Heizspiegel 2025 - so hoch sind die aktuellen Heizkosten
Das Erscheinen des Heizspiegels von co2online markiert traditionell den Beginn der Heizperiode. Das Ergebnis für 2025: Das Heizen mit Wärmepumpe ist günstiger als mit Erdgas und Heizöl. Fossile Energien sind nach wie vor teurer als vor der Energiekrise. Am teuersten kommen die Heizkosten 2025 Haushalte mit Fernwärme zu stehen (1.245 Euro), gefolgt von Haushalten mit Gasheizung (1.180 Euro) und Ölheizung (1.055 Euro). Am günstigsten Heizen Haushalte mit Pelletheizung (740 Euro) und Wärmepumpe (715 Euro).
--> Infos zum Heizspiegel 2025
*alle Kosten sind Durchschnittskosten für eine 70-m2-Wohnung im Mehrfamilienhaus
Sparpotenziale beim Heizen nutzen
Während der Heizsaison richtig zu heizen und zu lüften lohnt sich! Mit einigen Kniffen können die jährlichen Heizkosten um bis zu 20 Prozent reduziert werden. Wichtig sind eine moderate Raumtemperatur sowie die optimale Regelung der Heizung, eine auf den eigenen Tagesablauf eingestellte Temperaturregelung, korrektes Lüften sowie das Vermeiden von Wärmestaus durch verdeckte Heizkörper.
--> Weniger Heizkosten - energieeffizient durch die Heizsaison
Heizungsförderung wird 2025 rege genutzt
Die Antragszahlen bei der KfW-Heizungsförderung sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Während 2024 im gesamten Jahr 198.295 Förderanträge für neue Heizungen gestellt wurden (u.a. 151.094 Wärmepumpen, 26.807 Biomasseheizungen und 6.916 Solarthermie-Anlagen), reichen in diesem Jahr schon die Zahlen für das erste Halbjahr fast an diese Zahlen heran: Insgesamt wurden bis Ende Juni 2025 bereits 149.139 Förderanträge gestellt, vor allem für Wärmepumpen (122.455 Wärmepumpen, 14.620 Biomasseheizungen und 2.611 Solarthermie-Anlagen). Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Förderung im vergangenen Jahr erst schrittweise gestartet war.
Wärmepumpen überzeugen im Test, auch im Altbau
Stiftung Warentest hat erneut Luftwärmepumpen unter die Lupe genommen. Dabei hat sich einmal mehr bestätigt, dass die Geräte effizient für Wärme sorgen, auch im Altbau.
--> Alle Infos zum aktuellen Test können Sie hier nachlesen.
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KfW-Energiewendebarometer: Weiter hohe Zustimmung zur Energiewende / viele Haushalte unter Kostendruck
83 Prozent der deutschen Haushalte gaben in einer Umfrage der KfW (repräsentative Befragung von 5.000 Privathaushalten) an, dass die Energiewende wichtig oder sehr wichtig ist. Die Zustimmung zur Energiewende stabilisiert sich damit auf hohem Niveau! Aber: Immer weniger Haushalte sind auch bereit, die Energiewende durch eigene Aktivität voranzutreiben. Nur noch 59 Prozent äußerten eine hohe Handlungsbereitschaft, das ist der niedrigste Wert seit Start der Erhebung im Jahr 2018. Vor allem viele einkommensschwache Haushalte stehen unter hohem Kostendruck. Sie haben wenig Spielraum, um in die Energiewende zu investieren.
Insgesamt nutzen 13,5 Millionen und damit 33 Prozent der deutschen Haushalte mindestens eine Energiewendetechnologie. Das ist ein Anstieg um 800.000 Haushalte oder zwei Prozentpunkte zum Vorjahr. Zu den Energiewendetechnologien zählen Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Solarthermie-Anlagen, Batteriespeicher, Kraft-Wärme-Kopplungen, Holzpelletheizungen und Elektroautos. Unangefochtene Nummer eins ist dabei die Photovoltaik-Anlage. 16 Prozent der deutschen Haushalte haben eine PV-Anlage auf dem Dach – ein Plus von zwei Prozentpunkten zum Vorjahr. Auf Platz zwei folgen Solarthermieanlagen, die elf Prozent der Befragten nutzen. Besonders starke Anstiege gab es bei Batteriespeichern und Elektroautos. Die Nutzung von Batteriespeichern hat sich innerhalb von zwei Jahren verdreifacht – von drei Prozent der Haushalte auf inzwischen neun Prozent. Wärmepumpen sind in acht Prozent der Haushalte zu finden, zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Endgültiges Ende für das Wärmepumpen-Privileg in Mehrfamilienhäusern
Für zentrale Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern war lange keine verbrauchsabhängige Abrechnung notwendig. Geändert hat sich das ab dem 1. Oktober 2024 mit der Novelle der Heizkostenverordnung, darin war allerdings noch eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025 enthalten. Seit dem 1. Oktober 2025 ist das Wärmepumpen-Privileg nun endgültig passé - pauschale Nebenkostenabrechnungen für zentrale Wärmepumpen sind jetzt nicht mehr erlaubt. Das bringt für viele Haushalte eine gerechtere und transparentere Nebenkostenabrechnung: Vermieter müssen den tatsächlichen Energieverbrauch ihrer Mieter:innen individuell erfassen und die Heizkosten entsprechend abrechnen. Wer weniger heizt, zahlt also auch weniger.
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort