Der bisherige Plan der Bundesregierung zum Steuerbonus: Insgesamt sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 200.000 Euro je Haus bzw. Wohnung förderfähig. Von der Steuer abgesetzt werden können Einzelmaßnahmen wie Dachdämmung, Fassadendämmung, die Erneuerung der Fenster oder Haustür sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen (wenn diese älter als zwei Jahre sind).
So soll der Steuerbonus für Sanierungen geltend gemacht werden können
Von der Steuerschuld abgezogen werden können 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr (maximal 14.000 Euro) und 6 Prozent im dritten Jahr (maximal 12.000). Insgesamt sind Sanierungskosten in Höhe von 200.000 Euro je Haus bzw. Wohnung förderfähig.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Update 29.11.2019: Wie schon so oft - der Steuerbonus für Sanierungen ist schon seit Jahren im Gespräch! - können sich Bund und Länder nicht auf die Steuerermäßigung einigen. Der Bundesrat hat deshalb am 29.11.2019 entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten, ob es noch vor Weihnachten eine Einigung geben wird, ist fraglich.
Update 4.12.2019: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Montag, 9. Dezember 2019, abends erstmals zusammen, um über die Steuermaßnahmen zum Klimapaket zu beraten.
Update 9.12.2019: Der Vermittlungsausschuss vertagt seine Beratungen auf den 18. Dezember 2019. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe mögliche Kompromisslinien ausloten.
Update 18.12.2019: Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromiss zum Klimapaket erzielt! Die finanziellen Lasten sollen zwischen Bund und Ländern neu verteilt und die Mindereinnahmen der Länder kompensiert werden. Zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ergänzung des Bundestagsbeschlusses vor: Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Bestätigen Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses noch in dieser Woche, könnte das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 Jahr in Kraft treten.
Update 20.12.2019: Der Bundesrat hat heute den Änderungen am Klimapaket zugestimmt! Der Steuerbonus für Sanierungen kommt zum 1.1.2020. Hausbesitzer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können künftig auch Aufwendungen für Energieberater abgesetzt werden.
Update 1.1.2020: Der Steuerbonus für die Sanierung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Möglich ist er für Sanierungsmaßnahmen, die bis zum 31.12.2029 abgeschlossen werden. Das sind die Voraussetzungen für den Steuerbonus.
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Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
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Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
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Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
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