Der warme Sommer machte es bisher leicht, die Sorgen um die kommende Heizsaison beiseite zu schieben. Doch wer bisher noch hoffte, mit dem sprichwörtlichen blauen Auge durch den Winter zu kommen, wird nun langsam nervös. Die beschlossene Gasumlage wird das Heizen mit Gas deutlich teurer machen, und wie sicher die Gasversorgung wirklich ist, ist nach wie vor nicht klar. Was also tun? Wie lassen sich steigende Kosten in den Griff kriegen? Sparen ist hier das erste und beste Mittel! Energie, die nicht verbraucht wird, belastet auch nicht das Haushaltsbudget.
Heizlüfter sind keine Lösung / Gasheizung maßvoll weiterbetreiben und Effizienz steigern
Aktuell wird als vermeintliche Vorsorge für den Fall eines Gasversorgungsengpasses im Winter vorgeschlagen, dass Privathaushalte für die ergänzende Heizung von Wohnungen und Häusern auf mobile elektrische Direktheizgeräte (Heizlüfter, Radiatoren, Heizstrahler oder ähnliche) zurückgreifen könnten. Diese Geräte sind relativ preisgünstig, so dass die Nachfrage bereits sehr stark zugenommen hat und weiter steigen dürfte.
Eine gute Lösung sei das leider nicht, warnen Verbände und Verbraucherschützer - und das gleich aus mehreren Gründen: Zum einen ist unsere Stromversorgung für eine derartige gleichzeitige Zusatzbelastung nicht ausgelegt. Da die Heizgeräte einfach an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden, können sie – im Gegensatz zu Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen – im Falle von drohenden Netzüberlastungen nicht vom Netzbetreiber abgeschaltet werden. Zum anderen müssen Haushalte mit enormen Stromkosten rechnen, wenn sie ihre Wohnräume über einen längeren Zeitraum mit Heizlüftern beheizen.
Gasheizung maßvoll weiterbetreiben und ihre Effizienz steigern
Derzeit liefert Russland nur ein Bruchteil der vertraglich vereinbarten Gasmengen. Das bedeutet aber nicht, dass Heizungskunden im Winter frieren müssen. Zum einen sind die Privatkunden gesetzlich geschützt; zum anderen wird in das deutsche Gasnetz Erdgas auch aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien eingespeist. Um Bedarfslücken beim Ausbleiben von Mengen aus Russland zu schließen, wird es weiterhin zu einer erhöhten Einspeisung aus den LNG-Terminals unserer europäischen Nachbarn kommen, über die Flüssiggas vom weltweiten Markt bezogen wird. Das neue LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird bereits im kommenden Winter betriebsbereit sein. Mit einer Erhöhung der Einspeisung von Biogas in die Gasnetze könnte die Gasmangellage zusätzlich kompensiert werden.
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) empfiehlt Haushalten mit Gasheizung deshalb Folgendes: Die Gasheizung kann in jedem Fall weiterbetrieben werden. Sinnvoll ist es jedoch, schon jetzt im Sommer Effizienzmaßnahmen an den Gasheizungen für den Winter anzugehen. Eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart sechs Prozent Energie. Durch Anpassung der Heizungsregelung an das tatsächliche Nutzerverhalten, online-Steuerung von Heizkörperthermostaten per App, hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und vieles mehr sind weitere schnell wirkende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verbrauchssenkung möglich. Laufende Wartungen an den Gasheizungen sollten vor dem Winter stattfinden, um Ineffizienzen frühzeitig aufzudecken und abzustellen. Dass diese Maßnahmen bereits zu greifen beginnen, zeigen die im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangenen Gasverbräuche um rund 14 Prozent. Weitere Einsparungen sind möglich.
Wichtig zu wissen: Auch in einer Gasmangellage verbleibt Gas in den Verteilnetzen, mit dem die Wärmekunden versorgt werden. Denn allein aus technischen Gründen kann ein lokales Gasnetz, wie etwa ein Straßenzug oder ein Quartier, nicht so einfach abgeschaltet werden. Sicherheitseinrichtungen in den Gebäuden würden beim Unterschreiten eines Mindestdrucks des Gases oder beim Leerlaufen der Gasnetze auslösen. Jedes einzelne Sicherheitsventil müsste dann durch Fachpersonal wieder entriegelt werden. Dies wäre in der Praxis nur mit sehr hohem zeitlichem Aufwand durchführbar, denn dazu müsste jedes einzelne Gebäude aufgesucht werden.
