Fast 600.000 Gasheizungen wurden 2022 verkauft - und das mitten in der Energiekrise! Während sich vor allem im ersten Halbjahr eine Unsicherheit bezüglich der Versorgungssicherheit und der Preisentwicklung bei Erdgas bemerkbar machte, haben viele Eigentümer:innen ihre Zweifel wohl inzwischen über Bord geworfen und setzen wieder auf die bewährte Technik.
Wobei hier zu differenzieren ist: Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern haben oft (noch) keine Alternative. Ob die Rechnung für Hauseigentümer:innen allerdings wirklich aufgeht, ist unklar. Denn das Heizen mit Erdgas wird nicht mehr so günstig werden wie zuvor. Im Gegenteil, es sind weitere Preissteigerungen zu erwarten. Die Erhöhung des CO2-Preises ist 2023 nur temporär ausgesetzt, künftig wird der Zuschlag auf fossile Energien wieder fällig und weiter ansteigen. Und wer aktuell eine neue Gasheizung einbauen lässt, um die geplante Pflicht von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei der Heizung zu umgehen, trifft unter Umständen eine teure Entscheidung für viele Jahre.
Bei Auswahl der neuen Heizung auf Zukunftsfähigkeit achten
Mit einer neuen Heizung legen sich Eigentümer in der Regel für mindestens 20 Jahre fest. Die Weichen für die Zukunft wurden in der Energiekrise bereits gestellt: mehr erneuerbare Energien, weniger fossile. Das gilt auch im Bereich der heimischen Heizung! Der Vorteil: sinkende Preise und mehr Unabhängigkeit für jeden Einzelnen.
--> Zur Wahrheit gehört aber auch: Diese Vorteile sind aktuell leider kaum erkennbar! Inflation, Lieferschwierigkeiten, Energiekrise und ausgebuchte Handwerksbetriebe haben für so enorme Kostensteigerungen gesorgt, dass der Umstieg auf eine neue, moderne Heizung für viele schlicht unbezahlbar ist beziehungsweise der Kostenvorteil aktuell kaum zum Vorschein kommt.
Für welche Heizung soll ich mich 2023 entscheiden?
Wer noch ein paar Jahre mit seiner Heizung hat, kann sich bestens auf die neue Heizung vorbereiten: Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung reduzieren den Energiebedarf und machen das Haus fit für den Einsatz erneuerbarer Energien. Außerdem lohnt sich die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage, um die Heizkosten weiter zu senken und den Bezug von Erdgas auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Solaranlage kann später auch mit der neuen Heizung weiterbetrieben werden.
Wer 2023 eine neue Heizung benötigt, plant am besten so:
Solarthermie liegt im Trend
Infolge gestiegener Energiepreise legte die Nachfrage nach Solarheizungen deutlich zu: 2022 wurden rund 91.000 neue Solarthermie-Anlagen installiert, ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit einer solchen Anlage lassen sich unkompliziert Heiz- und Warmwasserkosten einsparen. Die Anschaffungs- und Installationskosten werden mit bis zu 35 Prozent gefördert. Solaranlagen gelten nicht nur als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Sie schützen zugleich vor steigenden Energiepreisen und verringern die Abhängigkeit von Energieimporten. Weiterer großer Vorteil: Solarthermie-Anlagen lassen sich mit allen Heizungsarten kombinieren! Verbände beobachten den verstärkten Trend, Solaranlagen nicht nur bei bestehenden Gasheizungen nachzurüsten. Immer häufiger stellen Eigentümer:innen mit einer Kombination von Solarthermie und Wärmepumpe oder Pelletheizungen komplett auf erneuerbare Energien um.
Förderung für neue Heizung nutzen
Die Förderung im Rahmen der BEG ist ein guter Leitfaden in Sachen Zukunftsfähigkeit. Die hohen Förderbeträge für eine neue Heizung machen auch teurere Technik erschwinglich und ermöglichen den Systemwechsel im Heizungskeller - von fossil zu erneuerbar. Mit Solarenergie - ob als Solarthermie oder Photovoltaik - können die Energiekosten weiter reduziert werden. Deshalb ist es sinnvoll, geeignete Dachflächen dafür zu nutzen. Wer dagegen mit einem Kaminofen liebäugelt, um die derzeit hohen Heizkosten zu reduzieren, sollte auf die Vorgaben für Schornsteine achten.
--> Weiterlesen: Austauschpflicht: Diese Heizungen müssen 2023 raus
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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