Die Politik hat Eigentümer:innen in Sachen Heizung ganz schön hängen lassen! Die verschleppte Energiewende fällt derzeit allen teuer auf die Füße. Die Energiekosten explodieren und wer jetzt eine neue Heizung einbauen lässt, kann scheinbar kaum etwas richtig machen:
Was also tun? Für welche Heizung soll ich mich entscheiden?
So sieht die Zukunft im besten Falle schon bald aus: Gebäude werden energetisch saniert und gedämmt. Und so wird geheizt:
Die Heizungshersteller bieten sämtliche Heizungssysteme an, mit denen ambitionierte Klimaziele erreicht werden können - von der Wärmepumpe über hybride Systeme und wasserstofffähige Brennwerttechnik bis hin zu Brennstoffzellenheizungen und Holzzentralheizungen. Doch Eigentümer:innen müssen diese Lösungen auch nutzen, um die Klimaziele im Wärme- und Gebäudesektor zu erfüllen. Statt dessen hat nach wie vor die Gasheizung die Nase vorn, trotz enorm steigender Kosten für den Betrieb.
Der Verdacht: Viele Eigentümer haben die jährlich steigenden Kosten für das Heizen mit fossilen Energien durch den CO2-Preis noch gar nicht auf dem Schirm. Zusätzlich verunsichern häufige Medienberichte zu teuren Wärmepumpen und explodierenden Stromkosten. So entscheiden sie sich für bekannte und traditionelle Technik.
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Bei Auswahl der neuen Heizung auf Zukunftsfähigkeit achten / Fossiler Inflation mit erneuerbaren Energien begegnen
Das Problem: Mit einer neuen Heizung legen sich Eigentümer in der Regel für mindestens 20 Jahre fest. Das kann in einigen Jahren ein teures Erwachen geben. Im Januar 2022 hat die Inflationsrate bei 4,9 Prozent gelegen, so gut wie alles ist teurer geworden. Diese Inflation ist vor allem eine fossile Inflation - ausgelöst durch eine Preisexplosion bei den fossilen Rohstoffen. Mehr Unabhängigkeit von diesen teuren Rohstoffen und damit mehr Preisstabilität ist nur mit erneuerbaren Energien zu erreichen. Das gilt auch im Bereich der heimischen Heizung!
Förderung für neue Heizung nutzen
Die Förderung im Rahmen der BEG ist für Eigentümer ein guter Leitfaden in Sachen Zukunftsfähigkeit. Die hohen Förderbeträge für eine neue Heizung machen auch teurere Technik erschwinglich und ermöglichen den Systemwechsel im Heizungskeller - von fossil zu erneuerbar. Mit Solarenergie - ob als Solarthermie oder Photovoltaik - können die Energiekosten weiter reduziert werden. Deshalb ist es sinnvoll, geeignete Dachflächen dafür zu nutzen. Wer dagegen mit einem Kaminofen liebäugelt, um die derzeit hohen Heizkosten zu reduzieren, sollte auf die neuen Vorgaben für Schornsteine achten.
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In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen ...
Antwort lesen »Über die KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss und einen Ergänzungskredit zu beantragen. Den Kredit bekommen Sie in Höhe der ...
Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt ...
Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
Antwort lesen »Sie können den Kaminofen nach wie vor betreiben. Das hat keinen Einfluss auf die Fördermittel. Beantragen Sie den ...
Antwort lesen »Geht es um die Optik, sollten Sie zunächst die Leitungen verziehen. Alle anderen Punkte sprechen jedoch dafür, zunächst die Dämmung ...
Antwort lesen »Ein Smart Meter kann nur einen Strang messen. Möchten Sie PV-Strom im Haus nutzen und einen Wärmepumpen-Stromvertrag abschließen (ab etwa ...
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