Die Politik hat Eigentümer:innen in Sachen Heizung ganz schön hängen lassen! Die verschleppte Energiewende fällt derzeit allen teuer auf die Füße. Die Energiekosten explodieren und wer jetzt eine neue Heizung einbauen lässt, kann scheinbar kaum etwas richtig machen:
Was also tun? Für welche Heizung soll ich mich entscheiden?
So sieht die Zukunft im besten Falle schon bald aus: Gebäude werden energetisch saniert und gedämmt. Und so wird geheizt:
Die Heizungshersteller bieten sämtliche Heizungssysteme an, mit denen ambitionierte Klimaziele erreicht werden können - von der Wärmepumpe über hybride Systeme und wasserstofffähige Brennwerttechnik bis hin zu Brennstoffzellenheizungen und Holzzentralheizungen. Doch Eigentümer:innen müssen diese Lösungen auch nutzen, um die Klimaziele im Wärme- und Gebäudesektor zu erfüllen. Statt dessen hat nach wie vor die Gasheizung die Nase vorn, trotz enorm steigender Kosten für den Betrieb.
Der Verdacht: Viele Eigentümer haben die jährlich steigenden Kosten für das Heizen mit fossilen Energien durch den CO2-Preis noch gar nicht auf dem Schirm. Zusätzlich verunsichern häufige Medienberichte zu teuren Wärmepumpen und explodierenden Stromkosten. So entscheiden sie sich für bekannte und traditionelle Technik.
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Bei Auswahl der neuen Heizung auf Zukunftsfähigkeit achten / Fossiler Inflation mit erneuerbaren Energien begegnen
Das Problem: Mit einer neuen Heizung legen sich Eigentümer in der Regel für mindestens 20 Jahre fest. Das kann in einigen Jahren ein teures Erwachen geben. Im Januar 2022 hat die Inflationsrate bei 4,9 Prozent gelegen, so gut wie alles ist teurer geworden. Diese Inflation ist vor allem eine fossile Inflation - ausgelöst durch eine Preisexplosion bei den fossilen Rohstoffen. Mehr Unabhängigkeit von diesen teuren Rohstoffen und damit mehr Preisstabilität ist nur mit erneuerbaren Energien zu erreichen. Das gilt auch im Bereich der heimischen Heizung!
Förderung für neue Heizung nutzen
Die Förderung im Rahmen der BEG ist für Eigentümer ein guter Leitfaden in Sachen Zukunftsfähigkeit. Die hohen Förderbeträge für eine neue Heizung machen auch teurere Technik erschwinglich und ermöglichen den Systemwechsel im Heizungskeller - von fossil zu erneuerbar. Mit Solarenergie - ob als Solarthermie oder Photovoltaik - können die Energiekosten weiter reduziert werden. Deshalb ist es sinnvoll, geeignete Dachflächen dafür zu nutzen. Wer dagegen mit einem Kaminofen liebäugelt, um die derzeit hohen Heizkosten zu reduzieren, sollte auf die neuen Vorgaben für Schornsteine achten.
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Nach § 20 GEG können Sie den Primärenergiebedarf für zu errichtende Gebäude bis zum 31. Dezember 2023 nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Aller Voraussicht bekommen Sie über die BEG-EM-Förderung auch ab 2024 Fördermittel für Eigenleistungen. Diese gibt es ...
Antwort lesen »Optional können Sie die Maßnahme zunächst mit einem Energieberater planen. Der Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Daten zum Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werde. Nach Angaben des BAFA muss das aber nicht zwangsläufig ...
Antwort lesen »Hat der Ofen die Wohnung zu Beginn auf die gewünschte Temperatur gebracht, lässt sich eine zu geringe Leistung ausschließen. Für die ...
Antwort lesen »Da Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen, können Sie auch einzelne Anträge stellen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Geräte vertreibt heute der Hersteller Dimplex. Unter Umständen kann dieser verbindliche Informationen zu Baujahr und Asbest-Gehalt ...
Antwort lesen »Im Entwurf der neuen BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung bzw. Förderzusage des Antrags ist zulässig, erfolgt ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von PVT-Kollektoren und Wärmepumpen, kommt die BEG-EM infrage. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Schallschutzhauben sind eine gute Möglichkeit, die Geräuschemissionen von Wärmepumpen zu reduzieren. Die Lärmminderung ist häufig aber ...
Antwort lesen »Uns sind keine entsprechenden Informationen bekannt. Die CO2-Abgabe ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Dieses gilt ...
Antwort lesen »Errichten Sie eine Anlage in Eigenleistung, ist nach GEG keine Unternehmererklärung erforderlich. Diese muss nur bei geschäftsmäßiger ...
Antwort lesen »Nutzen Sie einen zeitvariablen Heizstrom-Tarif mit HT- und NT-Abrechnung gilt die Strompreisbremse für Wärmestrom. Mit dieser senkt der ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Da es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung nicht um ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie einen elektrischen Heizstab im Warmwasserspeicher. Diesen fördert der Staat leider nicht explizit. Geht es um ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen ohne weitere Angaben zum Sachverhalt leider keine verbindliche Antwort geben. Denn geht es um die Förderung ...
Antwort lesen »Im Heizbetrieb sorgt die wasserführende Decke für höhere Temperaturen, die einer Kondensation von Feuchtigkeit entgegenwirken. Im Kühlfall ...
Antwort lesen »Im Neubau bekommen Sie keine Fördermittel, die explizit auf die Wärmepumpe ausgerichtet sind. Es ist allerdings möglich, einen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie erst einmal bei der beantragten Förderung für die Wärmepumpe bleiben. Tritt die BEG-EM-Förderung ab 2024 in ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Hauseingangstür oder eine andere Außentür eines beheizten Raumes, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Bei Fenstern und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es auch ohne Dampfbremse möglich, den bestehenden Dachboden mit Zellulose zu dämmen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach ...
Antwort lesen »Das gilt voraussichtlich für alle Einzelmaßnahmen, also gleichermaßen für Arbeiten am Haus wie an der Heizung. Wichtig sind dabei jedoch ...
Antwort lesen »Für eine neue Gasheizung bekommen Sie aktuell keine Förderung. Sie können aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, wenn Sie ...
Antwort lesen »Gemäß § 71 g des ab 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes erfüllen Sie die GEG-Vorgaben zukünftig auch mit einer Pelletheizung ohne ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es vermutlich keine Sicherheit. Sie können allerdings Fallen aufstellen und die Mäuse fangen oder umsiedeln. Sobald ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung ist auch in Zukunft aller Voraussicht nach kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. So heißt es unter Punkt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Unter Umständen fordert das BAFA eine Sanierungserlaubnis von Ihrer Miteigentümerin bzw. Tochter. Dafür genügt aber ...
Antwort lesen »Hier herrscht aktuell eine große Unsicherheit. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Frage nicht verbindlich beantworten. Aktuell bekommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider keine Förderung vom Staat. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung auslagern, müssten das dann aber vor oder nach der Effizienzhaus-Sanierung umsetzen lassen. Denn eine ...
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