Was kostet eine Sanierung des Hauses? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Heizlüfter können zu Überlastsituation führen und Stromausfall verursachen
Elektrische Direktheizgeräte wie Heizlüfter sind keine sinnvolle Alternative, um den Gasverbrauch zu senken. Abgesehen davon, dass diese Art zu heizen sehr teuer ist, kann ein gleichzeitiger Betrieb vieler solcher Geräte die Stromversorgung beeinträchtigen. Bei so einer zusätzlichen, gleichzeitig auftretenden Belastung kann es zu einem Ansprechen des Überlastschutzes und damit zu einem Stromausfall in den betroffenen Netzbereichen kommen. Auch die Wiederherstellung der Stromversorgung würde sich dann schwierig gestalten. Wenn nicht möglichst viele betroffene Kunden ihre Heizgeräte manuell ausschalten, würde ein Zuschaltversuch durch den Netzbetreiber sofort zu einem erneuten Abschalten führen.
Neben lokalen Netzüberlastungen gibt es noch das Problem, dass die derzeitige Kraftwerkskapazität für diese zusätzlichen Lasten nicht ausreicht. Eine einfache Rechnung soll die Größenordnung verdeutlichen: Etwa 50 Prozent der ca. 40 Millionen Haushalte in Deutschland heizen derzeit mit Gas. Bei der einfachen Annahme, dass an einem sehr kalten Wintertag im Mittel in der Hälfte dieser Haushalte ein elektrisches Heizgerät mit einer typischen Leistungsaufnahme von 2.000 Watt in Betrieb wäre, kommt man überschlägig zu einem zusätzlichen elektrischen Verbrauch von rund 20 Gigawatt. Dies entspricht einer Steigerung der aktuellen Jahreshöchstlast in Deutschland um ein Viertel, was weder die Stromnetze noch die vorhandenen Kraftwerke leisten könnten, zumal Gaskraftwerke in einer Gasmangellage ebenfalls nicht verfügbar wären.
Dämmung für die Wärmepumpe
Viele Eigentümer:innen bemühen sich aktuell fieberhaft um einen Termin bei ihrem Heizungsbetrieb, jeder möchte vor dem Winter noch schnell eine Wärmepumpe einbauen lassen. Doch Handwerker sind weitgehend ausgebucht, Material nur schwer zu bekommen. Das kann eine gute Chance sein, das Haus bestmöglich auf den Einsatz erneuerbarer Energien vorzubereiten. Denn der Einbau einer Wärmepumpe ist noch lange kein Garant für niedrige Heizkosten! Im Gegenteil: Ist ein Altbau unsaniert, droht eine hohe Stromrechnung, denn um effizient arbeiten zu können, benötigt die Wärmepumpe ideale Voraussetzungen.
Wichtig ist deshalb, das Gebäude genau zu analysieren und zunächst über eine energetische Sanierung nachzudenken, um den Verbrauch des Hauses zu senken. Überstürzte Käufe unter Druck führen in den allermeisten Fällen zu Fehlentscheidungen. Ratsam ist es, zunächst Dach, Fassade und die Kellerdecke zu dämmen sowie die Fenster zu erneuern. Der restliche Energiebedarf kann dann unkompliziert mit einer Wärmepumpe gedeckt werden, ohne dass die Bewohner:innen sich Sorgen um die Stromkosten machen müssen.
Aktuell stehen Ihnen zur Förderung neuer Fenster Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM zur Verfügung. Diese gibt es für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es eine gute Idee, überschüssigem Strom der Solaranlage im Sommer für die Warmwasserbereitung zu nutzen. Haben Sie ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung 2024 können Sie beantragen. Allerdings erhalten Sie den Einkommensbonus nur als selbstnutzender Eigentümer (keine ...
