht werden.
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Heizlüfter können zu Überlastsituation führen und Stromausfall verursachen
Elektrische Direktheizgeräte wie Heizlüfter sind keine sinnvolle Alternative, um den Gasverbrauch zu senken. Abgesehen davon, dass diese Art zu heizen sehr teuer ist, kann ein gleichzeitiger Betrieb vieler solcher Geräte die Stromversorgung beeinträchtigen. Bei so einer zusätzlichen, gleichzeitig auftretenden Belastung kann es zu einem Ansprechen des Überlastschutzes und damit zu einem Stromausfall in den betroffenen Netzbereichen kommen. Auch die Wiederherstellung der Stromversorgung würde sich dann schwierig gestalten. Wenn nicht möglichst viele betroffene Kunden ihre Heizgeräte manuell ausschalten, würde ein Zuschaltversuch durch den Netzbetreiber sofort zu einem erneuten Abschalten führen.
Neben lokalen Netzüberlastungen gibt es noch das Problem, dass die derzeitige Kraftwerkskapazität für diese zusätzlichen Lasten nicht ausreicht. Eine einfache Rechnung soll die Größenordnung verdeutlichen: Etwa 50 Prozent der ca. 40 Millionen Haushalte in Deutschland heizen derzeit mit Gas. Bei der einfachen Annahme, dass an einem sehr kalten Wintertag im Mittel in der Hälfte dieser Haushalte ein elektrisches Heizgerät mit einer typischen Leistungsaufnahme von 2.000 Watt in Betrieb wäre, kommt man überschlägig zu einem zusätzlichen elektrischen Verbrauch von rund 20 Gigawatt. Dies entspricht einer Steigerung der aktuellen Jahreshöchstlast in Deutschland um ein Viertel, was weder die Stromnetze noch die vorhandenen Kraftwerke leisten könnten, zumal Gaskraftwerke in einer Gasmangellage ebenfalls nicht verfügbar wären.
Dämmung für die Wärmepumpe
Viele Eigentümer:innen bemühen sich aktuell fieberhaft um einen Termin bei ihrem Heizungsbetrieb, jeder möchte vor dem Winter noch schnell eine Wärmepumpe einbauen lassen. Doch Handwerker sind weitgehend ausgebucht, Material nur schwer zu bekommen. Das kann eine gute Chance sein, das Haus bestmöglich auf den Einsatz erneuerbarer Energien vorzubereiten. Denn der Einbau einer Wärmepumpe ist noch lange kein Garant für niedrige Heizkosten! Im Gegenteil: Ist ein Altbau unsaniert, droht eine hohe Stromrechnung, denn um effizient arbeiten zu können, benötigt die Wärmepumpe ideale Voraussetzungen.
Wichtig ist deshalb, das Gebäude genau zu analysieren und zunächst über eine energetische Sanierung nachzudenken, um den Verbrauch des Hauses zu senken. Überstürzte Käufe unter Druck führen in den allermeisten Fällen zu Fehlentscheidungen. Ratsam ist es, zunächst Dach, Fassade und die Kellerdecke zu dämmen sowie die Fenster zu erneuern. Der restliche Energiebedarf kann dann unkompliziert mit einer Wärmepumpe gedeckt werden, ohne dass die Bewohner:innen sich Sorgen um die Stromkosten machen müssen.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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