Mehr Watt, mehr Leistung? Bei Staubsaugern ist diese Rechnung ein Trugschluss. Denn oft ist die Saugkraft gleich gut oder schlecht, nur dass Staubsauger mit hohen Watt-Zahlen mehr Strom verbrauchen als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen. Trotzdem war die Leistungsaufnahme in Watt bisher ein wichtiges Verkaufsargument, weil Verbraucher dahinter mehr Saugkraft vermuteten. Dieser irreführenden Praxis schiebt die EU nun einen Riegel vor. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp fünf Kraftwerke eingespart werden.
Neue Regelungen für Staubsauger zum 1. September 2014
Die neue Vorgaben für Staubsauger treten am 1. September 2014 in Kraft. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt Mindestanforderungen für den Energieverbrauch und die Staubaufnahme auf Teppich- und Hartboden vor und begrenzt darüber hinaus die Lautstärke der Geräte. Konkret bedeutet das: Staubsauger müssen in Zukunft weniger Strom verbrauchen, leiser arbeiten und robuster gebaut sein. Die Hersteller müssen beispielsweise nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.
Staubsauger müssen besser werden
Die Verschärfung der Vorgaben zum Stromverbrauch erfolgt in zwei Etappen. Ab 1. September 2014 kommen nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein neues Energielabel auf dem Gerät hin. das Verbrauchern die Kaufentscheidung erleichtern soll. Das Energielabel enthält die wichtigsten Angaben zum Staubsauger: Staubaufnahme, Staubemissionsklasse, Lautstärke, Stromverbrauch und Energieeffizienz. Verbraucher können anhand einer Skala von A bis G erkennen wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß es Staub zurückhält. Daneben weist das Energielabel die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Ab September 2017 werden die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen.
Tipps für den Staubsauger-Kauf
Die verschärften EU-Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Staubsauger. Geräte, die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Wichtig für Verbraucher ist vor allem: Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Das haben auch unabhängige Produkttests bestätigt. Bei Tests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt.
Die BzA-ID ist eine Bestätigung zum Antrag, die Sie vor der Beantragung der Heizungsförderung von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Generell ist die erneute Beantragung nach einer Stornierung immer erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten möglich. In diesem Jahr gibt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Ölheizung sogar weiter betreiben und bekommen dennoch die Förderung für eine neue Pelletheizung ohne den ...
Antwort lesen »Der Scheibentausch ist generell über die BEG-Förderung für neue Fenster sowie den Steuerbonus nach § 35c förderbar. Voraussetzung ist in ...
Antwort lesen »Wenn Sie Aufträge und Kosten eindeutig trennen, ist das möglich. Die KfW hat in früheren Richtlinien aufgeführte Kombinationsverbote ...
Antwort lesen »Sie können den Handwerker nach Auftragsvergabe wechseln. Für die Beantragung von Fördermitteln für die Wärmepumpe benötigen Sie seit ...
Antwort lesen »Die Dämmung der Kellerwände lohnt sich, wenn der Keller selbst beheizt ist. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir die Dämmung der ...
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Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können Sie keine individuellen Sanierungsempfehlungen geben. Alternativ zur Begehung können Sie eine ...
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Antwort lesen »Ohne weitere Details zum Aufbau der Decke oder zum darüber liegenden Raum/Bereich ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
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Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
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Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
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Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
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