Fast 600.000 Gasheizungen wurden 2022 verkauft - und das mitten in der Energiekrise! Während sich vor allem im ersten Halbjahr eine Unsicherheit bezüglich der Versorgungssicherheit und der Preisentwicklung bei Erdgas bemerkbar machte, haben viele Eigentümer:innen ihre Zweifel wohl inzwischen über Bord geworfen und setzen wieder auf die bewährte Technik.
Wobei hier zu differenzieren ist: Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern haben oft (noch) keine Alternative. Ob die Rechnung für Hauseigentümer:innen allerdings wirklich aufgeht, ist unklar. Denn das Heizen mit Erdgas wird nicht mehr so günstig werden wie zuvor. Im Gegenteil, es sind weitere Preissteigerungen zu erwarten. Die Erhöhung des CO2-Preises ist 2023 nur temporär ausgesetzt, künftig wird der Zuschlag auf fossile Energien wieder fällig und weiter ansteigen. Und wer aktuell eine neue Gasheizung einbauen lässt, um die geplante Pflicht von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei der Heizung zu umgehen, trifft unter Umständen eine teure Entscheidung für viele Jahre.
Bei Auswahl der neuen Heizung auf Zukunftsfähigkeit achten
Mit einer neuen Heizung legen sich Eigentümer in der Regel für mindestens 20 Jahre fest. Die Weichen für die Zukunft wurden in der Energiekrise bereits gestellt: mehr erneuerbare Energien, weniger fossile. Das gilt auch im Bereich der heimischen Heizung! Der Vorteil: sinkende Preise und mehr Unabhängigkeit für jeden Einzelnen.
--> Zur Wahrheit gehört aber auch: Diese Vorteile sind aktuell leider kaum erkennbar! Inflation, Lieferschwierigkeiten, Energiekrise und ausgebuchte Handwerksbetriebe haben für so enorme Kostensteigerungen gesorgt, dass der Umstieg auf eine neue, moderne Heizung für viele schlicht unbezahlbar ist beziehungsweise der Kostenvorteil aktuell kaum zum Vorschein kommt.
Für welche Heizung soll ich mich 2023 entscheiden?
Wer noch ein paar Jahre mit seiner Heizung hat, kann sich bestens auf die neue Heizung vorbereiten: Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung reduzieren den Energiebedarf und machen das Haus fit für den Einsatz erneuerbarer Energien. Außerdem lohnt sich die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage, um die Heizkosten weiter zu senken und den Bezug von Erdgas auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Solaranlage kann später auch mit der neuen Heizung weiterbetrieben werden.
Wer 2023 eine neue Heizung benötigt, plant am besten so:
Solarthermie liegt im Trend
Infolge gestiegener Energiepreise legte die Nachfrage nach Solarheizungen deutlich zu: 2022 wurden rund 91.000 neue Solarthermie-Anlagen installiert, ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit einer solchen Anlage lassen sich unkompliziert Heiz- und Warmwasserkosten einsparen. Die Anschaffungs- und Installationskosten werden mit bis zu 35 Prozent gefördert. Solaranlagen gelten nicht nur als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Sie schützen zugleich vor steigenden Energiepreisen und verringern die Abhängigkeit von Energieimporten. Weiterer großer Vorteil: Solarthermie-Anlagen lassen sich mit allen Heizungsarten kombinieren! Verbände beobachten den verstärkten Trend, Solaranlagen nicht nur bei bestehenden Gasheizungen nachzurüsten. Immer häufiger stellen Eigentümer:innen mit einer Kombination von Solarthermie und Wärmepumpe oder Pelletheizungen komplett auf erneuerbare Energien um.
Förderung für neue Heizung nutzen
Die Förderung im Rahmen der BEG ist ein guter Leitfaden in Sachen Zukunftsfähigkeit. Die hohen Förderbeträge für eine neue Heizung machen auch teurere Technik erschwinglich und ermöglichen den Systemwechsel im Heizungskeller - von fossil zu erneuerbar. Mit Solarenergie - ob als Solarthermie oder Photovoltaik - können die Energiekosten weiter reduziert werden. Deshalb ist es sinnvoll, geeignete Dachflächen dafür zu nutzen. Wer dagegen mit einem Kaminofen liebäugelt, um die derzeit hohen Heizkosten zu reduzieren, sollte auf die Vorgaben für Schornsteine achten.
--> Weiterlesen: Austauschpflicht: Diese Heizungen müssen 2023 raus
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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