Antwort lesen »Das GEG behandelt alle Regenerative-Energien-Anlagen gleich und fordert die Kombination in der Beschlussfassung des Bundestages vom ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge hat das BMWK in der vergangenen Woche einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von ...
Antwort lesen »Eine Lüftungsanlage mit WRG ist nicht explizit vorgeschrieben. Der Einbau kann dennoch nötig sein. Denn Voraussetzung für die Förderung ist ...
Antwort lesen »Die neue Förderung soll ab Januar 2024 verfügbar sein. Genaue Informationen dazu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Aktuell bekommen Sie Fördermittel für PV-Anlagen in Form von günstigen Krediten über das KfW-Programm 270 oder über regionale Angebote. ...
Antwort lesen »Die IBB fördert Wärmepumpen zu 25 Prozent. Entscheiden Sie sich für die BEG-Förderung, erhalten Sie 2023 eine Basis-Förderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Das GEG fordert den Austausch mindestens 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Da ...
Antwort lesen »Da es sich um das Dach über beheiztem Wohnraum handelt, ist eine Dämmung nach GEG in vielen Fällen Pflicht. Nachlesen können Sie das in § ...
Antwort lesen »Nach § 2 der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ...
Antwort lesen »Nach aktuellen Informationen der KfW müssen Sie mindestens 6 Jahre lang ein Elektroauto nutzen. Dieses können Sie zwischenzeitlich auch ...
Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie haben nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Sollte es ohne Ihr ...
Antwort lesen »Nein. Andere Einkommensgrenzen sind uns nicht bekannt. Grundsätzlich können alle die Förderung beantragen, die eine Immobilie gemäß den ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW sind Firmenwagen nicht zugelassen. So heißt es im FAQ der Förderbank: "[...] ein Dienstwagen erfüllt die ...
Antwort lesen »Bauen Sie eine Dampfsperre mit hohem sd-Wert im besten Falle unter der Untersparrendämmung ein, ist die Konstruktion rechnerisch trocken. ...
Antwort lesen »Aktuell liegt der U-Wert Ihrer Wand abhängig von der Qualität der verwendeten Baustoffe bei etwa 0,40 W/m²K. Rüsten Sie eine Dämmung ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Die Förderung der Wärmepumpe ist dadurch nicht ausgeschlossen. Allerdings wäre zu klären, ob Sie in diesem Fall den ...
Antwort lesen »Bei der beschriebenen Heizung handelt es sich aller Voraussicht nach um eine Niedertemperaturheizung. Diese ist von der Austauschpflicht ...
Antwort lesen »Die Härtefallbeihilfe bzw. die Entlastung für Heizöl und andere nicht leitungsgebundenen Brennstoffe können Sie nur online stellen. Möglich ...
Antwort lesen »Über die BEG-EM können Sie Fördermittel für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beantragen. Dazu gehören Sonnenschutzeinrichtungen mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW ist es ausreichend, wenn Sie die Anforderung der Selbstnutzung beim Nachweis der Vorhabensdurchführung erfüllen. ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich für ein Split-Klimagerät entscheiden, das der Raumluft Wärme entzieht ...
Antwort lesen »Im Beschluss des Bundestages heißt es dazu unter § 71 Punkt 12: "Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- ...
Antwort lesen »Bei dem beschriebenen Aufbau sind die Kabel sichtbar (eventuell in einem Kanal) unter der Decke bzw. im Bereich der Sparren oder in der ...
Antwort lesen »Es gibt Vorgaben, sowohl für die Isolierung als auch für die Verlegung von Rohrleitungen. Bei Letzteren geht es aber vor allem um ...
Antwort lesen »Nach der Beschlussempfehlung des Bundestages soll die Grundförderung für Heizungen genau wie im Wohnbau bei 30 Prozent liegen. Die ...
Antwort lesen »Schließen Sie ein bestehendes Gebäude an ein Fernwärmenetz an, bekommen Sie aktuell Fördermittel in Höhe von 30 Prozent. Tauschen Sie im ...
Antwort lesen »Abhängig vom Alter und der Qualität der Poroton-Steine liegt der U-Wert zwischen 0,5 und 0,7 W/m²K. Das ist eine gute Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort