Rund zwei Drittel der von privaten Haushalten benötigten Endenergie entfallen auf Heizung und Warmwasserbereitung. Das spiegelt sich in den Heizkosten wieder. Veraltete, ineffiziente Heiztechnik tut ihr Übriges. Deshalb sollten Hausbesitzer in ihren Heizungskeller innovative Technik einziehen lassen, statt das alte Modell eine Extrarunde drehen zu lassen.
Das Ass im Heizungskeller: Brennwerttechnik ist Trumpf
Wer dauerhaft sparen will, muss seine Heizkosten konsequent senken. Das geht bei Gasheizung und Ölheizung am besten mit moderner, effizienter Brennwerttechnik. Während alte Heizkessel praktisch bares Geld verfeuern, nutzt Brennwerttechnik den Brennstoff komplett aus. Der Austausch des Heizkessels spart bis zu 40 Prozent Energie, die Heizkosten werden dauerhaft gesenkt.
Erneuerbare Energien ins Heizsystem einbinden
Moderne Heizungen arbeiten effizient und umweltschonend, weil sie weniger Schadstoffe ausstoßen. Noch umweltfreundlicher und auch kostensparender wird die neue Heizung, wenn erneuerbare Energien eingebunden werden. Wärmepumpe, Pelletheizung und Solarthermie entlasten die Haushaltskasse und schmälern den Ärger über steigende Brennstoff-Preise. Besonders praktisch für die Modernisierung ist eine Hybridheizung. Damit können Altbau-Besitzer nach und nach umrüsten - das entspannt die Lage finanziell.
Auch an den Komfort denken: Flächenheizung und Kamin sorgen für Wohlfühlwärme
Für Entspannung und viel Wohnkomfort sorgt eine Flächenheizung. Wer bei der Erneuerung der Heizung die Möglichkeit hat, sollte sich für eine Fußbodenheizung, Wandheizung oder Deckenheizung entscheiden. Diese Heizsysteme lassen sich hervorragend mit Brennwerttechnik und erneuerbaren Energien kombinieren. Das Ergebnis ist ein energiesparendes Heizsystem, das den Wohnkomfort erheblich steigert. Dank der großflächigen Wärmeabgabe muss mit einer Flächenheizung weniger stark geheizt werden, um das Haus mit angenehmer Strahlungswärme zu erfüllen. Apropos Strahlungswärme: Kaminofen und Kachelofen erfreuen sich nicht von ungefähr einer so hohen Beliebtheit! Das Flammenspiel sorgt für gemütliche Wärme und sinkende Heizkosten. Modelle mit Wärmetauscher tragen sogar einen Teil der Wärme zur Warmwasserbereitung bei!
Wartung verlängert die Lebensdauer der Heizung
Ist die alte Heizung lediglich etwas "eingerostet", aber noch intakt, ist zumindest eine gründliche Wartung Pflicht, und zwar vom Heizkessel über die Heizungspumpe und die Ventile bis hin zu den Thermostaten und den Heizkörper. Der Heizungsdruck muss geprüft, die Heizkörper entlüftet und der Heizkessel gereinigt werden. Dann kann der Winter kommen.
Vielfältige Möglichkeiten der Förderung nicht vergessen
Die Finanzierung fällt Hausbesitzern leichter, wenn sie auf die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung zurückgreifen! Denn Förderung gibt es nicht nur für eine neue Heizung! Auch für eine Optimierung der Heizung stehen Zuschüsse zur Verfügung. Diese sollten unbedingt genutzt werden, um das Heizsystem fit für den Winter zu machen. Aber Achtung: Immer auf die Förderbedingungen achten! Viele Anträge müssen schon vor dem Einbau der neuen Heizung gestellt werden, frühzeitiges Informieren lohnt sich.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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