Mehr Watt, mehr Leistung? Bei Staubsaugern ist diese Rechnung ein Trugschluss. Denn oft ist die Saugkraft gleich gut oder schlecht, nur dass Staubsauger mit hohen Watt-Zahlen mehr Strom verbrauchen als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen. Trotzdem war die Leistungsaufnahme in Watt bisher ein wichtiges Verkaufsargument, weil Verbraucher dahinter mehr Saugkraft vermuteten. Dieser irreführenden Praxis schiebt die EU nun einen Riegel vor. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp fünf Kraftwerke eingespart werden.
Neue Regelungen für Staubsauger zum 1. September 2014
Die neue Vorgaben für Staubsauger treten am 1. September 2014 in Kraft. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt Mindestanforderungen für den Energieverbrauch und die Staubaufnahme auf Teppich- und Hartboden vor und begrenzt darüber hinaus die Lautstärke der Geräte. Konkret bedeutet das: Staubsauger müssen in Zukunft weniger Strom verbrauchen, leiser arbeiten und robuster gebaut sein. Die Hersteller müssen beispielsweise nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.
Staubsauger müssen besser werden
Die Verschärfung der Vorgaben zum Stromverbrauch erfolgt in zwei Etappen. Ab 1. September 2014 kommen nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein neues Energielabel auf dem Gerät hin. das Verbrauchern die Kaufentscheidung erleichtern soll. Das Energielabel enthält die wichtigsten Angaben zum Staubsauger: Staubaufnahme, Staubemissionsklasse, Lautstärke, Stromverbrauch und Energieeffizienz. Verbraucher können anhand einer Skala von A bis G erkennen wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß es Staub zurückhält. Daneben weist das Energielabel die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Ab September 2017 werden die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen.
Tipps für den Staubsauger-Kauf
Die verschärften EU-Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Staubsauger. Geräte, die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Wichtig für Verbraucher ist vor allem: Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Das haben auch unabhängige Produkttests bestätigt. Bei Tests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt.
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Antwort lesen »Ohne Weiteres lassen sich die Träger vermutlich nicht an der Fassade nachrüsten, da vor allem im unteren Bereich ein hoher Druck auf das ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 20 Prozent für die Dämmung, eine Förderung in Höhe von 35 Prozent für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Mit dem Zusetzen von Heizkörpernischen mit einem dämmenden Material trägt man erheblich zur Verringerung der Heizkosten und zur ...
Antwort lesen »Da Sie bereits eine Solarthermie und eine Photovoltaikanlage haben, könnte sich eine Wärmepumpe sehr gut eignen. Die Anlage nutzt ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um Mittel aus dem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien", können Sie Kosten für Systeme zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
Antwort lesen »Ihre Dachdämmung können Sie wie beschrieben ausführen. Sie sollten allerdings eine Dampfbremse verwenden, die einen Sperrwert von 30 m ...
Antwort lesen »Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und steuerliche ...
Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
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Antwort lesen »Fördermittel der KfW beantragen Sie immer zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser ...
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Antwort lesen »Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und ...
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Antwort lesen »Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es ...
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