Fast 600.000 Gasheizungen wurden 2022 verkauft - und das mitten in der Energiekrise! Während sich vor allem im ersten Halbjahr eine Unsicherheit bezüglich der Versorgungssicherheit und der Preisentwicklung bei Erdgas bemerkbar machte, haben viele Eigentümer:innen ihre Zweifel wohl inzwischen über Bord geworfen und setzen wieder auf die bewährte Technik.
Wobei hier zu differenzieren ist: Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern haben oft (noch) keine Alternative. Ob die Rechnung für Hauseigentümer:innen allerdings wirklich aufgeht, ist unklar. Denn das Heizen mit Erdgas wird nicht mehr so günstig werden wie zuvor. Im Gegenteil, es sind weitere Preissteigerungen zu erwarten. Die Erhöhung des CO2-Preises ist 2023 nur temporär ausgesetzt, künftig wird der Zuschlag auf fossile Energien wieder fällig und weiter ansteigen. Und wer aktuell eine neue Gasheizung einbauen lässt, um die geplante Pflicht von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei der Heizung zu umgehen, trifft unter Umständen eine teure Entscheidung für viele Jahre.
Bei Auswahl der neuen Heizung auf Zukunftsfähigkeit achten
Mit einer neuen Heizung legen sich Eigentümer in der Regel für mindestens 20 Jahre fest. Die Weichen für die Zukunft wurden in der Energiekrise bereits gestellt: mehr erneuerbare Energien, weniger fossile. Das gilt auch im Bereich der heimischen Heizung! Der Vorteil: sinkende Preise und mehr Unabhängigkeit für jeden Einzelnen.
--> Zur Wahrheit gehört aber auch: Diese Vorteile sind aktuell leider kaum erkennbar! Inflation, Lieferschwierigkeiten, Energiekrise und ausgebuchte Handwerksbetriebe haben für so enorme Kostensteigerungen gesorgt, dass der Umstieg auf eine neue, moderne Heizung für viele schlicht unbezahlbar ist beziehungsweise der Kostenvorteil aktuell kaum zum Vorschein kommt.
Für welche Heizung soll ich mich 2023 entscheiden?
Wer noch ein paar Jahre mit seiner Heizung hat, kann sich bestens auf die neue Heizung vorbereiten: Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung reduzieren den Energiebedarf und machen das Haus fit für den Einsatz erneuerbarer Energien. Außerdem lohnt sich die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage, um die Heizkosten weiter zu senken und den Bezug von Erdgas auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Solaranlage kann später auch mit der neuen Heizung weiterbetrieben werden.
Wer 2023 eine neue Heizung benötigt, plant am besten so:
Solarthermie liegt im Trend
Infolge gestiegener Energiepreise legte die Nachfrage nach Solarheizungen deutlich zu: 2022 wurden rund 91.000 neue Solarthermie-Anlagen installiert, ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit einer solchen Anlage lassen sich unkompliziert Heiz- und Warmwasserkosten einsparen. Die Anschaffungs- und Installationskosten werden mit bis zu 35 Prozent gefördert. Solaranlagen gelten nicht nur als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Sie schützen zugleich vor steigenden Energiepreisen und verringern die Abhängigkeit von Energieimporten. Weiterer großer Vorteil: Solarthermie-Anlagen lassen sich mit allen Heizungsarten kombinieren! Verbände beobachten den verstärkten Trend, Solaranlagen nicht nur bei bestehenden Gasheizungen nachzurüsten. Immer häufiger stellen Eigentümer:innen mit einer Kombination von Solarthermie und Wärmepumpe oder Pelletheizungen komplett auf erneuerbare Energien um.
Förderung für neue Heizung nutzen
Die Förderung im Rahmen der BEG ist ein guter Leitfaden in Sachen Zukunftsfähigkeit. Die hohen Förderbeträge für eine neue Heizung machen auch teurere Technik erschwinglich und ermöglichen den Systemwechsel im Heizungskeller - von fossil zu erneuerbar. Mit Solarenergie - ob als Solarthermie oder Photovoltaik - können die Energiekosten weiter reduziert werden. Deshalb ist es sinnvoll, geeignete Dachflächen dafür zu nutzen. Wer dagegen mit einem Kaminofen liebäugelt, um die derzeit hohen Heizkosten zu reduzieren, sollte auf die Vorgaben für Schornsteine achten.
--> Weiterlesen: Austauschpflicht: Diese Heizungen müssen 2023 raus
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
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