Geregelt werden die "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Hausbesitzer ist § 35c EStG.
Was genau wird mit dem Steuerbonus gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie Fassadendämmung, Dachbodendämmung, neue Fenster und Haustüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizung, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist. Gefördert werden die Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutzten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
Der Steuerbonus gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen, die mit Hilfe eines Sanierungsfahrplans schrittweise realisiert werden. Die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen sowie die Anforderungen an ausführende Fachunternehmen werden noch durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Finanzämter werden dann prüfen, was steuerlich absetzbar ist und was nicht. Steuerpflichtige müssen die Abschreibung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen.
Steuerbonus gilt für 10 Jahre
Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Eigentümer haben also zehn Jahre Zeit - das bringt Planungssicherheit und verhindert überstürzte Maßnahmen.
Wie können die Sanierungskosten künftig von der Steuer abgesetzt werden?
Absetzen können Steuerpflichtige die Sanierungskosten erstmals in dem Kalenderjahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wird. Ermäßigt wird die Einkommensteuer in diesem ersten wie auch im zweiten Kalenderjahr um je sieben Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14.000 Euro. Im dritten Kalenderjahr können weitere sechs Prozent der Aufwendungen geltend gemacht werden, höchstens jedoch 12.000 Euro für das begünstigte Objekt. Insgesamt kann also für jedes Objekt ein Förderbetrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen - höchstens jedoch 40.000 Euro im Laufe von drei Jahren nach Abschluss der Sanierung von der Steuer abgesetzt werden.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen Haus oder Wohnung bei der Sanierung älter als zehn Jahre sein. Die Sanierungsmaßnahmen müssen zudem von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigen und eine ordentliche Rechnung dafür ausstellen muss. Für die Bescheinigung wird die Finanzverwaltung künftig ein amtlich vorgeschriebenes Muster erstellen, um eine bundeseinheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten. Selbstverständlich muss der Steuerpflichtige, solange er die Ausgaben geltend macht, auch selbst in dem Objekt wohnen. Und: Steuerermäßigungen sind nur möglich, wenn die Aufwendungen für die energetische Sanierung nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder sonstige Steuerbegünstigung, -ermäßigung oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt worden sind. Es gilt also: Entweder Förderung oder Steuerbonus!
Auch Planung und Energieberatung absetzbar
Als Teil ihrer Aufwendungen können Steuerpflichtige auch die Hälfte der Kosten für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme absetzen.
Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt lassen Sie die Kosten für Material und Einbau schätzen. Sie beauftragen einen Energieberater damit, eine technische ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Denn entscheidend ist hier, welchen Teil des Wärmebedarfs Sie mit den ...
Antwort lesen »Ob der Anschluss einer Wärmepumpe mit einer separaten Zähleinrichtung erfolgen muss, hängt von den Bedingungen Ihres Netzbetreibers ab. ...
Antwort lesen »Der Austausch der Bodentreppe ist nicht zwingend nötig, wenn Sie Fördermittel für die Dachbodendämmung beantragen. Die Maßnahme ist aber in ...
Antwort lesen »Sanieren Sie zum Effizienzhaus 40 mit EE- oder NH-Klasse (nur hier gibt es 50 Prozent Förderung) ist eine direkte Kombination inzwischen ...
Antwort lesen »Eine Hybridheizung ist eine Heizungsanlage, die auf mehr als einen Energieträger setzt. Sie nutzen Gas sowie Solarthermie und haben damit ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine spezielle Anforderung. Sie können Fördermittel für die Erneuerung der Rollladenkästen allerdings auch nicht ohne ...
Antwort lesen »Zuschüsse für den Badumbau erhalten Sie nur, wenn Sie in diesem Zuge Barrieren abbauen. Förderbar sind dabei Maßnahmen wie bessere ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist immer an das Gebäude gebunden. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, können die neuen ...
Antwort lesen »Ja, es ist möglich, die Arbeiten aufzuteilen. Wichtig ist, dass Sie Fördermittel für ein und dieselbe Maßnahme nicht doppelt beantragen - ...
Antwort lesen »Wie stark die Geräusche der Wärmepumpe im Haus zu hören sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab. So zum Beispiel von der Art und dem ...
Antwort lesen »Die Dampfbremse soll verhindern, dass Feuchtigkeit von warmen in kältere Bereiche gelangt, wobei sie im Bauteilaufbau kondensieren könnte. ...
Antwort lesen »In diesem Fall dürfte der Bestandsschutz greifen. Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich dabei um einen Zwei- oder Doppeltarifzähler, der mit zwei Zählwerken ausgestattet ist. ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Photovoltaik gibt es inzwischen nur noch auf regionaler Ebene. Einzige Ausnahme ist ein Förderkredit der KfW. Welche ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Fassadendämmung bekommen Sie in Form von Zuschüssen über die BAFA oder als Steuerbonus für die Sanierung vom ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort