Rund zwei Drittel der von privaten Haushalten benötigten Endenergie entfallen auf Heizung und Warmwasserbereitung. Das spiegelt sich in den Heizkosten wieder. Veraltete, ineffiziente Heiztechnik tut ihr Übriges. Deshalb sollten Hausbesitzer in ihren Heizungskeller innovative Technik einziehen lassen, statt das alte Modell eine Extrarunde drehen zu lassen.
Das Ass im Heizungskeller: Brennwerttechnik ist Trumpf
Wer dauerhaft sparen will, muss seine Heizkosten konsequent senken. Das geht bei Gasheizung und Ölheizung am besten mit moderner, effizienter Brennwerttechnik. Während alte Heizkessel praktisch bares Geld verfeuern, nutzt Brennwerttechnik den Brennstoff komplett aus. Der Austausch des Heizkessels spart bis zu 40 Prozent Energie, die Heizkosten werden dauerhaft gesenkt.
Erneuerbare Energien ins Heizsystem einbinden
Moderne Heizungen arbeiten effizient und umweltschonend, weil sie weniger Schadstoffe ausstoßen. Noch umweltfreundlicher und auch kostensparender wird die neue Heizung, wenn erneuerbare Energien eingebunden werden. Wärmepumpe, Pelletheizung und Solarthermie entlasten die Haushaltskasse und schmälern den Ärger über steigende Brennstoff-Preise. Besonders praktisch für die Modernisierung ist eine Hybridheizung. Damit können Altbau-Besitzer nach und nach umrüsten - das entspannt die Lage finanziell.
Auch an den Komfort denken: Flächenheizung und Kamin sorgen für Wohlfühlwärme
Für Entspannung und viel Wohnkomfort sorgt eine Flächenheizung. Wer bei der Erneuerung der Heizung die Möglichkeit hat, sollte sich für eine Fußbodenheizung, Wandheizung oder Deckenheizung entscheiden. Diese Heizsysteme lassen sich hervorragend mit Brennwerttechnik und erneuerbaren Energien kombinieren. Das Ergebnis ist ein energiesparendes Heizsystem, das den Wohnkomfort erheblich steigert. Dank der großflächigen Wärmeabgabe muss mit einer Flächenheizung weniger stark geheizt werden, um das Haus mit angenehmer Strahlungswärme zu erfüllen. Apropos Strahlungswärme: Kaminofen und Kachelofen erfreuen sich nicht von ungefähr einer so hohen Beliebtheit! Das Flammenspiel sorgt für gemütliche Wärme und sinkende Heizkosten. Modelle mit Wärmetauscher tragen sogar einen Teil der Wärme zur Warmwasserbereitung bei!
Wartung verlängert die Lebensdauer der Heizung
Ist die alte Heizung lediglich etwas "eingerostet", aber noch intakt, ist zumindest eine gründliche Wartung Pflicht, und zwar vom Heizkessel über die Heizungspumpe und die Ventile bis hin zu den Thermostaten und den Heizkörper. Der Heizungsdruck muss geprüft, die Heizkörper entlüftet und der Heizkessel gereinigt werden. Dann kann der Winter kommen.
Vielfältige Möglichkeiten der Förderung nicht vergessen
Die Finanzierung fällt Hausbesitzern leichter, wenn sie auf die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung zurückgreifen! Denn Förderung gibt es nicht nur für eine neue Heizung! Auch für eine Optimierung der Heizung stehen Zuschüsse zur Verfügung. Diese sollten unbedingt genutzt werden, um das Heizsystem fit für den Winter zu machen. Aber Achtung: Immer auf die Förderbedingungen achten! Viele Anträge müssen schon vor dem Einbau der neuen Heizung gestellt werden, frühzeitiges Informieren lohnt sich.
Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
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